StartFührung & KommunikationD-LBO – Bundeswehr schreibt UHF-Soldatenfunkgeräte aus

D-LBO – Bundeswehr schreibt UHF-Soldatenfunkgeräte aus

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Die Bundeswehr macht mit der heute veröffentlichten Ausschreibung für den Kauf neuer Funkgeräte einen weiteren Schritt in Richtung der Digitalisierung Landbasierter Operationen (D-LBO). Wie es in dem Dokument heißt, wird eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer zur „Lieferung von Soldatenfunkgeräten für das taktische Umfeld im Programm Digitalisierung Landbasierte Operationen (D-LBO)“ angestrebt.

Beschafft werden sollen im Verhandlungsverfahren militärisch gehärtete UHF-Soldatenfunkgeräte „in den Bauformen Handfunkgerät und Fahrzeugfunkgerät einschließlich der damit zusammenhängenden Dienstleistungen und des für den Betrieb erforderlichen Zubehörs“.

Die Bauformen des Funksystems müssen über eine einheitliche netzwerkfähige UHF-Wellenform im Bereich 225 bis 400 MHz verfügen, die den Kommunikationsbedarf eines abgesessenen Infanteriezuges einschließlich der Gruppenkommunikation abdeckt und ohne gegenseitige Beeinträchtigung Sprache, Positionsinformationen und IP-Daten parallel überträgt.

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Der zulässige Spektrumsbedarf für ein Zugnetzwerk ist laut Ausschreibung auf 500 kHz begrenzt. Das Bundeswehr-Beschaffungsamt BAAINBw werde mit den angebotenen Geräten umfangreiche Untersuchungen durchführen, die sich am beabsichtigten Einsatz der Geräte orientieren, heißt es in der Ausschreibung weiter.  Ein Teil der Untersuchungen werde mit der geforderten maximalen Funknetzgröße durchgeführt. Mit der Angebotsabgabe seien deshalb 45 Erprobungsmuster unentgeltlich für die Dauer der Angebotsauswertung bereitzustellen.

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Das BAAINBw nennt in seiner Ausschreibung auch die zur Beschaffung vorgesehenen Stückzahlen:

  1. Beschaffung von etwa 1.852 Soldatenfunkgeräten (fester Anteil) voraussichtlich im Zeitraum 2023 bis 2025.
  2. Als Abrufleistung im voraussichtlichen Zeitraum von 2023 bis 2025 rund 3.039 Geräte.
  3. Ebenfalls als Abrufleistung im geplanten Zeitraum von 2025 bis 2028 zirka 4.815 Soldatenfunkgeräte.
  4. Als Option könnten dann in den Jahren 2028 bis 2030 noch einmal rund 5.500 Soldatenfunkgeräte dazukommen.

Da nicht generell davon ausgegangen werden könne, dass andere technische Lösungen für die Ausstattung weiterer Truppenteile zum Einsatz kommen, müsse die Rahmenvereinbarung die Möglichkeit der Vertragsverlängerung für die Ausstattung eines weiteren Truppenteils in Brigadegröße mit Funkgeräten beinhalten, heißt es im Ausschreibungstext. Hierfür werde derzeit von einem Gerätezulauf von etwa 5.500 Stück in den Jahren von 2028 bis 2030 ausgegangen.

Gesamtbedarf bei 15.000 Geräten

Aufgrund der notwendigen Synchronisierung des Gerätezulaufs mit der beabsichtigten verbandsweisen Umrüstung sei bei einem Gesamtbedarf von 15.000 Soldatenfunkgeräten und einem jährlichen Zulauf von zirka 2.000 Funkgeräten ein längerer Zeitraum als sieben Jahre notwendig, heißt es zur Begründung des auf acht Jahre angelegten Rahmenvertrages. Legt man diese Angaben zugrunde, dann dürften die 15.000 Geräte vermutlich für die Ausstattung einer Division ausreichen, was mit den Plan Heer zur Digitalisierung der Landstreitkräfte korrespondieren würde.

Die Verlängerung der Rahmenvereinbarungslaufzeit sei auch vor dem Hintergrund der Gesamtlebensdauer des Systems „Soldatenfunkgeräte“ von etwa 15 Jahren sowie unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Systems D-LBO bis mindestens Ende 2030 zwingend erforderlich, heißt es im Text. Zudem werde mit der verbandsweisen Umrüstung und der damit einhergehenden Verlängerung der Rahmenvereinbarung sichergestellt, dass eine Auf- und Abwärtsinteroperabilität der Funkgeräte stets gewährleistet werden könne.

Interessierte Wettbewerber müssten nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über marktverfügbare militärische UHF-Truppenfunkgeräte verfügen, die eine spektral effiziente MANET-Wellenform nutzen und geeignet sind, hierarchische Netzwerke zur gruppen- und zuginternen Sprach- und Datenkommunikation abgesessener Infanteriezüge aufzubauen. MANET steht für Mobile Ad hoc Network.

Überdies sollen die Anbieter dokumentieren, dass sie in den vergangenen fünf Jahren Leistungen im Bereich militärischer UHF-Truppenfunkgeräte für abgesessene Kräfte erbracht haben.  „Der Nachweis gilt als erbracht, wenn mindestens 2 Referenzprojekte für Auftraggeber innerhalb der NATO und/oder des europäischen Wirtschaftsraumes vorgelegt werden, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen“, schreibt das BAAINBw.

Anbieter müssen daneben über eine Fertigungskapazität von 1.600 Funkgeräten pro Jahr verfügen und das erste Gerät spätestens drei Monate nach Vertragsschluss liefern. Das BAAINBw verlangt von den Anbietern außerdem eine Eigenerklärung, dass die geforderten Leistungen ausschließlich durch Unternehmen, „deren Firmensitz in Staaten der NATO und/oder in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes liegt“, erbracht wird.

Referenzprojekte werden verlangt

Zur Angebotsabgabe sollen die drei Wirtschaftsteilnehmer aufgefordert werden, die die meiste Erfahrung mit vergleichbaren Referenzprojekten haben, also mehr Referenzprojekte innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können. „Haben mehrere Wirtschaftsteilnehmer gleich viele Referenzprojekte nachzuweisen, so ist der höhere durchschnittliche Auftragswert dieser Referenzprojekte maßgeblich“, heißt es im Ausschreibungstext.

Der Bieter muss im Falle des Vertragsschlusses in der Lage sein, für die nächsten 10 Jahre die Ersatzteilversorgung sicherzustellen oder alle Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen. Ebenso muss er zum Abschluss eines Instandsetzungsrahmenvertrages mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren bereit und in der Lage ein. Ausgewählt wird laut BAAINBw das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die geforderten Kriterien. Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 4. Januar 2021.

Lars Hoffmann