StartBewaffnungHarmonisierung bei den Handwaffen der Bundeswehr

Harmonisierung bei den Handwaffen der Bundeswehr

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Verschiedene Rüstungsprojekte, Einsatzbedingter Sofortbedarf und teilweise Modernisierungen bzw. Anpassungen an besondere Einsatzzwecke haben den infanteristischen Werkzeugkasten der Bundeswehr reichhaltiger und spezifischer, aber mitunter auch unübersichtlicher gemacht. Neue Beschaffungen stehen an. Angepasste Konzepte sollen den Bestand harmonisieren.

Grundsätzlich gilt: Der infanteristische Werkzeugkasten reicht vom Kampfmesser bis hin zum schultergestützten Lenkflugkörper. Handwaffen und Panzerabwehrhandwaffen befähigen Infanteristen und abgesessen operierende Kräfte, Ziele auf Entfernungen bis hin zu 2.000 Metern zu bekämpfen. Hinsichtlich der Handwaffen, die im Mittelpunkt dieses Artikels stehen, arbeiten namentlich das Planungsamt und das Referat K6.2 des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) derzeit an einer weiteren Harmonisierung. Dabei kommt der Systemgedanke künftig noch stärker zum Tragen: Das System Handwaffe besteht aus der Basiswaffe und Ergänzungssätzen. Diese können sich je nach vorgesehener Nutzung oder auch truppengattungsspezifisch unterscheiden. Zu den Ergänzungssätzen gehören Zieleinrichtungen (mechanisch und optisch), Anbaugeräte wie Laser-Licht-Module, Schalldämpfer, Granatwerfer oder das Bajonett. Zum System Handwaffe gehören weiterhin die entsprechende Peripherieaustattung (z. B. Trageriemen, Magazine, Magazintaschen, Umtarnfarben), die Munition, die Logistik (Verwaltung, Ersatzteile, Instandsetzung) und last but not least die Ausbildung.

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