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Französische Fallschirmsysteme für die Bundeswehr

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Die Bundeswehr beschafft Fallschirmsysteme „Ensemble de Parachutage du Combattant“ (EPC), um die ab 1957 eingeführten Systeme T-10/T-10R zu ersetzen. Nachdem die Bundestagsausschüsse Ende Juni 2021 grünes Licht für die Finanzierung gegeben hatten, kann die Beschaffung jetzt erfolgen.

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hatte im Vorfeld durch die NATO Procurement and Support Agency (NSPA) einen Rahmenvertrag mit Safran Electronics & Defense abschließen lassen, mit dem die EPC in Kooperation mit Belgien und den Niederlanden beschafft werden sollen.

In einem ersten Los sollen 1.662 Haupt- und 1.162 Reservefallschirme und das erforderliche Zubehör abgerufen werden. Vorseriensysteme sollen noch in diesem Jahr geliefert werden. Sie dienen der integrierten Nachweisführung und der luftfahrttechnischen Zulassung der Fallschirme. Die Seriengeräte sollen im Zeitraum 2022 bis 2026 der Truppe zulaufen.

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Der Finanzaufwand wird mit rund 24 Millionen Euro beziffert. Hinzu kommen die Transaktionsgebühr der NSPA und ein Ergänzungsvertrag zur Herstellung der Einsatz- und Versorgungsreife im Wert von 2,7 Millionen Euro.

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Der Abruf eines zweiten Loses mit 2.674 Haupt- und 1.928 Reserveschirme aus demselben Rahmenvertrag ist ab 2023 geplant. Dafür werden rund 30 Millionen Euro benötigt.

Mit der genehmigten Beschaffung von insgesamt 4.336 Haupt- und 3.090 Reservefallschirmen wird der vom Bundesministerium der Verteidigung angegeben Bedarf der Bundeswehr gedeckt. Durch die Zusammenarbeit mit Bündnispartnern werden die automatischen Fallschirmsysteme vereinheitlicht. Dies ermöglicht eine Verbesserung der Interoperabilität und eröffnet Kooperation im Rahmen der Logistik sowie Ausbildung und Inübunghaltung.

Das neue Fallschirmsystem basiert auf dem Ensemble de Parachutage du Combattant der französischen Streitkräfte, welches dort 2010 eingeführt wurde. Das EPC-System ist steuerbar, hat eine Sinkgeschwindigkeit von sechs m/s und erlaubt das Absetzen von Soldaten mit einem Gesamtgewicht von 165 Kilogramm. Inwieweit die Variante B des EPC sich vom französischen Schirm unterscheiden wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Nach Informationen aus dem Amt für Heeresentwicklung soll das Nachfolgesystem des T-10 über ein „Absprunggewicht von 180 Kilogramm zum Absetzen aus niedrigen Höhen bei gleichzeitiger Erhöhung der Sicherheit“ verfügen.

Militärisch genutzte müssen vom Luftfahrtamt der Bundeswehr zugelassen sein. Da das EPC bereits in Partnernationen eingeführt ist und in Frankreich auch für das Absetzen von Springern aus der A400M qualifiziert ist, könnte unter Umständen eine schnellere Zulassung möglich sein. „Aktuell werden Zulassungsdokumente der Partnernationen für eine vereinfachte Musterprüfung geprüft“, antwortete die Bundesregierung bereits Anfang 2021 auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.

Gerhard Heiming und Waldemar Geiger