StartBewaffnungG36 Nachfolge – C.G. Haenel gibt Statement zum Vergabeverfahren ab

G36 Nachfolge – C.G. Haenel gibt Statement zum Vergabeverfahren ab

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In einem am 25. November auf der Webseite des Unternehmens veröffentlichten Schreiben hat der Suhler Handwaffenhersteller C.G. Haenel erstmals ausführlich Stellung zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens für das „System Sturmgewehr Bundeswehr“ genommen.

Bezugnehmend auf die Entscheidung der Bundeswehr, die Mitte September zugunsten von Haenel getroffene Zuschlagsentscheidung am 9. Oktober mit Verweis auf „möglichen Patentverletzungen seitens C.G. Haenel“ aufzuheben, äußerte sich das Suhler Unternehmen wie folgt: „Wir haben die Entscheidung des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), das Vorabinformationsschreiben zurückzunehmen, zur Kenntnis genommen. Wir sind immer noch davon überzeugt, dass wir das beste Angebot abgegeben haben, unser Produkt zu Recht ausgewählt wurde und wir ein zuverlässiger und würdiger Partner der Bundeswehr sein werden. Wir sind zuversichtlich, dass etwaige offene Fragen zeitnah geklärt werden.“

Geheime Absprachen zurückgewiesen

Neben den möglichen Patentverletzungen wurden Anfang Oktober auch Vorwürfe öffentlich, dass mögliche geheime Absprachen des BAAINBw mit Haenel die Zuschlagsentscheidung begünstigt haben könnten. Das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) hat daraufhin die internen Vorgänge rund um die rund um die Ausschreibung „System Sturmgewehr Bundeswehr“ aufgearbeitet und die Ergebnisse dem Bundestag und dem Bundesrechnungshof zugeleitet. Diese wurden dann im Verteidigungsausschuss des Bundestages im Rahmen einer Sondersitzung beraten. Gleichzeitig stellte das BMVg in einer Presseerklärung fest, „dass das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter sichergestellt war. Auch die weiteren vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb und Transparenz wurden eingehalten.“

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Dazu nahm Haenel wie folgt Stellung: „Unser Angebotspreis resultiert aus einem sehr wirtschaftlich kalkulierten Angebot. Das BAAINBw hatte nach Abgabe des finalen Angebots – wie in Vergabeverfahren üblich – einzelne Informationen nachgefordert und das Angebot aufgeklärt. Sämtliche Korrespondenz erfolgte schriftlich und transparent, es gab zu keinem Zeitpunkt geheime Absprachen.“

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Vorwürfe von möglicher Patentverletzung

Aus den Informationen des BMVg an den Bundestag geht hervor, dass Heckler & Koch beim BMVg sowohl das „Over-the-Beach“-Patent als auch Patentverletzungen bezüglich des Magazins gerügt hat. Das so genannte Over-the-Beach-Patent bezieht sich unter anderem auf spezifische Bohrlöcher an der Waffe sowie auf Konstruktionsmerkmale von Verschluss und Magazinschacht, die sicherstellen sollen, dass Wasser schnell aus dem Gewehr abläuft und damit schussfähig wird. Diese Vorwürfe wurden zwar geprüft, aber die Patentrechtsfragen konnten nach Angaben des BMVg nicht abschließend geklärt werden. Um die Auswirkung der patentrechtlichen Problematik auf den weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu klären, wurde ein externes Gutachten bei einem unabhängigen Patentanwalt in Auftrag gegeben. „Auf Basis dieses Gutachtens wird zu bewerten sein, welche Konsequenzen im Vergabeverfahren zu ziehen sind. Die Vergabestelle des Bundes wird mit Vorlage des Gutachtens in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung alter Aspekte eintreten. Erst danach wird das Vergabeverfahren fortgeführt werden können“, so das BMVg. Wann mit dem Ergebnis des Gutachtens zu rechnen ist, wurde nicht mitgeteilt.

Haenel stellt nun erstmals öffentlich klar, dass das am Wettbewerb um die G36-Nachfolge eingereichte Sturmgewehr MK556 eine Eigenentwicklung der C.G. Haenel/MERKEL-Gruppe sei und „keinen Bezug zum Sturmgewehr CAR816 der CARACAL International LLC“ aufweist. Haenel verweist darüber hinaus darauf, dass „die im Nachprüfungsantrag eines Wettbewerbers erwähnten angeblichen Patentrechtverletzungen“ sich ausschließlich auf das halbautomatische CR223 beziehen. „Die MK556 ist ein anderes Gewehr mit unterschiedlichen Konstruktionsmerkmalen zur CR223. In der Patentklage wird es noch nicht einmal angesprochen. Die dort genannte Technologie kommt beim MK556 nicht zum Einsatz. Wir gehen darüber hinaus davon aus, dass auch hinsichtlich der CR223 keine Patentrechtsverletzung vorliegt“, so das Unternehmen weiter.

Abschließend äußert das Unternehmen die Hoffnung, die Bundeswehr „nach einer Neubewertung der Angebote durch das BAAINBw“ ausrüsten zu dürfen. Man sehe „die Behörde als Herrin des Verfahrens“ und wolle sich daher nicht anmaßen, unbotmäßig in die Kommunikation einzugreifen. Haenel habe volles Vertrauen in das BAAINBw und stelle sich „gerne nochmals dem Vergleich mit dem Wettbewerber.“

Gründe für das jetzige Statement

Auch wenn das Unternehmen keine Gründe für den Zeitpunkt der Kommunikation angegeben hat, lassen sich aus dem Zeitpunkt der Bekanntmachung einige Rückschlüsse ziehen. Kurz vorher, ebenfalls am 25. November, veröffentlichte das zur Axel-Springer-Gruppe gehörende Online-Nachrichtenportal „Business Insider“ einen Beitrag, in dem darüber berichtet wurde, dem BAAINBw seit einigen Tagen mehrere Videos vorliegen, „die den Verdacht erhärten, dass C.G. Haenel Waffen seines Konkurrenten Heckler & Koch kopiert.“ In den Videos sei ein Mitarbeiter von Heckler & Koch zu erkennen, wie er am CR223 wichtige Bauteile gegen Bauteile des firmeneigenen Sturmgewehrs HK 416 austausche, darunter das Verschlussstück, heißt es in dem Beitrag. Im Anschluss an den Austausch ist laut Business Insider zu sehen, wie der Mitarbeiter Schüsse aus dem nun „umgebauten“ CR223 abgibt.

Historie der Ausschreibung System Sturmgewehr Bundeswehr

Am 21. April 2017 begann die europaweite Ausschreibung der G36-Nachfolge. Etwa 120.000 Sturmgewehre und entsprechendes Zubehör wollte die Bundeswehr beschaffen. Nach ursprünglicher Planung sollten die Verträge im ersten Halbjahr 2019 geschlossen werden. Der Auftragswert wurde zunächst auf 245 Millionen Euro geschätzt.

Über potenzielle Bewerber hüllte sich sowohl die Bundeswehr als auch Teile der Industrie in Schweigen. Das BMVg hat erst in einem am 26. Oktober 2020 veröffentlichten Statement bekanntgegeben, dass insgesamt acht Unternehmen Interesse an der Ausschreibung bekundet haben.

Bekannt ist, dass SIG Sauer (SIG MCX) und Rheinmetall/Steyr (RS556) zwar ursprünglich Interesse an der Ausschreibung bekundet hatten, aber schlussendlich nicht an dem Auswahlverfahren teilnahmen. Daneben soll auch Lewis Machine & Tool Company (LMT), ein US-amerikanischer Handwaffenhersteller, ebenfalls eine Interessenbekundung abgegeben aber nicht am Auswahlverfahren teilgenommen haben. Schlussendlich haben nur zwei Unternehmen Angeboten abgegeben: C.G. Haenel und Heckler & Koch. Es gilt als wahrscheinlich, dass Haenel mit dem MK556 und Heckler & Koch mit dem HK416 und dem HK433 ins Rennen gegangen sind. Ein Sprecher von Heckler & Koch hat bis jetzt nur in einem Interview mit einer regionalen Online-Zeitung bestätigt, dass das Unternehmen sich mit zwei Waffen um die G36-Nachfolge beworben hat. Im Oktober 2018 wurde bekannt, dass keine der eingereichten Waffen die geforderten Kriterien erfüllten. Den Herstellern wurde eine Frist bis zum Februar 2019 für Nacharbeiten eingeräumt. Die Erprobungen der nachgebesserten Waffen begannen am 18. Februar 2019 und wurden nach modifizierter Planung im Herbst 2019 abgeschlossen. Am 8. November 2019 legte die WTD 91 in einem Abschlussbericht dar, dass alle vorgestellten Waffen die Prüfungen erfolgreich bestanden haben.

Im Oktober 2019 wurde eine Beschaffungsentscheidung für das Ende des zweiten Halbjahres 2020 in Aussicht gestellt (wir berichteten). Im Mai 2020 wurde dann eine Verschiebung der Entscheidung in den Zeitraum Oktober/November 2020 bekannt. Schlussendlich hat das Bundesministerium der Verteidigung am 15. September 2020 in einer Pressemitteilung bestätigt, dass die Auswahlentscheidung für die Nachfolge des G36 zugunsten des thüringischen Waffenherstellers C. G. Haenel gefallen ist.

Am 9. Oktober 2020 teilte das Bundesministerium für Verteidigung dem Verteidigungsausschuss im Bundestag dann mit, dass das BAAINBw die Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel für die Lieferung des G36-Nachfolgers aufgehoben hat.

Der Mitteilung zufolge hat das BAAINBw in der Beschwerde des unterlegenen Anbieters vor dem Bundeskartellamt von möglichen Patentverletzungen seitens C.G. Haenel erfahren. „Die darauf eingeleiteten internen Prüfungen haben zum Ergebnis geführt, dass eine entsprechende Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel zulasten des Bieters Heckler &Koch nicht auszuschließen ist.“, heißt es in der Mitteilung.

Waldemar Geiger