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Zum Begriff der Kriegstauglichkeit

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Die Orientierung des Heeres zurück auf Landes- und Bündnisverteidigung erfordert nicht nur Anpassungen in Struktur und Ausstattung. Aus dieser Refokussierung treten auch Begriffe zurück ins Bewusstsein, die bisher kaum mehr verwendet wurden. Diese „neuen-alten“ Begrifflichkeiten müssen wieder greifbar gemacht werden, sie gehören vor dem neuen Verständnis unabdingbar in die sicherheitspolitische Diskussion.

Der „Kriegsbegriff“ spielt dabei eine wesentliche Rolle, der als solcher an sich schon geeignet ist, eine – gegebenenfalls auch kritische – Aufmerksamkeit zu wecken. Doch geht es lediglich darum, Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu erzeugen oder lassen sich daraus auch Ableitungen für geänderte Anforderungen an das deutsche Heer treffen?

Dieser Artikel fokussiert bei der Betrachtung ganz bewusst auf den Anteil der materiellen Heeresentwicklung, da gerade die Bewertung „kriegstauglicher“ Ausstattung des Heeres derzeit besondere Relevanz erfährt.

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Der Bedarf für einen Begriff „Kriegstauglichkeit“ in der materiellen Heeresentwicklung

Spätestens mit seiner „Klartextrede“ wurde der Kriegsbegriff durch den Generalinspekteur der Bundeswehr am 22. September 2020 an der Unteroffizierschule in Delitzsch wieder in das Licht der Öffentlichkeit gerückt und mit entsprechender Aufmerksamkeit bedacht. Die Rede des Generalsinspekteurs begleitete dabei seinen Tagesbefehl und die Veröffentlichung der Broschüre „Auftrag Landes- und Bündnisverteidigung“ am selben Tag, die den Kriegsbegriff vielfältig aufgreift und damit zur öffentlichen Diskussion stellt. Durch den Inspekteur des Heeres wurde der Kriegsbegriff bei seiner Rede vor dem Förderkreis Heer am 4. November 2020 erneut genutzt, die Zielsetzung des Heeres mit dem Begriff der „Kriegstüchtigkeit“[1] verbunden und mit dem Begriff der „Kriegstauglichkeit“ auch mit der (materiellen) Heeresentwicklung verknüpft. [2]

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Im Rahmen taktischer und logistischer Einsatzprüfungen wird u.a. die „Kriegstauglichkeit“ von Material, Ausrüstung und Verfahren getestet und bewertet. Was sich unter diesen Anforderungen in Test- und Versuchsverbänden der Truppe materiell bewährt (einfach, haltbar, ausfallsicher, verfügbar, wirksam), wird vom Heer übernommen. Hier der SPz Puma während der Prüfung im Sommer 2020. (Foto: Bundeswehr / Maximilian Schulz)

Ausgangspunkt für die Verwendung des Begriffes „Kriegstauglichkeit“ ist die Refokussierung der Bundeswehr auf den Auftrag der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung. Wie es scheint, sind die bislang verwendeten Begriffe zur Beschreibung der Anforderungen an das Einsatz- und Fähigkeitsprofil der Streitkräfte nicht ausreichend, zumindest aber nicht plakativ genug, um die alten und neuen Anforderungen voneinander abzugrenzen. Eine Definition für den Begriff der Kriegstauglichkeit ist dabei nicht zu finden, gleichwohl ergeben sich aus der oben erwähnten Broschüre Hinweise: Aus dem Auftrag der Bundeswehr, „Deutschland im Bündnis zu verteidigen“ ergibt sich die Anforderung „einen Gegner auf Augenhöhe ab[zu]schrecken und ihm im worst case – im Krieg – überlegen sein“. Konkret im Abschnitt „Material und Fähigkeiten“ gibt das Dokument vor: „Ziel der Rüstungsplanung ist die Überlegenheit in der Kriegsführung in allen Dimensionen.“

Zunächst einmal ist zu hinterfragen, ob nicht schon ausreichend Begriffe in der Terminologiedatenbank der Bundeswehr vorhanden sind, um den Bedarf für den Begriff „Kriegstauglichkeit“ bereits abzudecken.

Abgrenzung zur bisher verwendeten Terminologie

Im Planungs- und Beschaffungsprozess der Bundeswehr finden sich Begriffe, die die Forderungslage für die Streitkräfte, das Heer, die Planungskategorie übergreifende Heeresentwicklung und spezifisch auch das Material charakterisieren: Die Einsatzreife fordert die sichere Verwendbarkeit des Produktes, die Einsatzfähigkeit stellt die Forderung, einen Einsatz grundsätzlich durchführen zu können und unter Einsatzbereitschaft lässt sich der aktuelle Ist-Zustand der tatsächlich verfügbaren Ausstattung mit Personal und Material verstehen.

Den Begriffen ist der erste Teil des Wortes – „Einsatz[3]“ – gemein und beinhaltet somit ein breites Spektrum von Aufgaben in der Bundeswehr – die Fähigkeit zur Kriegsführung inklusive. Der Begriff „Krieg“ verengt auf ein spezifisches Einsatzspektrum, zumeist des hochintensiven, symmetrischen Gefechts und ist somit nur eine Teilmenge des Einsatzes. Die heutige Situation des Heeres mit seinem erheblichen Bedarf insbesondere bei der materiellen Wiederaufstellung macht aber mehr als deutlich, dass die Fähigkeit zur Kriegsführung offensichtlich mehr und andere Fähigkeiten fordert als „Einsätze“, ein Begriff, der offensichtlich eine „Durchschnittsbildung“ des Aufgabenspektrums darstellt. Dies erklärt auch den Bedarf für den Begriff Kriegstauglichkeit. Der Inspekteur des Heeres sagt es in seiner Rede vom 4. November 2020 selbst: „Der fundamentalste Unterschied zwischen IKM und LV/BV ist, dass es im oberen Intensitätsspektrum nicht alleine darum gehen kann, dabei gewesen zu sein […], unter LV/BV müssen die eingesetzten Truppen durchsetzungsfähig, kriegsbereit und siegesfähig sein“.

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Das Spektrum der Begriffswelt wird hier noch einmal deutlich. (Graphik: Amt für Heeresentwicklung)

„Tauglich“ bedeutet zunächst einmal nichts Anderes, als „geeignet“ zu sein – „Kriegstauglichkeit“ wäre also die „Eignung für den Krieg“. Davon ausgehend, dass bei der Verwendung des Begriffes die Nutzung der allgemeinen Umgangssprache im Vordergrund stand und nicht zuvorderst die Terminologiearbeit bemüht wurde, ist dies für eine Begriffsdefinition allerdings zu wenig, denn letztlich dient militärisches Gerät dazu, zur (erfolgreichen) Erfüllung von Aufgaben beizutragen. Dies führt mit Blick auf die oben verwendeten Begriffe wieder nah an den Fähigkeitsbegriff heran. Im Zusammenschluss der Betrachtung entsteht so der Definitionsversuch:

Definitionsversuch

„Kriegstauglichkeit ist die nachgewiesene Eignung, mit den eigenen personellen, materiellen, infrastrukturellen, organisatorischen sowie betrieblichen Fähigkeiten, weitestgehend ohne Abstützung auf Leistungen Dritter, im dauerhaften, hochintensiven Gefecht mit einem gleichwertigen Gegner erfolgreich zu sein.“

Die Definition umfasst einen jeweiligen „kriegstauglichen“ Beitrag aus den Planungskategorien Personal, Material, Infrastruktur und Organisation für das übergeordnete Ziel eines „kriegstüchtigen“ Heeres. Gleichwohl ist die Definition abstrakt und wenig fassbar. Die Herausforderung besteht darin auszudifferenzieren, welche Anforderungen konkret gestellt werden müssen, um unter Kriegsbedingungen in der Auftragserfüllung tatsächlich erfolgreich sein zu können.

Eine notwendige Attribuierung wird sich für verschiedene Planungskategorien aber jeweils unterschiedlich darstellen. Die Forderungen an kriegstaugliches Gerät sind andere als an eine kriegstaugliche Infrastruktur oder kriegstaugliche Personalverfahren.

Der vorliegende Beitrag fokussiert aus Umfangsgründen und bewusst auf den Bereich der materiellen Heeresentwicklung, da gerade die Situation der Ausstattung des Heeres derzeit die größte Hürde eines „kriegstüchtigen Heeres“ zu sein scheint.

Wie sieht also der „Beitrag“ aus, den das Material zur erfolgreichen Auftragserfüllung leisten muss?

Attribuierung für kriegstaugliches Material aus Sicht der Heeresentwicklung

Das Material sollte über folgende Eigenschaften verfügen:

  • Technische Überlegenheit – das Material bietet/unterstützt im Gefecht mit einem Peer Opponent aufgrund seiner technischen Eigenschaften die gefechtsentscheidende Überlegenheit[4];
  • Einfachheit – umfasst die sichere Bedienbarkeit unter psychischer und physischer Belastung. Einfachheit beinhaltet zudem durch die technische Umsetzung von Funktionen auch das Sicherstellen einer schnellen und einfachen Ausbildung des Bedienpersonal, um so dessen rasche Regeneration zu gewährleisten;
  • Geringer Personalaufwand[5]– neben der einfachen Bedienung und des geringen Ausbildungsbedarfs muss das Gerät so beschaffen sein, dass es mit wenig Personal zu bedienen ist[6];
  • Robustheit – militärisches Gerät muss schon ohne Feindeinwirkung allen Einflüssen durch Witterung, Schmutz, Schlag und Stoß wartungsarm standhalten. Nach Feindeinwirkung muss dieses auch mit Mitteln der Besatzung zumindest in Kernfunktionen kurzfristig wieder nutzbar gemacht werden können und/oder über einen qualifizierten Notbetriebsmodus verfügen. Ausfälle durch technische Mängel, zu kurze Wartungsabstände, zu lange Wartungszeiten und zeitintensive Instandsetzungsvorgänge müssen auf ein Minimum reduziert werden;
  • Logistische Versorgbarkeit – das Gerät muss in unmittelbaren Bedrohungslagen mit streitkräfteeigenen, weitestgehend standardisierten Mitteln zügig verlegbar, logistisch versorgbar und innerhalb kürzester Zeit instand- oder ad-hoc ersetzbar sein;
  • Interoperabilität – das Zusammenwirken mit alliierten Partner muss, insbesondere unter Führungsgesichtspunkten, möglich sein;
  • Effizienz – Kosten und Leistungsfähigkeit eines Systems müssen im rationalen Verhältnis stehen. Ein einfaches, kostengünstiges System in großer Stückzahl mit Umlaufreserve ist einem teuren, komplexen System in niedriger Stückzahl vorzuziehen;
  • Führungsfähigkeit – das Zusammenwirken aller Systeme muss durch Erfüllung einheitlicher Standards der IT ausreichende Leistungsfähigkeit, Störresistenz, Resilienz und Redundanz über alle Ebenen in Informations- und Kommunikationsverbünden der Systemverbünde sicherstellbar sein. Dies bedingt auch ausreichende Ausstattungsumfänge;
  • Aufwuchsfähigkeit – bei der Entwicklung von Waffensystemen muss von vornherein der spätere Modernisierungsbedarf mitgedacht und wo immer möglich vorbereitet werden. Die Modernisierung einzelner Baugruppe muss ohne größeren Integrationsaufwand und –kosten möglich sein.

Bei der Aufzählung wird deutlich: Nicht alle Forderungen werden zur gleichen Zeit von einem Gerät voll erfüllt werden können – überlegen, dabei kostengünstig und doch einfach sind Attribute, die sich gegenseitig negativ bedingen können. Abhängig von den funktionalen Forderungen an das Gerät müssen die Schwerpunktattribute ausgewählt werden.

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Kriegstauglichkeit: Definition und „bulletpoints“ zum Verständnis. (Graphik: Amt für Heeresentwicklung)

Schlussbemerkung

Der Artikel soll zunächst den Begriff der „Kriegstauglichkeit“ greifbarer machen und das „Mindset“ der Heeresentwicklung in eine gemeinsame Richtung entwickeln. Hier ist nichts „gesetzt“, der Diskussion soll Spielraum gegeben werden. „Kürze“ war bei der Erstellung allerdings auch ein Gestaltungskriterium, denn natürlich lassen sich die Überlegungen beliebig fortführen – was sind die Attribute einer kriegstauglichen Ausbildung? Wie sieht eine kriegstaugliche Organisation aus?

Die Attribuierung für den materiellen Bereich hat nicht zum Ziel, einen allgemeingültigen Forderungskatalog für Funktionale Forderungen oder eine Checkliste für „Einsatz“-Prüfungen zu schaffen, schon aber im Rahmen der Entwicklungsarbeit zum kurzen Gedankenhalt aufzufordern – machen wir das Richtige?

Dabei ist dies eine Fragestellung, die nicht nur für die Heeresentwicklung, sondern auch für die anderen Organisationsbereiche der Bundeswehr von Bedeutung sein könnte. Zum anderen richtet sich die Frage auch an die Industrie – die vorgeschlagene Attribuierung kann die Ausgangsbasis für ein gemeinsames militärisches und ziviles „Mindset“ der zukünftigen LV/BV-orientieren (Heeres-) Rüstung sein.

Autor: Oberst i.G. Elmar Schulz ist Dezernatsleiter I 1 (1) im Amt für Heeresentwicklung


Quellenverzeichnis

[1] ‘Kriegstüchtigkeit‘ bezeichnet die auf Erkenntnisvermögen beruhende Überzeugung, im Vertrauen auf die eigene Kraft, Stärke, Rüstigkeit und Festigkeit, mit der Gesamtheit der eingesetzten personellen, materiellen, infrastrukturellen, organisatorischen sowie intellektuellen Fähigkeiten auch in den kritischsten Ausprägungen des gemeinsamen Kriegsbildes gegen den erwarteten Gegner erfolgreich zu sein. (gem. Definition KdoH)

[2] „…Die große Überschrift aller Bemühungen muss die Erhöhung der Kriegstauglichkeit unseres Materials sein (…). Es braucht verlässlich wirksames, kriegstaugliches Großgerät, das von Soldaten auf dem Gefechtsfeld beherrscht, gewartet und repariert werden kann.“ (Rede des InspH im Rahmen einer Videokonferenz mit dem Förderkreis Deutsches Heer e.V. am 4. November 2020.)

[3] In der Terminologiedatenbank neu vorgeschlagen und noch unverbindlich: Ein Einsatz ist die Verwendung von Ressourcen von Streitkräften zur nationalen Machtausübung“

[4] Dies wird unterstützt unter anderem durch weitreichendere Sensorik (auch durch Vernetzung), geringstmögliche Signaturen, höhere Wirkreichweite und Waffenwirkung des Hauptwaffensystems.

[5] Auch wenn es nach einem Widerspruch klingt: Einfachheit und geringer Personalaufwand können auch zu technisch komplexen Lösungen führen. Sicherzustellen ist aber, dass die logistische Versorgbarkeit durch schnellen Wechsel komplexer Baugruppen („Black Box“) möglich ist.

[6] Dies ist nicht nur allein durch die demographische Entwicklung erforderlich – es ist der Soldat am besten geschützt, der nicht unmittelbar auf dem Gefechtsfeld eingesetzt wird.