StartStreitkräfteKaltstartfähigkeit braucht mehr als 100 Prozent Vollausstattung

Kaltstartfähigkeit braucht mehr als 100 Prozent Vollausstattung

Waldemar Geiger

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Im Mai 2021 hat das Bundesministerium der Verteidigung die „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“ veröffentlicht, unterschrieben von der damaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer sowie dem amtierenden Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn. Ziel war es, Vorschläge vorzulegen, wie die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, im Kontext der zu diesem Zeitpunkt wahrgenommenen geopolitischen Sicherheitslage, gesteigert werden sollte.

„Eine hohe Einsatzbereitschaft bereits in Friedenszeiten ist unabdingbar“, hieß es dazu in dem Dokument. Gefordert war daher eine Kaltstartfähigkeit der Bundeswehr für die Auftragserfüllung im Rahmen Landes- und Bündnisverteidigung. Um diese zu erreichen, wurden „möglichst eingespielte Verbände aus Kampfeinheiten und Unterstützungskräften“ sowie eine Vollausstattung gefordert, „die so gegliedert, ausgebildet und materiell ausgestattet sind“, dass sie ohne lange Vorwarnzeiten eingesetzt werden können.

Die damals getroffenen Kernaussagen haben auch heute weiterhin Bestand, so werden Kaltstartfähigkeit und Vollausstattung auch von der heutigen politischen Leitung und militärischen Führung der Bundeswehr gefordert.

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Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die geforderte Vollausstattung sind bereits heute erkennbar. Das Ende Februar von Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag angekündigte „Sondervermögen Bundeswehr“ sowie die Anhebung des jährlichen Bundeswehretats sehen Finanzmittel vor, um vormals nicht finanzierte Rüstungsprojekte zu realisieren und um bereits geplante oder laufende Programme zu beschleunigen oder quantitativ anzuheben. Prominente Beispiele sind die Tornado-Nachfolge oder das zweite Los des Schützenpanzers Puma.

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Auch wenn dies einen entscheidenden Schritt zur Erreichung der geforderten Kaltstartfähigkeit darstellt, muss gerade in Hinsicht auf die Entwicklung in der Ukraine kritisch hinterfragt werden, ob dies ausreicht. Es muss die Frage beantwortet werden, wieviel „Vollausstattung“ an Personal und Material für die geforderte hohe Einsatzfähigkeit der Streitkräfte im Sinne der Kaltstartfähigkeit tatsächlich notwendig ist. Bedeutet Vollausstattung im Sinne der Kaltstartfähigkeit also 100 Prozent Befüllung mit Material und Personal, oder mehr?

Der Gedanke kommt deshalb auf, weil die Verfügbarkeit von Personal und Material ständigen Schwankungen unterliegt. Verletzungen, Lehrgangsbesuche sowie andere Abwesenheiten führen dazu, dass die Truppe quasi nie in der Vollstärke üben und eingesetzt werden kann. Deshalb sind Personalrochaden notwendig, um voll aufgefüllte Kleinstverbände in den Einsatz zu schicken. Die Kohäsion der Truppe leidet darunter ungemein, dass ständig wichtige Fähigkeiten – die von Unterstützungskräften und einer ausreichend ausgestatteten Kampftruppe erbracht werden – aufgrund von Personalvakanzen nicht in Ausbildung und Übung integriert werden können. Der Grundsatz „übe wie du kämpfst“ wird daher zur Worthülse.

Beim Material ergeben sich ähnliche Herausforderungen, geplante und ungeplante Instandsetzungsmaßnahmen sowie Abstellungen sorgen regelmäßig dafür, dass zwischen dem eigentlichen Materialbedarf und dem tatsächlichen Verfügungsbestand an Material erhebliche Deltas bestehen. So steht derzeit das halbe Heer blank da, weil Großgerät für die NATO-Battlegroups an der Ostflanke sowie die VJTF-Kräfte abgegeben werden müssen. Einzelne Panzerbataillone sollen deshalb nur noch über eine Handvoll Kampfpanzer verfügen.

Selbst wenn die Bundeswehr in Zukunft die Einsatzfähigkeit von Material pragmatischer definieren sollte und nicht jeder kaputte Blinker zur Stilllegung eines Fahrzeuges führen würde, ist die Annahme realistisch, dass eine Vollausstattung nur auf dem Papier – oder besser im digitalen Nachweis SAP – bestehen wird. Fachkreisen zufolge gehen die Nutzungsverantwortlichen im Bundeswehrbeschaffungsamt davon aus, dass erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen die Materialverfügbarkeit in der Truppe um rund 30 Prozent absenken. Am Beispiel eines Panzer- oder Panzergrenadierbataillons dargestellt, bedeutet dies, dass diese selbst bei Vollausstattung nur mit zwei von drei Kampfkompanien einsatzfähig wäre. Es ist zu vermuten, dass dies nicht der geforderten Kaltstartfähigkeit entspricht. Den Truppenführern wären so von Anfang an jegliche Reserven genommen.

Wenn man es also ernst mit der Kaltstartfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr meint, müsste man konsequenterweise eine materielle Reserve in Höhe von etwa 30 Prozent fordern. Nur so können notwendige Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen kompensiert werden, ohne dass automatisch die Einsatzbereitschaft gefährdet ist.

Konsequent zu Ende gedacht, erfordert eine Kaltstartfähigkeit eine Vollausstattung in Höhe von etwa 130 Prozent an Material sowie eine gewisse, noch zu definierende Personalreserve. Alles andere wäre nur ein „Verfügbarkeitsmanagement“ auf einem höheren Niveau.

Insbesondere das Heer muss beim Großgerät nachlegen. Während in anderen Teilstreitkräften – als Beispiel sei hier die Marine genannt – zu Beginn eines Rüstungsvorhabens zukünftige turnusmäßige Werftzeiten fest einkalkuliert werden, findet dies im Heer kaum statt.

Im Kleinen, bei der persönlichen Ausrüstung, wird in vielen Fällen bereits ähnlich verfahren. Auch hier haben die Streitkräfte deutlich mehr Material im Bestand als aktive Soldaten, weil man weiß, dass beispielsweise Helme alle paar Jahre eingesammelt, überprüft und gegebenenfalls instandgesetzt werden müssen. Es wäre sicherlich für alle Beteiligten unvorstellbar, wenn etwa ein Viertel der Soldateninnen und Soldaten alle vier Jahre mehrere Monate ohne Helm dienen müsste, beim Heeresgroßgerät wäre dies aber auch bei einer Vollausstattung Alltag.

Die Heeresführung spricht zwar vom Gefecht der verbundenen Waffen, bei dem alle Waffensysteme und Truppengattungen eine Zahnradfunktion im Getriebe der Landstreitkräfte wahrnehmen, scheut sich aber, der Politik ganze Brigaden abzumelden, wenn dort einzelne Elemente nicht einsatzfähig sind. Gibt es beispielsweise nicht genügend einsatzfähige Schützenpanzer – egal ob material- oder personalbegründet – in einer Brigade, wird diese nicht automatisch abgemeldet. Von einer Kaltstartfähigkeit kann wohl kaum gesprochen werden, wenn eine Division nur über einen Teil an vollausgebildeten und ausgerüsteten Truppenteile verfügt. Dieser Effekt wird aber zwangsläufig eintreten, wenn keine dauerhaft verfügbare Vollausstattung an Großgerät für Ausbildung und Übung bereitsteht.

Für die geforderte Kaltstartfähigkeit bedarf es daher mehr als nur einer Vollausstattung im Sinne der 100 prozentigen Befüllung mit Material, es bedarf auch einer Umlaufreserve.

Waldemar Geiger