Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am gestrigen Mittwoch das „Artikelgesetz Zeitenwende“ auf den Weg gebracht. Eine Befassung des Deutschen Bundestages soll voraussichtlich Mitte November erfolgen. Mit dem Gesetz soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gestärkt werden. Absicht des Entwurfs mit seinem umfangreichen Maßnahmenkatalog ist es, die Attraktivität des Dienstes nachhaltig zu steigern. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die künftige Brigade Litauen zum Schutz der NATO-Ostflanke.
Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die individuelle Einsatzbereitschaft durch persönliche Anreize und Perspektiven zu stärken. Dadurch soll nicht nur qualifiziertes Personal gehalten, sondern auch neues hinzugewonnen werden. Mit wesentlichen Rechtsänderungen soll auch den Herausforderungen der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit mit der notwendigen Flexibilität und Attraktivität begegnet werden. Der vollständige Gesetzentwurf ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Verteidigung abrufbar.
Verteidigungsminister Pistorius betonte: „Soldatinnen und Soldaten sowie zivil Beschäftigte, die gemeinsam mit den Streitkräften unserer Verbündeten an der NATO-Außengrenze ihren Dienst leisten, um potentielle Aggressoren abzuschrecken und um uns zu schützen, wollen wir angemessen honorieren. Das Artikelgesetz Zeitenwende wird den Dienst attraktiver machen und die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit stärken. Wir werden damit unseren Soldatinnen und Soldaten persönliche Perspektiven und Anreize bieten, die sich auf den gesamten militärischen Dienst auswirken. Es ist wichtig, dass wir diese Regelungen so schnell auf den Weg bringen, damit gerade auch die Soldatinnen und Soldaten der Brigade Litauen davon profitieren.“
Das Artikelgesetz Zeitenwende definiert verschiedene Handlungsfelder, in denen umfangreiche Verbesserungen vorgenommen werden. Dazu gehören Änderungen im Bereich des Arbeitszeitrechts, des Trennungsgeldrechts, des Besoldungs- und Versorgungsrechts, des soldatischen Dienstrechts, des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Arbeitssicherstellungsgesetzes. Folgende Verbesserung sind insbesondere vorgesehen:
- Die Verfügbarkeit von militärischem Personal, unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, vor allem für Ausbildungs- und Übungsvorhaben wird erhöht.
- Das Arbeitszeitrecht wird flexibilisiert; die Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte soll gefördert werden indem zeitliche Belastungen auch in allgemeinen Auslandsverwendungen, wie der Brigade Litauen, finanziell vergütet werden können.
- Die Rahmenbedingungen für die dienstliche Mobilität werden verbessert, um die Entscheidung für einen Umzug oder Rückumzug insbesondere mit Familie nach und von Litauen zu erleichtern.
- Umfangreiche besoldungsrechtliche und versorgungsrechtliche Änderungen sollen zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft beitragen.
- Dazu gehört auch eine Alarmierungsvergütung für Soldatinnen und Soldaten zur Honorierung besonderer Einschränkungen aufgrund zunehmender Alarmierungsverpflichtungen. Persönliche Entbehrungen in der privaten Lebensführung durch die Notwendigkeit, ständig erreichbar ist und innerhalb weniger Stunden zur Dienststelle zurückzukehren, sollen damit auch finanziell abgegolten werden.
- Zudem werden drei zusätzliche Stellenzulagen für besonders wichtiges Personal geschaffen, nämlich für Waffensystemoperateure der Drohnen Heron TP, für Combat Controller und für in der hydroakustischen Aufklärung eingesetzte Soldatinnen und Soldaten.
- Zur Verbesserung der Einsatzversorgung soll es unter anderem möglich werden, Einmalentschädigungen bei Unfällen nicht nur im Auslandseinsatz, sondern auch bei mehrtägigen Übungen (etwa in Litauen) zu gewähren. Das soll Soldatinnen und Soldaten bei besonders gefährlichen Diensthandlungen besser finanziell und sozial absichern.
- Der sachliche und räumliche Anwendungsbereich des Arbeitssicherstellungsgesetzes wird erweitert, um die Versorgung der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung besser gewährleisten zu können.
Ein Inkrafttreten der Gesetzesänderungen ist für das Frühjahr 2025 avisiert. Ob die Maßnahmen noch Eingang in die kurz vor dem Abschluss stehenden Verhandlungen im Bundestag zum Haushalt für das kommende Jahr finden werden, bleibt allerdings abzuwarten.
Redaktion/sab