Für ihren geplanten Aufwuchs benötigt die Bundeswehr zusätzliche Liegenschaften, besonders für die aufzubauenden Ausbildungskapazitäten des Neuen Wehrdienstes. Das Bundesministerium der Verteidigung hat nach einer Mitteilung vom gestrigen Donnerstag nun acht Liegenschaften ausgewählt, die sich aufgrund ihrer Lage, Infrastruktur und Kapazitäten besonders gut für den Neuen Wehrdienstes eignen. Dies seien:
- die ehemalige Rantzau-Kaserne in Boostedt (Schleswig-Holstein),
- die ehemalige Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne in Cuxhaven (Niedersachsen),
- die ehemalige Kurpfalz-Kaserne in Speyer (Rheinland-Pfalz),
- die ehemalige Unteroffizier-Krüger-Kaserne inkl. des ehemaligen Standortübungsplatzes (StOÜbPl) in Kusel (Rheinland-Pfalz),
- die ehemalige Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest (Nordrhein-Westfalen),
- das ehemalige Joint Headquarters (HQ) NATO-Hauptquartier mit dem ehemaligen Wegberger Militärkomplex als StOÜbPl in Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen).
- die ehemalige Graf-Stauffenberg-Kaserne inkl. des ehemaligen StOÜbPl in Sigmaringen (Baden-Württemberg),
- die ehemaligen Ray Barracks inkl. des ehemaligen US-Übungsplatzes Ockstadt als StOÜbPl in Friedberg (Hessen).
Eine finale Entscheidung über die Reaktivierung und Nutzung der Liegenschaften sei zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht getroffen.
Belange des Neuen Wehrdienstes gegen andere Interessen
Zu diesen Liegenschaften gehen die Planungen für eine möglichst rasche Reaktivierung und Nutzung durch die Bundeswehr laut Mitteilung nun in die nächste Phase. Dabei werde mit allen relevanten Akteuren die Möglichkeiten und Herausforderungen einer zukünftigen Nutzung dieser Liegenschaften durch die Bundeswehr im Detail vor Ort erörtert. Zusammen mit den Beteiligten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene würden die militärischen Belange für die erfolgreiche Umsetzung des Neuen Wehrdienstes und mögliche Interessen der betroffenen Länder, Regionen und Kommunen abgeglichen.
Aus der sicherheitspolitischen Lage, den abgeleiteten NATO-Verteidigungsplänen und zusätzlichen nationalen Notwendigkeiten (unter anderem Drehscheibe Deutschland und Operationsplan Deutschland) ergeben sich für die Bundeswehr erhebliche personelle, materielle und folgend infrastrukturelle Bedarfe. Dafür hat das Bundesministerium der Verteidigung im Oktober 2025 die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) ausgesetzt. Insgesamt 200 Liegenschaften wurden in das sogenannte Moratorium überführt und auf ihre potenzielle Eignung für eine mögliche militärische Nutzung geprüft.
Überprüfungsprozess soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein
In diesem Jahr kamen 27 weitere Liegenschaften aus dem Portfolio der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hinzu. Während des gesamten Überprüfungsverfahrens steht die Bundeswehr nach eigenen Angaben in engem Austausch mit den betroffenen Ländern und Kommunen. In den sogenannten Standortdialogen und Standortgesprächen werde nach möglichst einvernehmlichen Lösungen für die künftige Nutzung der betroffenen Flächen und Liegenschaften gesucht. Keine Liegenschaft werde in die Strategische Liegenschaftsreserve überführt, ohne dass zuvor detaillierte und einzelfallbezogene Gespräche stattgefunden haben.
In diesem Zusammenhang konnten laut Bundeswehr bereits 40 Liegenschaften wieder zur Konversion freigegeben werden. Aktuell befänden sich somit 187 Liegenschaften in der weiteren Überprüfung (174 Liegenschaften aus dem Portfolio der BImA sowie 13 Liegenschaften, die entgegen früherer Entscheidungen nicht aus der Nutzung genommen wurden). Bisher wurde noch keine Liegenschaft in die sogenannte Strategische Liegenschaftsreserve überführt. Ziel sei es, schnellstmöglich Klarheit für die betroffenen Kommunen zu schaffen. Der Überprüfungsprozess der Liegenschaften soll daher bis voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein.
Redaktion/sab










