Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat letzten Mittwoch vier Rüstungsvorhaben über 25 Millionen Euro, darunter auch die Beschaffung eines tragbaren Bodenüberwachungsradars, behandelt. Wie das BMVg in einer Mitteilung schreibt, kann die Bundeswehr für die Aufklärung und Überwachung großer Räume am Boden Radargeräte für rund 36 Millionen Euro beschaffen.
Mit dem Bodengebundenen Aufklärungs- und Raumüberwachungssystem (BARÜ) erhalte das Heer die Fähigkeit, bei Tag, bei Nacht und auch unter ungünstigen Wetterbedingungen große Räume aufzuklären und zu überwachen. Das BARÜ sei autark einsetzbar und durch eine Datenschnittstelle mit dem Führungs- und Waffeneinsatzsystem ADLER III (Artillerie-, Daten-, Lage- und Einsatz-Rechnerverbund) der Artillerietruppe kompatibel.
Folgende Radarsysteme und Radargeräte des Heeres sollen mit dem BARÜ ersetzt werden:
- das Artilleriebeobachtungsradar (ABRA),
- das Panzeraufklärungsradar (PARA),
- das Leichte Gefechtsfeldaufklärungsradar (LeGAR) und
- das Bodenüberwachungsradargerät tragbar (BOR-A550).
Gut informierten Kreisen zufolge soll der Auftrag an die Firma ESG mit dem Unterauftragnehmer Elta, eine Tochter des israelischen Technologiekonzerns Israel Aerospace Industries (IAI), gehen.
Der Teilnahmewettbewerb für die BARÜ-Beschaffung wurde am 14. Januar 2020 veröffentlich. Gefordert wurde die Beschaffung von 69 Radarüberwachungsgeräten. Die Radargeräte sollen in der Heeresaufklärungs- und Artillerietruppe des Deutschen Heeres verwendet werden.
Der Aufbau und der Betrieb des geforderten mobilen Radarsystems sind durch maximal zwei Soldaten zu realisieren. Ziele sollen in den Kategorien Personen, Radfahrzeuge, Kettenfahrzeuge, Luftfahrzeuge (Starr- oder Drehflügler und Drohnen), Boote/Schiffe, Geschosseinschläge und Unbekannt klassifiziert werden. Minimale Detektionsreichweiten – immer in Abhängigkeit zur Radarrückstrahlfläche (z. B. Personen: 5 km, größere Einzel-Kfz (Rad/Kette): 30 km) – sind mit einer Detektionswahrscheinlichkeit von 80 Prozent bei einer geforderten sehr geringen Falschalarmrate zu gewährleisten.
Als weitere Forderungen im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes wurden festgelegt: Das Radarsystem bzw. Teile davon dürfen nicht einem restriktiven Exportkontrollverfahren, wie z. B. ITAR, unterliegen. Die Beschaffung und Einführung des Radargerätes wurde damals auf den Zeitraum Januar 2022 bis Januar 2024 festgelegt.
Michael Horst
Das Titelbild zeigt ein LeGAR der Luftlandetruppe, Radargerät BOR-A 550, im Einsatz als Einzelgerät (Foto: Bundeswehr / Archiv MRV)