Handwaffen müssen in einem sehr breiten Einsatzspektrum einsetzbar sein. Das Spektrum reicht dabei von Operationen niedriger bis mittlerer Intensität über hochintensive Gefechte unter den Bedingungen eines hybriden Konflikts außerhalb des Bündnisgebietes bis hin zur Landesverteidigung als Bündnisverteidigung.
Dieses Spektrum führt dazu, dass Handwaffen unter nahezu allen klimatischen Bedingungen und in allen vorstellbaren Gefechtssituatinen funktionsfähig sein müssen – ohne Abstriche, wie die Diskussion um das G36 gezeigt hat.
Mit dem Konzept „Handwaffen der Bundeswehr“ (KonzHaWaBw) verfügen die Streitkräfte seit Anfang 2015 erstmalig über ein Dokument, das einen bundeswehrgemeinsamen Rahmen für Forderungen an Handwaffen vorgibt. Dabei versteht sich das KonzHaWaBw als ein bedarfserklärendes Dokument.

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