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Kommentar: Sicherheitsagentur oder Streitmacht?

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Seit je her gilt die Bundeswehr als Spiegelbild der Gesellschaft – nicht zuletzt aufgrund ihres Leitbildes vom Soldaten als Staatsbürger und Staatsbürgerin in Uniform. Seit je her muss die Truppe einen Spagat zwischen Moderne und Tradition wagen. Nur so kann es ihr gelingen, einerseits gesellschaftliche Strömungen zu berücksichtigen, um Menschen zum Dienst in der Truppe zu überzeugen, und andererseits ihre Einsatzfähigkeit und Schlagkraft aufrechtzuerhalten. Und nicht erst seit Aussetzung der Wehrpflicht steht insbesondere hinsichtlich der Nachwuchsgewinnung die Gretchenfrage im Raum, wie sich die Bundeswehr nach außen „verkaufen“ will: Eher als eine arbeitgebende Sicherheitsagentur oder als eine militärische Streitmacht? Die Berichterstattung der letzten Tage über die Bundeswehr befeuerte die Diskussion einmal wieder mehr.

Der Konflikt zwischen Militär-Modernisierern und traditionellen Troupiers fängt bereits beim einheitlichen Verständnis der „Ziffer Drei Alpha“ an, der Absicht der übergeordneten Führung, aus der sich die eigenen Aufträge und die wesentliche eigene Leistung ergeben. Und die sollten für die Streitkräfte eigentlich selbstverständlich sein: Einsatzfähigkeit und der Wille zur Überlegenheit auf dem Gefechtsfeld.

Das Heer leitet beispielsweise aus der Rückbesinnung deutscher Sicherheitspolitik auf Landes- und Bündnisverteidigung für sich den Anspruch ab, die „Kriegstauglichkeit“ zum Maßstab für Einstellung, Ausbildung, Strukturen und Material zu machen. So nahm es auch nicht wunder, dass sich der Inspekteur des Heeres kürzlich in den sozialen Medien in Bezug auf eine Stellenanzeige aus der Feder des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr zu Wort meldete. Die Nachwuchswerber suchten Aspiranten für die „Teamleitung (m/w/d) Panzertruppe“. Der Inspekteur schrieb in einem, inzwischen wohl gelöschten, Tweet, dass sich dies im Heeresdeutsch als „Panzerkommandant/Panzerkommandantin“ übersetzen ließe. Für ähnliches, allerdings kein vergleichbares mediales Echo hervorrufendes Unverständnis sorgte eine gleichzeitig geschaltene Annonce für eine „Führungskraft (m/w/d) Fallschirmjägertruppe“, mit der Offiziernachwuchs für die Luftlandekräfte gesucht wird.

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In der Folge entbrannte gerade in den sozialen Medien eine furiose Diskussion über die Vor- und Nachteile bewusst zivil formulierter Stellenausschreibungen. Dem häufig vorgebrachten fortschrittlichen Argument, dass der Köder dem Fisch schmecken müsse und nicht umgekehrt, lässt sich entgegen halten, dass der Soldatenberuf eben kein Beruf wie jeder andere, sondern eher eine Berufung ist. Ob sich mittels solcher Annoncen geeigneteres Personal für den Dienst an der Waffe, im Kampfpanzer oder an der Tastatur finden lässt, bleibt abzuwarten. Gerade aber die Kampftruppe – zu der sowohl die Fallschirmjäger- als auch die Panzertruppe gehören – leidet nach Aussagen der Bundeswehr bisher nicht unter Mangel an geeignetem Führungsnachwuchs. Wohl auch deshalb nahmen viele Praktiker aus der Truppe Anstoß an den Annoncen.

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Unstrittig bleibt: Das Gewinnen geeigneten Personals hat strategische Bedeutung. Daher erscheint es angesichts der Rückbesinnung auf Landes- und Bündnisverteidigung angebrachter, diejenigen anzusprechen, die beispielsweise Panzerspähwagenkommandant oder Spähtruppführerin werden wollen, statt ein Team in der Heeresaufklärungstruppe zu leiten.

Doch auch anderswo in der Bundeswehr leitet man kuriose Schwerpunkte aus der „Ziffer Drei Alpha“ ab. Etwa beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw). Bekanntermaßen lautet eine alte Weisheit der Kriegführung „Keine Bewegung ohne Verpflegung.“ Doch statt sich mit der Bereitstellung letzterer zu begnügen, ging die Bonner Bundeswehrbehörde gleich eine Stellung weiter: Damit demnächst auch die Bundeswehr-Kameraden der vielerlei nicht-männlichen Geschlechter anstandslos mampfen und dann kämpfen können, entschied die Bonner Bundeswehrbehörde, einen geschlechtsneutralen modernen Namen für die „Einmannpackung (EPa)“ zu finden, S&T berichtete. Der Artikel hierzu verzeichnete beachtliche Zugriffszahlen und auch außerhalb der Bundeswehr-Bubble erreichte das Thema eine hohe Aufmerksamkeit.

Grund genug für die Redaktion, im Bundesministerium der Verteidigung nachzufragen, auf welcher Grundlage sprachliche Gleichstellungen erfolgten und ob weitere zu erwarten seien. So ließe sich ja annehmen, dass demnächst Teamleiterinnen und Teamleiter beispielsweise der Fallschirmjägerinnen- und Fallschirmjägertruppe den Einzelkämpferinnen -und Einzelkämpferlehrgang besuchen oder – um den neuesten Ansatz sprachlicher Gleichstellung anzuwenden – Teamleitens der Fallschirmjägenstruppe den Einzelkämpfenslehrgang.

Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums antwortete hierauf sehr ausführlich. So verwies sie auf die rechtlichen Vorgaben zur sprachlichen Gleichstellung nach §1 Absatz 2 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes sowie §4 Absatz 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes. „Hier ist geregelt, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes (ebenso gilt dies für Soldatinnen und Soldaten) die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen sollen.“ Allerdings seien derzeit keine Umbenennungen von Truppengattungen oder Lehrgängen angedacht.

Die Sprecherin schilderte weiterhin noch die Bemühungen, „über sprachliche Regelungen hinaus […]allen Bundeswehrangehörigen eine faire Chance zur uneingeschränkten Teilhabe an Karriere und Funktionen innerhalb der Bundeswehr zu ermöglichen.“ Das ist insofern bemerkenswert, als daß bisher offensichtlich der Schwerpunkt bei der Förderung des weiblichen Geschlechtes lag. So habe sich, wie die Sprecherin weiter mitteilt, die Bundesregierung im Koalitionsvertrag von 2018 verpflichtet, bis 2025 eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes zu erreichen. Bei der Truppe soll „mit einer Vielzahl konkreter Maßnahmen [..] der Aufwuchs von Frauen in Führungspositionen gefördert und beschleunigt werden. Nicht nur im Sinne der Gleichberechtigung, sondern auch mit Blick auf die demografische Entwicklung wird es als zwingende Notwendigkeit angesehen, das Potenzial weiblicher Nachwuchs- und Führungskräfte zu nutzen und weiterzuentwickeln.“ An dieser Stelle sei nur am Rande angemerkt, dass sich die übrigen Geschlechter nun mit Recht fragen könnten, warum man angesichts dieser Ziele die Vorschriften und sonstigen Schriftverkehr in der Bundeswehr nicht gleich im generischen Femininum verfasst.

Wie auch immer: Einen konkreten Plan dafür, wie die sprachliche Gleichstellung in der Bundeswehr genau erreicht werden soll, scheint es derzeit jedenfalls nicht zu geben. In diesem Zusammenhang ist auch zu sehen, dass das Verteidigungsministerium kürzlich einen Vorstoß aus den eigenen Reihen begrub, die Dienstgradbezeichnungen zu gendern – im Übrigen, so hört man, durch Intervention vieler Soldatinnen in der Bundeswehr.

Auch wenn eine lautstarke Minderheit vor allem in den sozialen, aber auch klassischen Medien eine vermeintlichen Meinungsführerschaft vorgibt, darf man sich hierdurch nicht täuschen lassen: Aktuelle Umfrageergebnisse zeigen, dass sowohl die Gesellschaft, als auch die Betroffenen die Weihen moderner Gendersprache überwiegend ablehnen. Somit erscheint im Hinblick auf geschlechtersensible Sprache in den deutschen Streitkräften der sonst übliche Spagat zwischen Moderne und Tradition gar nicht erforderlich. Hieraus ergibt sich jedenfalls für eine Streitmacht ein weiterer Vorteil: Vorschriften und Befehle lassen sich einfacher lesen und verstehen. Und im Krieg hat ja bekanntlich nur das Einfache Erfolg.

Jan-Phillipp Weisswange