StartStreitkräfteErster Gebirgsflug der Drohne LUNA in Deutschland

Erster Gebirgsflug der Drohne LUNA in Deutschland

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Ende September 2021 fand der erste Gebirgsflug der Aufklärungsdrohne LUNA in Deutschland statt. Der Kompaniechef der 4. Kompanie des Gebirgsaufklärungsbataillon 230 berichtet über die Voraussetzungen, die geschaffen werden mussten, damit das Vorhaben erfolgreich gelingen konnte.

Dienstag, 21.09.21, 12:00Uhr, nordostwärtige Grenze der Ortschaft INZELL, 7000m west-nordwestlich Bad Reichenhall. Oberleutnant Reichel hat seinen UAS Zug LUNA (UAS steht für Unmanned Air System – Unbemanntes Luftfahrzeug) aus dem Verfügungsraum bereits in den Einsatzraum geführt und Aufklärungsbereitschaft hergestellt. In seinem Auftrag hat Hauptfeldwebel Lachenmayr die Sicherung des Einsatzraums koordiniert und sichert mit derzeit nicht gebundenen Soldaten die Stellung der Bodenkontrollstation (BKS) und überwacht den Startraum. Der Sicherheitsoffizier, Stabsfeldwebel Sauerhammer, hat von der Deutschen Flugsicherung in München den Luftraum freigegeben bekommen und meldet dies dem Zugführer in seiner Zweitfunktion als Flugdienstleiter. Oberleutnant Reichel erteilt auf dieser Grundlage dem Luftfahrzeugführer (LfzFhr), Stabsfeldwebel Kolb, die Flugfreigabe. Dieser wirft einen letzten prüfenden Blick auf seine Instrumente in der BKS, setzt den Motor seines Fluggeräts (FG) auf maximale Drehzahl für den Start und funkt seinen Start-/Landefeldwebel an. „Start frei, Start frei“ tönt es auf dem Sprechsatz von Hauptfeldwebel Hannemann. Er bestätigt den Funkspruch und befehligt seinem Soldaten mit einem Sichtzeichen den Start „der LUNA“. Oberstabsgefreiter Scheibner hat in seinen sechs Einsätzen schon viele Fluggeräte sicher gestartet. Auch heute zieht er mit links die Sicherung und löst mit rechts die Spannzange des Katapults. Mit 1800 Nm und 0,35 Sek von Null auf 100 km/h, was 1/8 von dem ist, was ein aktueller Porsche 911 Turbo S benötigt, wird das Fluggerät beschleunigt und startet in Richtung Nationalpark Berchtesgaden. Nur wenige Minuten später erinnert auf der Futterweide nichts mehr an den Start-/Landetrupp des LUNA Zuges. Hauptfeldwebel Hannemann ist mit seinen Soldaten und den Gefechtsfahrzeugen wieder in der gedeckten Aufstellung und übernimmt einen Teil der Sicherung des Einsatzraums. Zu diesem Zeitpunkt ist auch schon lange kein Geräusch mehr von der LUNA zu hören. Diese bahnt sich ihren Weg durch das schroffe, alpine Gelände und gewinnt dabei nach und nach an Höhe. Das Ziel für Oberleutnant Reichel und seinen Zug: Zwischenziel und Angriffsziel der Gebirgsjägerbrigade 23 „BAYERN“ mit ihrem Sensor gewinnen und aufklären, ob gegnerische Spezialkräfte, irreguläre Kräfte und Gegebenheiten im Raum existieren, die den Angriffsschwung der Gebirgsjäger verzögern könnten oder anderweitig auf die Planung und Führung der Brigade unter Führung von Brigadegeneral Keller Einfluss haben könnten und diese melden.

Bis es zu dem beschriebenen Start mit der laufenden Nummer 230 des Bataillons kam, mussten einigen Voraussetzungen geschaffen werden, die in den vergangenen zehn Jahren nicht erfüllt werden konnten. Mit diesem Artikel wird aufgezeigt, was es an Aufwand bedurfte bis das UAS zum ersten Mal im Gebirgsflug in Deutschland zum Einsatz kam, warum der Gebirgsflug in Zukunft zum Standard der Gebirgsjägerbrigade 23 werden sollte und was in der Rüstung kurzfristig angepasst werden muss, damit unsere Aufklärungskompanien auch weiterhin schnelle, flexible und tief ins Feindesland eindringende Aufklärungssysteme einsetzen können.

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Der heutige Spieß der technischen Aufklärungskompanie in Füssen, Oberstabsfeldwebel Marx, war bis Mitte September 2021 der einzige UAS-Zugführer der 4. Kompanie des Gebirgsaufklärungsbataillons 230 (4./GebAufklBtl 230) mit Übungserfahrung im Gebirgsflug mit dem UAS LUNA. 2011 führte er mit seinem Zug auf dem österreichischen Truppenübungsplatz (TrÜbPl) HOCHFILZEN neun Aufklärungsflüge durch. Während KFOR und ISAF gehörte der Gebirgsflug zu den Standards der „LUNA-Züge“. Mit all den Herausforderungen haben die Spezialisten der „LUNA-Züge“ gelernt umzugehen und den Einsatzwert ihres Systems maximal hoch zu halten. Warum ist aber erst am 21.09.2021 dem Zugführer Oberleutnant Christopher Reichel mit seinen Soldatinnen und Soldaten zum ersten Mal in Deutschland mit einem UAS LUNA der Aufklärungsflug im Gebirge gelungen?

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Um ein UAS außerhalb von Truppenübungsplätzen einzusetzen braucht man folgende Elemente:

  • Einen Luftraum mit der Genehmigung zum Außenstart/-landung plus die Einwilligung zur Grundstücksnutzung der Eigner (das Äquivalent bei der fahrzeuggebundene Spähaufklärung bei einer freilaufenden Übung ist der Übungsraum, gebilligt vom Landeskommando),
  • Systemgerät mind. im Umfang einer Bodenkontrollstation mit Telemetrieantenne, einem Startkatapult und zwei Fluggeräten plus vier Fahrzeugsubstitute um den verminderten Zug taktisch einzusetzen (das Äquivalent bei der fahrzeuggebundene Spähaufklärung sind als Beispiel zwei FENNEK),
  • Personal (für den verminderten Zug) im Umfang: 2 Offiziere / 7 Feldwebel / 2 Unteroffiziere / 11 Mannschaften // insgesamt 22 (im Vergleich: Spähtrupp FENNEK 1/3/0/2//6). Der Personalumfang ist auch in der Eigensicherung begründet, vgl. Bild Aufstellung LUNA Zug Einsatzraum LUNA Stellung BKS.

Um einen Luftraum zu bekommen ist das Verfahren recht strukturiert. Mit einem Vorlauf von mind. sechs Monaten (spätester Zeitpunkt des Antrags) definiert der Kompaniechef den benötigten Übungsraum. Dabei errechnet man anhand von geplanter Flughöhe in Verbindung mit den Aufklärungszielen, Systemgrenzen in Bezug auf Wind und der damit verbundenen Abdrift im Falle eines Flugzwischenfalls, den einschränkenden Parametern der Vorschrift in Bezug auf Gebäude, Bundesstraßen und Bundesautobahnen, Hochspannungsmasten etc. und der topographischen Gegebenheiten einen Entwurf von dem temporären Luftraum (temp. ED-R) welcher exakt definiert angefordert wird. Dabei gilt das Rational, je größer dieser temp. ED-R ist, desto unwahrscheinlicher wird die Genehmigung dieses Übungsraums. Der Grund dafür liegt in den weiteren Nutzern dieses Luftraums, begonnen bei Gleitschirmfliegern, über Rettungshubschrauber bis hin zu Passagiermaschine in den Einflugkorridoren der Verkehrsflughäfen.

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In der „Deckung“ der Kuhherde und unter Überwachung durch eigene Kräfte wird das Fluggerät nach dem Gebirgsflug geborgen. (Foto: Bundeswehr / 4./GebAufklBtl 230)

Ist dieser dreidimensionale Raum definiert, so verlässt dieser Antrag über die Zelle UAS des Bataillons den Verband und wird, die Brigade in Kopie, an die Division gesendet. Dort wird der Antrag auf sachlich richtig geprüft und wird an das Kommando Hubschrauber (KdoHubschr) weitergeleitet. Dort wird der angeforderte Luftraum hinsichtlich Flugsicherheit/Standardisierung geprüft, d.h. berücksichtigt der Antrag alle systemseitigen Auflagen. Abschließend wird dann eine Bewertung für die nächsthöhere Ebene, das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw), erstellt.

Im Kdo Hubschr wird auch über Anträge zur Billigung der Unterschreitung der Mindestabstände (u.a. zu bebauten Gebiet), Außenstart-/landung sowie Abweichung vom Standardlandeverfahren (Netz- o. Schirmlandung) entschieden. Um hier ein fundiertes Urteil zu bilden, kann der DezLtr Stdsg FlBtrb H auch die Dezernate Flugsicherung, Flugsicherheit und Geoinformationswesen (GeoInfoW) konsultieren.

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Einsatzraum UAS LUNA, Stellung BKS. (Foto: Bundeswehr / 4./GebAufklBtl 230)

Hat der Antrag auf einen temp. ED-R diese Prüfung positiv durchlaufen, so wird im LufABw der Antrag mit der Bewertung Kdo Hubschr erneut mit den Anforderungen der Standardisierung Flugbetrieb und Flugsicherheit kontrolliert und anschließend abgelehnt oder bewilligt.

Mit dem vom LufABw bewilligten Antrag auf einen temp. ED-R prüft die Abteilung COMIL der Deutschen Luftfahrtsicherung in Langen den beantragten Luftraum und koordiniert den Flugverkehr dahingehend, dass der temp. ED-R für den beantragten Zeitraum frei von Luftfahrzeugen aller Art ist und veranlasst die Veröffentlichung bei der Deutschen Flugsicherung.

Ist auch dieser Schritt gelungen, dann sollte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) abschließend diesen temp ED-R, den „Übungsraum“ für das UAS, zeichnen und damit freigeben.

Im Rahmen des 1. Gebirgsflugs des UAS LUNA in Deutschland durchgeführt durch 4./GebAufklBtl 230 hat dieser Genehmigungsgang insgesamt acht Monate gedauert und war geprägt von einem intensiven Austausch zwischen 4./230 und Kdo Hubschr mit der immerwährenden Frage des Einhaltens der Maße von 400x400m für den Landeraum, welcher realistisch mit all seinen Auflagen innerhalb Deutschlands nur in wenigen Ausnahmefällen erfüllt wird. Am Ende stand der Kompaniechef durch das Erteilen des Flugauftrags für den Sensoreinsatz UAS im Gebirgsflug ein und die Crew aus Fluggeräteeinsatzfeldwebel (FlGerEinsFw) und Fluggerätebedienerfeldwebel (FlGerBedFw) haben dieses Vertrauen mit insgesamt 14 Sensoreinsätzen bei 41 Flugstunden ohne Flugzwischenfall/-unfall gerechtfertigt.

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Produkt UAS LUNA im Rahmen BERGLÖWE 2021 (ohne Mission Report) (Foto: Bundeswehr / 4./GebAufklBtl 230)

Da das Systemgerät UAS LUNA nicht für alle Verbände zur Verfügung steht, wird über die Koordinierung der Flugphasen zwischen den Divisionen und in Verantwortung des TLM (früher BVV) im Vorjahr das äußerst knappe Systemgerät den Flugphasen der technischen Aufklärungskompanien priorisiert zugewiesen. Bei kurzfristigen Anpassungen gelingt es den dort eingesetzten Kameraden aber auch, zweckmäßige Lösungen im Sinne eines erfolgreichen Sensoreinsatzes zu finden. Die 14 durchgeführten Sensoreinsätze im Gebirgsflug konnten vor diesem Aspekt nur gelingen, in dem alle vierten Kompanien der Aufklärungsbataillone der 10. Panzerdivision gemeinsam agierten. Die Soldaten von Hauptmann Plümer unterstützten im Bereich der Flugsicherheit, die Soldaten des LUNA-Zuges von Major Neumann ergänzten als Fluggeräteeinsatzfeldwebel (FlGerEinsFw) sowie als Fluggeräteeinsatzsoldat (FlGerEinsSdt) und brachten die ihnen aufgrund VJTF zugewiesene Bodenkontrollstation (BKS) mit. In der Vorwoche war sogar noch ein überschlagender Einsatz des UAS möglich gewesen, aber aufgrund des Abziehens der zweiten BKS durch das technisch-logistische Management (TLM) wurde mit dem verminderten Zug ausgebildet und geübt.

Der dritte limitierende Faktor nach Zeit und Material ist der Mensch. Obwohl für den vollen Einsatzwert des Systems neun ausgebildete FlGerEinsFw notwendig sind, ist der Klarstand im Sinne einer real verfügbaren „Hof-Lage“ meist nur bei 30 bis 50%. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Der sehr umfangreiche Ausbildungsgang mit 507 Ausbildungstagen für den Führer eines unbemannten Luftfahrzeugs (ULFzFhr) inkl. seiner Befähigung zum Luftbildauswertfeldwebel (LuBiAuswFw), sowie anschließend an die Ausbildung die geringe Wertschätzung im Rahmen der Beurteilung im Vergleich zu fahrzeuggebundenen „Spähern“ oder „den Leichten“ bestehen u.a. diese zwei Rationale, warum man ehrlichen Herzens kaum einem jungen Kameraden empfehlen kann „die Fliegerei“ dem „Spähen“ oder auch der Feldnachrichtenaufklärung vorzuziehen. Hier bedarf es einer umfassenden Überprüfung des gesamten Systems der UAS.

Besonders die Bedingung, dass der FlGerEinsFw in gleichwertiger Funktion voll ausgebildeter LuBiAuswFw sein muss ist unzweckmäßig. Das Erhalten der ULFz-Lizenz erfordert bereits „maximale Anstrengungen“ und das sehr detailgenaue und aufwändige Aufgabenfeld des LuBiAuswFw erfordert ebenfalls die ungeteilte Aufmerksamkeit des Soldaten. Möchte ich professionelle Produkte erhalten muss hier zeitnah ein Umdenken erfolgen! Aufgrund der Flugrechtlichen Auflagen wäre mit vier FlGerEinsFw (+ 1x Flugdienstleitertrupp) und vier LuBiAuswFw der UAS-Zug exakt so durchhaltefähig wie aktuell. Dabei wird zudem vermieden, dass erfahrene LuBiAuswFw aufgrund des Nichterfüllens der medizinischen Anforderungen an einen ULFz und damit verbunden des Entzugs der ULFz-Lizenz durch den Fliegerarzt, aus dem System fallen. Diese immer noch einsatzfähigen Soldaten könnten somit weiterhin auf hohem Niveau den Sensor bedienen, die Luftbilder ideal erstellen und perfekte Aufklärungsprodukte erstellen.

Der Aufwand, der trotz Standardisierung und professionell agierenden Kameraden betrieben werden muss, um ein Flugvorhaben außerhalb eines für UAS immer zu kleinen Übungsraum (ED-R) über Truppenübungsplätzen zu realisieren, ist immens. Alleine im Rahmen des durchgeführten Gebirgsflugs war „unzähliger“ Schriftverkehr mit dem KdoHubschr nötig um den so noch nie dagewesenen, perfekten Start-/Landeraum gebilligt zu bekommen. Zudem Telefonate mit dem ZMZ der Brigade aufgrund zuerst ausgebliebener Einwilligung zur Grundstücksnutzung der Eigner, sowie direkte Kommunikation mit der Deutschen Flugsicherung, um so das Verständnis und damit die Rechtfertigung für das Flugvorhaben eines UAS LUNA und die damit verbundenen Einschränkungen des Flugverkehrs um einen Verkehrsflughafen zu vermitteln.

Was wurde nun aus den Bedenken im Vorfeld? Welchen Einfluss hatte der „zu enge“ Flugkorridor, der im „Talkessel“ gelegene Start-/Landeraum, das unbeständige Wetter im Gebirge, die massiven Abschattungsbereiche durch das schroffe/ alpine Gelände auf den Sensoreinsatz?

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Start Fluggerät zum Gebirgsflug von Generalleutnant Langenegger (Foto: Bundeswehr / 4./GebAufklBtl 230)

Unter Führung des im Rahmen der Flugphase von General Langenegger zum Oberstabsfeldwebel beförderten OStFw Kolb wurde das System LUNA mit allen technischen Finessen zum Einsatz gebracht. Tests der möglichen Flugkurse für bestmögliche Aufklärungsergebnisse bei kalkulierbaren Risiko mit Hilfe des Simulators bei EMT, umsichtiges „Herantasten“ an die Systemgrenzen im Realflug und das perfekte Ineinandergreifen der einzelnen Prozessschritte des Zuges haben über mehr als zwei Wochen 14 Sensoreinsätze mit rund 41 Flugstunden, bei Tag und Nacht, mit durchschnittlicher Abdrift in der Landung von 83m , mit Fluggeräteumlauf und Melde- und Berichtswesen im Rahmen der Brigadegefechtsübung Berglöwe ermöglicht.

Dabei konnte auch der Einsatz eines bemannten UL-Fliegers mit direkter Sensorverbindung zur BKS erprobt werden; ein voller Erfolg für EMT und den UAS Zg LUNA. Mit dem verfügbaren Sensor i2TECH I2-ULS-M-EX könnte das UAS LUNA einen Schritt in die Gegenwart machen und durch die deutlich bessere Auflösung iVm mit höherer Zoomstufe auch deutlich besser hinter Abschattungsbereichen aufklären. Abschließend lässt sich festhalten: Um das UAS LUNA im Gebirgsflug auch die nächsten zehn Jahre (vgl. Ausbleiben UAS HUSAR, Alternative UAS FALKE noch in der Projektierung) in unserer Truppengattung einsetzen zu können wäre eine Obsoleszenzbereinigung möglich mit maximal drei Schritten:

  1. Einführung des Sensors i2TECH I2-ULS-M-EX, der im Rahmen Gebirgsflug erfolgreich eingesetzt wurde. Dieser verfügt über Tag- und Nachtsensoren (EO/IR) mit herausragender Zoom-Eigenschaft, verfügt über einen Laser Entfernungsmesser, ist stabilisiert und wiegt nur 2,49 kg.
  2. Ersatz der Bedingung line-of-sight (Antenne-Fluggerät, ausgenommen direkt bei Start/Landung) durch verfügbare SatCom-Verbindung BKS zu FG der Firma EMT.
  3. Aufstocken des Systemgeräts (SysGer) im Schwerpunkt Bodenkontrollstation (BKS), z.B. durch die Einrüstung BKS in die bereits beschafften Container für UAS HUSAR iVm mit handelsüblichen LKWs. Oder idealtypisch Bodenkontrollstationen auf MTH Wolf mit Dachgepäckträger und SCAM-12-Mast für Start und Landung, ansonsten wie beschrieben mit SatCom-Verbindung und i2TECH-Sensor.

Mit SatCom-Verbindung, modernem Sensor und verfügbaren Systemgerät wäre nicht nur „das Versteck“ jedes Gehöft, jeder Parkplatz oder jedwede Lichtung, sondern durch die Satellitenkommunikation würde die Reichweite des UAS LUNA aufgrund des Tankumfangs des FG LUNA auf rechnerisch 144 km steigen (bisher 80 km) und somit könnte das System theoretisch auch auf Ebene Division aufklären. Ausbildungsgang und Lizenzen wären weiterhin identisch, eine Umschulung des Personals nicht notwendig.

Das GebAufklBtl 230 hat mit vielfältiger Unterstützung und mit persönlichem Engagement gezeigt: Das Ausbilden und Üben muss auch in den maximalen Systemgrenzen unserer Sensoren erfolgen und zu unserem Standard werden. Die Aufklärungsergebnisse erreichen rechtzeitig den Brigadekommandeur und sparen damit „Blut der Infanterie“. Die Truppengattung muss sofort eine Obsoleszenzbereinigung des UAS LUNA anstoßen, ansonsten ist das Aufklärungssystem vor dem Hintergrund der Kriegsfähigkeit kurzfristig nicht mehr einsatzfähig und wir berauben uns Großteile des einzigen Sensors der Heeresaufklärungstruppe, der schnell, tief, variabel und mit maximalen Schutz der eingesetzten Soldaten jenseits der Gefechtsaufklärung bis hin in die Tiefe des Raums aufklären kann.

Autor: Major Moritz Unkel, Kompaniechef der 4. Kompanie Gebirgsaufklärungsbataillon 230