StartBewaffnungG36-Nachfolge – Gutachten soll Fortgang der Ausschreibung klären

G36-Nachfolge – Gutachten soll Fortgang der Ausschreibung klären

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Das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) hat die interne Aufarbeitung der Vorgänge rund um die Ausschreibung System Sturmgewehr Bundeswehr abgeschlossen und die Ergebnisse an den Bundestag und Bundesrechnungshof zugeleitet. Der Verteidigungsausschuss berät den Bericht des BMVg in seiner Sondersitzung am 30. Oktober 2020. Der öffentliche Anteil des Berichtes wurde einer Presseerklärung als Anlage beigefügt. In der Presseerklärung stellt das BMVg fest, dass das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter sichergestellt war. Auch die weiteren vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb und Transparenz wurden eingehalten.“ Der Angaben in der Anlage ist unter anderem zu entnehmen, dass Heckler & Koch beim BMVg sowohl das „Over-the-Beach“-Patent als auch Patentverletzungen bezüglich des Magazins gerügt hat. Das sogenannte Over-the-Beach-Patent bezieht sich unter anderem auf spezifische Bohrlöcher an der Waffe sowie auf Konstruktionsmerkmale von Verschluss und Magazinschacht, die sicherstellen sollen, dass Wasser schnell aus dem Gewehr abläuft und damit schussfähig wird.

Den Angaben des BMVg konnten die Patentrechtsfragen aber nicht abschließen geklärt werden. Die Auswirkung der patentrechtlichen Problematik auf den weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens sollen nun durch ein Gutachten geklärt werden.

„Um eine unabhängige und belastbare Entscheidung treffen zu können, hat das BMVg einen unabhängigen Patentanwalt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Auf Basis dieses Gutachtens wird zu bewerten sein, welche Konsequenzen im Vergabeverfahren zu ziehen sind. Die Vergabestelle des Bundes wird mit Vorlage des Gutachtens in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung alter Aspekte eintreten. Erst danach wird das Vergabeverfahren fortgeführt werden können,“ so das BMVg. Der Zeitpunkt, wann mit dem Ergebnis des Gutachtens gerechnet werden kann, wurde nicht Mitgeteilt.

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Weiterhin stellte das BMVg fest, dass „den Soldatinnen und Soldaten mit dem Sturmgewehr G36 eine leistungsfähige Waffe zur Verfügung“ steht, diese Feststellung ist verwunderlich, da die Bundeswehr bereits vor geraumer Zeit in einer internen Untersuchung Präzisionsmängel des G36 festgestellt hat. Dies geht unter anderem aus einem Auszug der Rechtstreites zwischen des BMVg und Heckler & Koch vor dem Landgericht Koblenz hervor:  Bei der Untersuchung zur Auswirkung von Umwelteinflüssen auf die Systemtemperatur (nicht schussinduziert) – Temperaturänderung von 30 °C – sank die Treffwahrscheinlichkeit des Systems G36 im Mittel auf 30% ab. Derartige Temperaturschwankungen an der Waffe (z.B. durch Sonneneinstrahlung, Abwärme von Motoren, Auskühlen beim Ablegen der Waffe etc.) sind in vielen Einsatzgebieten und im europäischen Raum keine Seltenheit. Dieser Effekt ist insbesondere bei einer Temperaturänderung von +15 °C auf +45 °C ausgeprägt, hier fiel die Treffwahrscheinlichkeit im Mittel sogar auf 7% ab. Das bedeutet für den Soldaten im Einsatz, dass der Gegner mit den ersten Schüssen nicht gezielt getroffen werden kann, sondern zunächst der neue Haltepunkt erkannt werden muss.“

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Historie Ausschreibung System Sturmgewehr Bundeswehr

Am 21. April 2017 begann die europaweite Ausschreibung der G36-Nachfolge. Etwa 120.000 Sturmgewehre und entsprechendes Zubehör will die Bundeswehr beschaffen. Nach ursprünglicher Planung sollten die Verträge im ersten Halbjahr 2019 geschlossen werden. Der Auftragswert wurde zunächst auf 245 Millionen Euro geschätzt.

Über potentielle Bewerber hüllte sich sowohl Bundeswehr als auch Teile der Industrie in Schweigen. Das BMVg hat in einem am 26. Oktober 2020 veröffentlichten Statement bekanntgegeben, dass insgesamt acht Unternehmen Interesse an der Ausschreibung bekundet haben. Bekannt ist, dass SIG Sauer (SIG MCX) und Rheinmetall/Steyr (RS556) zwar ursprünglich ein Interesse an der Ausschreibung bekundet haben, aber schlussendlich aus unterschiedlichen Gründen nicht an dem Auswahlverfahren teilnahmen. Daneben soll auch Lewis Machine & Tool Company (LMT), ein US-amerikanischer Handwaffenhersteller, ebenfalls eine Interessenbekundung abgegeben aber nicht am Auswahlverfahren teilgenommen haben. Schlussendlich haben nur zwei Unternehmen Angeboten abgegeben. Dem Vernehmen nach haben C.G. Haenel und Heckler & Koch Angebote eingereicht. Es gilt als wahrscheinlich, dass Haenel mit dem MK556 und Heckler & Koch mit dem HK416 und dem HK433 ins Rennen gegangen sind. Der Sprecher von Heckler & Koch hat bis jetzt nur in einem Interview mit einer regionalen Online-Zeitung bestätigt, dass das Unternehmen sich mit zwei Waffen um die G36-Nachfolge beworben hat.

Im Oktober 2018 wurde bekannt, dass keine der eingereichten Waffen die geforderten Kriterien erfüllten. Den Herstellern wurde eine Frist bis zum Februar 2019 für Nacharbeiten eingeräumt. Die Erprobungen der nachgebesserten Waffen begann 18. Februar 2019 und wurden nach modifizierter Planung im Herbst 2019 abgeschlossen. Am 08. November 2019 legte die WTD 91 in einem Abschlussbericht dar, dass alle vorgestellten Waffen die Prüfungen erfolgreich bestanden haben.

Oktober 2019 wurde eine Beschaffungsentscheidung für das Ende des zweiten Halbjahres 2020 in Aussicht gestellt. Im Mai 2020 wurde dann eine Verschiebung der Entscheidung in den Zeitraum Oktober/November 2020 bekannt. Schlussendlich hat das Bundesministerium der Verteidigung am 15. September 2020 in einer Pressemitteilung bestätigt, dass die Auswahlentscheidung für die Nachfolge des G36 zugunsten des thüringischen Waffenherstellers C. G. Haenel gefallen ist.

Am 9. Oktober 2020 teilte das Bundesministerium für Verteidigung dem Verteidigungsausschuss im Bundestag mit, dass das BAAINBw die Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel für die Lieferung des G36-Nachfolgers aufgehoben hat.

Der Mitteilung zufolge hat das BAAINBw in der Beschwerde des unterlegenen Anbieters vor dem Bundeskartellamt von möglichen Patentverletzungen seitens C.G. Haenel erfahren. Die darauf eingeleiteten internen Prüfungen haben zum Ergebnis geführt, dass eine entsprechende Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel zulasten des Bieters Heckler &Koch nicht auszuschließen ist.“, heißt es in der Mitteilung.

Waldemar Geiger