Nachdem die ursprünglich für den 11. Mai zusätzlich angesetzte mündliche Verhandlung coronabedingt auf heute verlegt werden musste, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Anschluss an die heutige Anhörung eine Urteilsverkündung in der Causa System Sturmgewehr Bundeswehr für den 22. Juni 2022 in Aussicht gestellt.
Die Bundeswehr beabsichtigt, das aktuelle Sturmgewehr vom Typ G36 zu ersetzen und hat dazu 2017 einen Teilnahmewettbewerb für rund 120.000 neue Sturmgewehre gestartet. Schlussendlich ist das HK416 A8 von Heckler & Koch als Sieger aus der Vergleichswettbewerb hervorgegangen. Der Vergabeprozess ruht derzeit jedoch, da der schlussendlich unterlegene Anbieter C.G. Haenel beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) eine Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundeskartellamtes eingelegt hat, S&T berichtete.
Das Beschaffungsprojekt hat nunmehr aus unterschiedlichen Gründen mehrere Jahre Verzögerung, alleine die juristischen Auseinandersetzungen werden für fast zwei Jahre Verzögerung sorgen, und das auch nur in dem Fall, dass das Gericht am 22. Juni die Beschwerde von C.G. Haenel abweist. In diesem Falle dürfte der Vergabeprozess wieder aufgenommen werden. Das Bundeswehrbeschaffungsamt BAAINBw dürfte erst dann mit den Vertragsverhandlungen mit Heckler & Koch beginnen. Nach Abschluss dieser Verhandlungen müsste dann noch eine entsprechende 25-Mio-Vorlage durch die zuständigen Ausschüsse im Bundestag gebilligt werden, bevor der Vertrag unterzeichnet werden darf. Da der Bundestag Anfang Juli in die Sommer-Sitzungspause geht, wäre eine Befassung der Bundestagsgremien frühestens im September möglich. Aber auch dann nur unter der Voraussetzung, dass sich das BAAINBw und Heckler & Koch bis dahin über die konkreten Vertragsausgestaltungen einig geworden sind.
Entscheidet das Oberlandesgericht hingen im Sinne von C.G. Haenel müsste mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden.