Hindernisse – wozu insbesondere Gewässer zählen – können Bewegungen kanalisieren, hemmen oder unterbinden. Um einen Auftrag erfolgreich durchführen zu können, ist es für die Truppe jedoch essentiell wichtig, die eigenen Bewegungsmöglichkeiten zu erhalten.
Zu Zeiten des Kalten Krieges wurde das Überqueren von Gewässern – die Königsdisziplin des Überwinden von Hindernissen – regelmäßig geübt, sowohl für schwere Gefechtsverbände als auch für die Infanterie. Lange vernachlässigt, ist das Thema Gewässerüberquerung heute wieder en vogue und wichtig.
Die letzten Jahrzehnte mit Blick auf die Auslandseinsätze sah die Führung der meisten westlichen Streitkräfte dafür keinen Bedarf mehr. So wurden die Folgefahrzeuge – beispielsweise für den TPz Fuchs – ohne eine Schwimmfähigkeit oder eigenen Antrieb ausgeplant. Mit der Rückbesinnung auf die Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) ist die Fähigkeit zur eigenständigen und schnellen Gewässerüberquerung wieder von strategischer und taktischer Bedeutung. Denn sie steigert die Bewegungsfreiheit und damit auch die Überlebens- und Durchhaltefähigkeit.
„Gewässer und Einschnitte hindern die Bewegung der eigenen Truppen. Stehen keine leistungsfähigen Übergänge zur Verfügung, überwinden die Truppen das Gewässer oder den Geländeeinschnitt an Übergangsstellen“, steht es in der Bundeswehrvorschrift A2-227/0-0-2110 (sowie in der alten ZDv 3/703 „Überwinden von Gewässern und Einschnitten“) geschrieben. Möglichkeiten dazu sind Schlauchboote (mit und ohne Motorantrieb), Flöße (Stangen-, Kanister-, Schlauch- oder Tonnenfloß), Seilstege, Schwimmstege sowie Waten (für Fahrzeuge).
Für die immer stärkere Nachfrage nach einer autarken Möglichkeit der Wasser- beziehungsweise Hindernisüberquerung für Bodentruppen hat die wehrtechnische Industrie verschiedene Lösungen entwickelt. Sowohl für den Infanteristen zu Fuß als auch für leichte Infanteriefahrzeuge.
Gewässerüberquerung mit einfachen Mitteln
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