StartStreitkräfteLuftschlag von Kunduz – Richter wollen Öffentlichkeit aufklären

Luftschlag von Kunduz – Richter wollen Öffentlichkeit aufklären

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Wohl kaum ein militärisches Ereignis erschütterte die Bundesrepublik so sehr wir der Luftschlag von Kunduz in der Nacht auf den 4. September 2009. Ein jüngst veröffentlichter Leserbrief in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW aktuell) befeuert die erneute Debatte. Zwei namhafte Juristen des Bundesgerichtshofes (BGH), nämlich der Vorsitzende Richter am BGH Dr. Ullrich Herrmann und der Richter Harald Reiter, weisen auf in der Öffentlichkeit wenig beachtete Quellen zu der Operation hin. Darüber hinaus äußern sie ihre Verärgerung darüber, dass das bis heute vorherrschende Bild von der Bombardierung einer Menschenmenge ohne Vorwarnung und die hohe Opferzahl nicht nur unzutreffend seien, sondern letztlich auf einem Propagandaerfolg der Taliban beruhten.

Zur Erinnerung: Nachdem sich seine Soldaten in den Sommermonaten immer stärker in Gefechte verwickelt sahen und die Taliban mit Anschlägen auf das Provincial Reconstruction Teams (PRT) Kunduz gedroht hatten, ließ dessen damaliger Kommandeur, Oberst Georg Klein, zwei von den Taliban entführte Tanklaster in den frühen Morgenstunden jenes besagten Tages durch einen Luftschlag zerstören. Er nutzte damit die Möglichkeit, durch einen Luftschlag hochrangige Taliban und weitere Kämpfer zu treffen – zumal die Tageszeit des Angriffs und vorliegende Aufklärungsergebnisse auf keine Kollateralschäden schließen ließen.

Trotzdem fielen neben einer hohen Zahl von Aufständischen leider wohl auch einige Zivilisten dem Luftangriff zum Opfer. Die Angaben schwankten seinerzeit zwischen 17 und 142 Menschen.

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Diese „Kunduz-Affäre“ sorgte in der Folge für eine schwere politisch-parlamentarische Krise. Sie offenbarte darüber hinaus, welch große Lücke hinsichtlich des Bildes des Afghanistan-Einsatzes zwischen politisch propagiertem Anspruch und harter militärischer Realität bestand. „Ein deutsches Verbrechen“ titelte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ seinerzeit. Gegen Oberst Klein wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dessen ungeachtet entstanden im Einsatzland bald wieder verbotene T-Shirts, die zwei brennende Tanklastwagen zeigten, unter denen das biblische Gebot „Du sollst nicht stehlen“ prangte. Der damalige Wehrbeauftragte, Reinhold Robbe, berichtete darüber hinaus, dass ihm kein Soldat begegnet sei, der nicht hinter Oberst Klein stünde. Der zum Zeitpunkt des Luftschlags amtierende Verteidigungs- und nach den Bundestagswahlen 2009 zum Wirtschaftsminister avancierte Franz Josef Jung legte am 27. November 2009 sein Amt nieder. Bereits einen Tag zuvor hatte der neue Verteidigungsminister Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg den BMVg-Staatssekretär Dr. Peter Wichert und Generalinspekteur General Wolfgang Schneiderhan wegen angeblich ihm vorenthaltener Dokumente zur Kunduz-Affäre entlassen – ein Vorgang, den beide als „ehrenrührig“ kritisierten.

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Foto eines der später verbotenen T-Shirts. (Foto: Jan-Phillipp Weisswange)

Die Bundesanwaltschaft stellte ihr Verfahren gegen Oberst Klein hingegen im April 2010 ein. Weitere Verfahren gegen ihn wurden in der Folge ebenfalls von höheren Instanzen wie dem BGH, dem Europäischen Gerichtshof und zuletzt im Dezember 2020 vom Bundesverfassungsgericht abgeschmettert.

Herrmann und Reiter – beide an dem vor dem BGH anhängigen Verfahren beteiligt – stellen in ihrem Leserbrief (NJW-aktuell 32/2021, Seite 10) jetzt klar, dass die vom PRT Kunduz angeforderten Kampfflugzeuge 41 Minuten in 360 Metern Höhe lärmend über der Szenerie kreisten. Von der ursprünglich gut 100 Menschen starken Menge hätte sich anschließend der Großteil in Richtung Dorf entfernt, so dass zum Zeitpunkt des Bombenabwurfs um 01:49 Uhr noch zwischen 30 und 40 Leuten bei den Tanklastwagen aufgehalten hätten. Sicherlich hätte es sich dabei nicht um Zivilisten oder gar Kinder gehandelt. Die Ermittlungen der Schutztruppe ISAF hätten zwölf bis dreizehn Todesopfer ergeben.

Jan-Phillipp Weisswange

Titelbild: Wracks der beiden am 4. September 2009 zerstörten Tanklastwagen im Kunduz-Fluss. (Foto: BRFBlake / CC BY-SA 3.0)