StartFührung & KommunikationFALKE – Spezialkräfte der Bundeswehr erhalten neue Aufklärungsdrohnen

FALKE – Spezialkräfte der Bundeswehr erhalten neue Aufklärungsdrohnen

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Die Bundeswehr beabsichtigt offenbar, ihre Spezialkräfte im Rahmen des Projektes FALKE (Ferngeführtes Aufklärungssystem, luftgestützt, kurze Entfernung) mit neuen Aufklärungsdrohnen auszustatten. Dies geht aus einer mündlich geführten Debatte im Bundestag und darauffolgenden schriftlichen Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verteidigung (BMVg), Thomas Silberhorn, auf eine Anfrage des Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) hervor.

Den Angaben Silberhorns nach, sollen insgesamt 14 marktverfügbare Systeme beschafft werden, die „aus der Hand gestartet werden können“. Das maximale Abfluggewicht der Drohnen soll unterhalb von zehn Kilogramm liegen. Das „schnell einsetzbare“ System soll bei allen Sichtverhältnissen (Tag und Nacht) und in allen Klimazonen Aufklärungsergebnisse im sichtbaren und infraroten Bereich liefern können. Die geforderte Einsatzreichweite beträgt 30 Kilometer.

Silberhorn gibt in seiner schriftlichen Antwort an, dass derzeit die Vergabeunterlagen mit dem Ziel erarbeitet würden, „den Vertrag – nach einer vorausgehenden Marktsichtung und dem sich daran anschließenden Teilnahmewettbewerb mit Verhandlungsverfahren – bis zum vierten Quartal des Jahres 2021 zu schließen“. Als Nutzungsbeginn wird 2022 angegeben. „Details zur Anzahl der in einem System FALKE enthaltenen Luftfahrzeuge, zum maximalen Abfluggewicht, das zehn Kilogramm nicht übersteigen soll, sowie zur Nutzlast können erst nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens mitgeteilt werden“, so der Staatssekretär weiter.

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Auch wenn das BMVg keine Angaben zu den Nutzern der neuen Drohne gemacht hat, können diese aus einem Passus in einem bereits 2019 veröffentlichten Beitrag eines Autorenteams des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in einem wehrtechnischen Fachmagazin herausgelesen werden. „Die gewonnenen Aufklärungsergebnisse werden, neben den Systembedienern, auch Kräften verfügbargemacht, die im Rahmen der Einsatzverbände Spezialkräfte der Bundeswehr an Operationen beteiligt sind“, heißt es dort.  Die Zuständigkeit für die Beschaffung der Spezialkräftedrohnen liege beim BAAINBw Referat L5.2 „Taktische AUS“.

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Waldemar Geiger