StartBewaffnungSystem Sturmgewehr Bundeswehr – Urteilsbegründung der Vergabekammer bringt viele interessante Erkenntnisse

System Sturmgewehr Bundeswehr – Urteilsbegründung der Vergabekammer bringt viele interessante Erkenntnisse

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Die Bundeswehr beabsichtigt, das aktuelle Sturmgewehr zu ersetzen und hat dazu 2017 einen Teilnahmewettbewerb für rund 120.000 neue Sturmgewehre gestartet. Die Vergabe ruht derzeit jedoch, da der schlussendlich unterlegene Anbieter C.G. Haenel beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) eine Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundeskartellamtes eingelegt hat. Das Verfahren wird dort unter dem Aktenzeichen VII-Verg 36/21 geführt, wie das OLG auf Anfrage der S&T bestätigte. Erst wenn das OLG ein Urteil gesprochen hat, ist eine Fortsetzung möglich.

Ein jüngst veröffentlichter Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundeskartellamtes enthält viele interessante Details rund um die Patentstreitigkeiten der einzelnen Akteure in der Beschaffung des Systems Sturmgewehr Bundeswehr und liefert Erkenntnisse über die Begründung des plötzlich doch wirtschaftlicheren Angebotes von Heckler & Koch.

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