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ABC-Abwehr/CBRN-Schutz: Kooperation Bundeswehr und BBK

Die Bedeutung von ABC-Abwehr beziehungsweise CBRN-Schutz nimmt wieder zu. Atomare, biologische und chemische Kampf- beziehungsweise chemische, biologische, radioaktive und nukleare Gefahrstoffe sind allgegenwärtig und können gezielt gegen Streitkräfte, Kräfte des Zivil- und Katastrophenschutzes, Polizei und Feuerwehr – aber auch gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden oder durch eine unbeabsichtigte Freisetzung zu einer Gefährdung führen.

Im Fachgespräch über ABC-/CBRN-Schutzausstattungen: (v.l.) Hanno Dickmänken (BBK), Oberst Stephan Saalow (Kdr ABC-AbwKdoBw) Ralph Tiesler (Präsident BBK) und Generalleutnant Gerald Funke (Befehlshaber UstgKdoBw).
Im Fachgespräch über ABC-/CBRN-Schutzausstattungen: (v.l.) Hanno Dickmänken (BBK), Oberst Stephan Saalow (Kdr ABC-AbwKdoBw) Ralph Tiesler (Präsident BBK) und Generalleutnant Gerald Funke (Befehlshaber UstgKdoBw). (Foto: Bundeswehr/R. Alpers)

Weltweit nehmen Sicherheitsrisiken zu, sei es durch Massenvernichtungswaffen staatlicher Akteure oder die asymmetrischen Bedrohungen nicht staatlicher Akteure. Um diesen vielfältigen Gefahren für die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge künftig angemessen zu begegnen, haben das ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr in Bruchsal und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn-Lengsdorf eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Stärkung der Zusammenarbeit bei ABC-Abwehr

Die Kooperationsvereinbarung wurde am 3. April im BBK in Bonn-Lengsdorf vom Präsidenten des BBK, Ralph Tiesler, und dem Kommandeur des ABC-Abwehrkommandos, Oberst Stephan Saalow, in Anwesenheit des Befehlshabers des Unterstützungskommandos der Bundeswehr, Generalleutnant Gerald Funke, unterzeichnet. Ziel dieser Kooperationsvereinbarung ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen.

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Dabei geht es um die Bewahrung und Weiterentwicklung der gesamtstaatlichen Aufgabe unter Berücksichtigung von NATO-Planungen. Absicht ist es, durch enges fachliches Zusammenwirken die ABC-Abwehrfähigkeiten der Bundeswehr und CBRN-Schutzfähigkeiten des Bundes im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge zukunftsfähig auszurichten und weiterzuentwickeln. Diese Kooperationsvereinbarung ergänzt dabei die bestehende Rahmenvereinbarung zwischen BMVg und BMI.

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Redaktion/sab