Das Bundeskabinett wird den Gesetzentwurf zum Neuen Wehrdienst voraussichtlich noch Ende dieses Monats beschließen. In Berliner Kreisen ist vom 27. August die Rede. Bereits am letzten Mittwoch hatte das Kabinett den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr mit einem erheblichen Ausbau der Dienstposten bei der Bundeswehr verabschiedet. Diese umfassen 10.000 neue Stellen für Zeit- und Berufssoldaten und weitere 20.000 für die künftigen Freiwilligen – im Entwurf als „Zeitsoldatinnen und -soldaten (bis 23 Monate)“ bezeichnet.
Dahinter verbirgt sich offenbar der erste deutliche Schritt zur Attraktivitätssteigerung: wurden die bisherigen Freiwillig Wehrdienstleistenden nach der Wehrsoldtabelle bezahlt, werden ihre Nachfolger nun finanziell ihren länger dienenden Kameradinnen und Kameraden gleichgestellt. Für den frischen Rekruten bedeutet das nach Tabelle knapp 1.000 Euro brutto mehr im Monat. So will Verteidigungsminister Boris Pistorius nach jüngsten Berichten bis 2030 insgesamt 142.000 neue Soldatinnen und Soldaten gewinnen.
Bundestag soll Aktivierung der Wehrpflicht zustimmen müssen
Zuletzt meldete die Nachrichtenagentur Reuters, dass am Gesetzentwurf für den Neuen Wehrdienst in der Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Ministerien noch einige Änderungen vorgenommen wurden. Unter anderem wurden die Rechte des Bundestages gestärkt, der nunmehr einer Wiederbelebung der Wehrpflicht zustimmen muss, falls die Zahl der Freiwilligen nicht ausreicht. Über diese Frage hatte es Streit innerhalb der SPD gegeben, nachdem Pistorius eine automatische Regelung wollte.
Nun wurde ein Passus gestrichen, demzufolge die Wehrpflicht in einem solchen Fall automatisch aktiviert worden wäre, wenn sich das Parlament nach drei Wochen nicht geeinigt hätte. Damit muss es nun in jedem Fall zustimmen. Unabhängig davon sollen verpflichtende Musterungen jetzt bereits im Juli 2027 wieder eingeführt werden statt wie zuvor geplant im Januar 2028. Diesen geht eine digitale Bereitschaftserklärung voraus, die ab 2026 angefordert wird.
Neuer Wehrdienst wird bis 2029 vier bis fünf Milliarden Euro kosten
Betroffen sind die Jahrgänge ab 2008. Alle 18-Jährigen erhalten dann einen Brief, in dem sie zur Äußerung über ihre Bereitschaft für einen Wehrdienst aufgefordert werden. Männer müssen ihn beantworten, Frauen können. In dem Antwortbrief werden bereits Angaben eingefordert, die Teil des Musterungsprozesses sein sollen. Ab Frühjahr 2026 sollen die ersten solcher Freiwilligen ihren mindestens sechsmonatigen Dienst antreten. Im nächsten Jahr will man insgesamt 20.000 Rekruten finden, 2027 dann 23.000, im Folgejahr 28.000, 2029 33.000 und 2030 38.000.
Die Kosten des freiwilligen Wehrdienstes beziffert der Gesetzentwurf laut Reuters auf vier bis fünf Milliarden Euro in dieser Wahlperiode. Allein für das Verteidigungsministerium rechnet er mit Mehrausgaben von 495 Millionen Euro im Jahr 2026, die bis 2029 auf 849 Millionen Euro ansteigen. Hinzu kommen jährliche Kosten von rund 125 Millionen Euro je 10.000 zusätzlicher Soldaten. Weitere Verbesserungen bei Zuschüssen und Sozialleistungen belaufen sich im Zeitraum von 2026 bis 2029 auf mehr als 1,2 Milliarden Euro. Für die Verwaltung der Musterungen werden ab 2027 jährlich 54,1 Millionen Euro veranschlagt.
Stefan Axel Boes/Reuters






