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Die Kaltstartakte – Voraussetzung für die individuelle Einsatzbereitschaft

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Am 1. August 2024 ist ein neues Werkzeug im Zentralen Regelungsmanagement der Bundeswehr online gegangen, das die individuelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehrangehörigen stärkt: Die Kaltstartakte.

Nach einer Alarmierung reaktionsschnell verlegbar und einsatzfähig zu sein – das bedeutet Kaltstartfähigkeit. Die Kaltstartakte bietet dabei Grundlage und Orientierung bei der Regelung wichtiger privater Belange. Sie fasst zusammen, was im Ernstfall im privaten Bereich geregelt sein muss, um schnell und unbelastet durch offene Fragen in den Einsatz gehen zu können.

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Der Kaltstart will wohlorganisiert sein. (Foto: Bundeswehr/Nico Theska)

Die Kaltstartakte wurde durch das Bundesamt für Personalmanagement umgesetzt; sie fasst alle wichtigen Schritte nutzerfreundlich zusammen und basiert auf einer Projektarbeit der Führungsakademie der Bundeswehr. Im Stil einer Checkliste liefert sie pragmatische und rechtlich fundierte Hilfestellungen: Angefangen bei persönlichen Versicherungen über Arzt/Ärztinnen-Adressen und ein Passwortverzeichnis für eigene Internetkonten bis hin zu amtlichen Musterformularen.

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„An wen können sich meine Angehörigen oder nahestehenden Personen wenden, wenn ich im Einsatz bin?“, „Wie regelt man Sorgerechtsfragen?“, „Was muss finanziell geregelt sein?“ oder „Wer hat Zugriff auf meine digitale Konten und Netzwerke?“ In diesen und anderen Fragen unterstützt die Kaltstartakte Bundeswehrangehörige insbesondere mit Blick auf Familien, nahestehende Angehörige und die damit verbundenen (Betreuungs-)Pflichten. Die Bundeswehr als Dienstherr und Arbeitgeber wird mit der „Kaltstartakte“ ihrer Verantwortung und Fürsorgepflicht gerecht.

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Ergänzt wird die Kaltstartakte durch passgenaue Beratungs- und Informationsangebote des Sozialdienstes der Bundeswehr. Kompetente Sozialdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter stehen mit Vorträgen für Unterrichte und Informationsveranstaltungen darüber hinaus auch als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für individuelle Fragestellungen bereit. Die Vorgesetzten in den Kommandos und Ämtern werden das Dokument allen Bundeswehrangehörigen zugänglich machen.

Redaktion/sab