StartAusrüstung & BekleidungWehrbeauftragte spricht sich für Einführung des Multitarndrucks aus

Wehrbeauftragte spricht sich für Einführung des Multitarndrucks aus

Waldemar Geiger

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Im Ergebnis befürwortet eine Studie des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB) in Zusammenarbeit mit der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) vor dem Hintergrund der sich verändernden Vegetation eine zukünftige Anpassung des aktuellen Tarnmusters (5-Farben-Flecktarndruck oder kurz 5 FTD) der Bundeswehr. Der Studie zufolge sollte „zukünftige Bekleidung in einem helleren Tarndruck beschafft werden“.

Ein solcher hellerer Tarndruck – der sogenannte Multitarndruck (MTD) – ist bereits in die Bundeswehr eingeführt, aber derzeit ausschließlich den Spezialkräften der Bundeswehr vorbehalten. Der WIWeB-Studie zufolge soll der Multitarndruck zudem weitere Vorteile, beispielsweise bessere Tarnwirkung im urbanen Umfeld, bieten, S&T berichtete.

Offenbar sieht auch die Truppe einen Bedarf für einen Wechsel des Tarnmusters. Aus einer Antwort des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, die der S&T-Redaktion vorliegt, geht hervor, dass sich die bevollmächtigten Vertreter der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche im Bereich Bekleidung – so die Funktionsbezeichnung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die von ihrem Inspekteur dazu bevollmächtigt wurden, in seinem Namen zu sprechen – Ende 2022 für die querschnittliche Einführung des derzeit ausschließlich Spezialkräften der Bundeswehr vorbehaltene Multitarn genannten Tarnmusters ausgesprochen haben, S&T berichtete.

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Auch die Wehrbeauftragte des Bundestages Eva Högl spricht sich für Berücksichtigung der Truppenwünsche und der Expertenmeinung bei zukünftigen Beschaffungen aus. „Die persönliche Bekleidung und Ausrüstung sind für jede Soldatin und jeden Soldaten von wesentlicher Bedeutung. Sie sind unverzichtbar für die Einsatzbereitschaft der Truppe und dienen dem Schutz von Leib und Leben. Funktionalität, Zweckmäßigkeit und Sicherheit müssen höchste Priorität haben. Wenn Experten und die Truppe zu dem Ergebnis kommen, dass der Multitarndruck besser vor feindlicher Aufklärung schützt als der Drei- oder Fünffarbentarndruck, sollte dies bei zukünftigen Beschaffungen Berücksichtigung finden“, so Högl gegenüber Soldat & Technik. Die Wehrbeauftragte verweist aber gleichzeitig darauf, dass ein Eingriff in laufende Beschaffungsvorhaben nicht ratsam wäre. „Es wäre aber nicht sinnvoll, laufende Verfahren deswegen zu stoppen. Nachdem das Thema Bekleidung jahrelang Gegenstand vieler Eingaben war, hat der Bundestag im vergangenen Jahr 2,4 Mrd. Euro bereitgestellt, um die Vollausstattung aller Soldatinnen und Soldaten mit persönlicher Ausrüstung bis 2025 zu erreichen. Diese Artikel kommen nun in der Truppe an. Das steigert die Attraktivität und Anerkennung des wichtigen Dienstes der Soldatinnen und Soldaten.“

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Der Wechsel auf das universelle Tarnmuster Multitarn hätte den Vorteil, dass es relativ einfach erfolgen könnte, da es sich beim Multitarndruck um ein in die Bundeswehr eingeführtes Tarnmuster handelt. Eine Umstellung kann also „einfach“ mittels einer Entscheidung erfolgen, weitere langwierige funktionale Untersuchungen wären nicht notwendig, da alle dafür notwenigen Daten bereits vorliegen. Auch die Rechte an dem MTD liegen bei der Bundeswehr, die das Tarnmuster selbst Mitte der 2010er Jahr entwickelt hat. Zukünftige Bekleidungsbeschaffungen ließen sich somit ohne zusätzlichen Aufwand im Multitarndruck realisieren.

Trotzdem ist die Entscheidung darüber, ob und wann das Tarnmuster auch von der regulären Truppe getragen werden darf, derzeit noch offen. Zunächst ist vorgesehen „eine querschnittliche perspektivische Einführung des Multitarndrucks im Rahmen zukünftiger Innovationszyklen bei der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung weiter zu untersuchen und dabei sämtliches mit Tarndruck versehenes Material in der Bundeswehr mit zu betrachten“, heißt es dazu in der Antwort des BMVg auf die Anfrage der CDU/CSU. Eine Untersuchung, wenn diese nicht innerhalb weniger Wochen abgeschlossen wird, würde Beobachtern des Bundeswehrbekleidungswesens zufolge in einer faktischen Ablehnung des Umstiegs auf ein anderes Tarnmuster münden. Denn die Bekleidungsbeschaffung bis ins Jahr 2025 ist vertraglich geregelt. Die Folgebeschaffungen für 2026ff werden hingegen just in diesem Moment vorbereitet, so dass Insidern zufolge spätesten für 2024 mit Ausschreibungen gerechnet wird. Demensprechend gehen Beobachter davon aus, dass dafür relevante „Technische Lieferbedingungen“ – so die Bundeswehrbezeichnung für den Forderungskatalog, in dem Schnitte, Materialbeschaffenheit, Tarnmuster etc. festgelegt sind – in den kommenden Monaten festgelegt werden müssten. Also kurz gesagt, wenn in diesen Technischen Lieferbedingungen weiterhin das 5 FTD als Tarnmuster gefordert wird, werden die bis in die 2030er Jahre zulaufenden Kampfuniformteile mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in diesem Tarnmuster zulaufen. Was wiederum sowohl dem wissenschaftlichen Rat als auch der Forderungen der Truppe widersprechen würde.

Waldemar Geiger