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Auch im Bündnisfall: Rheinmetall wird für 260 Millionen Euro Full-Service-Partner der Bundeswehr bei der Verlegung von Kräften

Rheinmetall hat einen Großauftrag für die logistische Unterstützung bei der Verlegung von militärischen Kräften auch im Verteidigungs- sowie im Bündnisfall erhalten. Die dazu mit dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) geschlossene Rahmenvereinbarung hat einen Wert von bis zu 260 Millionen Euro brutto. Die Vereinbarung gilt zunächst für drei Jahre und kann zwei Mal, um jeweils ein Jahr, bis maximal Ende 2029 verlängert werden.

Der Vertrag sieht vor, dass die genannten Leistungen durch Rheinmetall bei Verlegungen innerhalb Deutschlands sowie aus Deutschland heraus zu erbringen sind. Der Konzern erweitert sein Portfolio damit um den Bereich der logistischen Unterstützung bei der Verlegung von Kräften. Aufgrund seiner zentralen Lage in Europa ist Deutschland sowohl Transitnation als auch logistische Drehscheibe in Bezug die kollektive Verteidigung. Innerhalb der NATO und der EU fällt dem Land bei der Verlegung von Kräften damit eine zentrale Rolle zu.

Unterstützung auch von verbündeten Streitkräften im Bündnisfall

Mit dem Auftrag übernimmt die Rheinmetall Project Solutions GmbH als erster industrieller Partner im Rahmen des „Operationsplans Deutschland“ der Bundeswehr die Aufgabe des Aufbaus und des Betriebs von Rast- (Convoy Support Center – CSC) und Sammelräumen entlang von Marschrouten. Dr. Deniz Akitürk, Geschäftsführer der Rheinmetall Project Solutions GmbH: „Wir freuen uns, dass wir unser Geschäftsfeld in der logistischen Unterstützung der Streitkräfte auch in diesem Bereich ausweiten können.“

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Die Leistungserbringung durch Rheinmetall beschränkt sich dabei nicht nur auf die Bundeswehr, sondern gilt auch für verbündete Streitkräfte (NATO-, VN-, EU- und Partnership-for-Peace-Staaten). In den Rast- und Sammelräumen erbringt der Düsseldorfer Technologiekonzern dabei unter anderem die folgenden Teilleistungen: Flächenbereitstellung, Bereitstellung und Betrieb von Unterkünften, Sanitäranlagen und Verpflegungseinrichtungen sowie Betrieb von Verkaufseinrichtungen und Betankungsmöglichkeiten, Energieversorgung, Abfallentsorgung, Bewachungsdienstleistungen.

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Redaktion/sab