StartStreitkräfteAbsetzgelände für das KSK – Föderalismus behindert deutsche Verteidigungsfähigkeit

Absetzgelände für das KSK – Föderalismus behindert deutsche Verteidigungsfähigkeit

Waldemar Geiger

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Der Föderalismus gilt als große Errungenschaft der deutschen politischen Landschaft. Zuweilen wirkt sich die Kompetenzaufteilung zwischen Kommunen, Ländern und Bund aber auch negativ auf die deutsche Verteidigungsfähigkeit aus. Jüngst wurde beispielsweise öffentlich, dass kommunale Interessen den Ausbau einer Munitionsfabrik der Diehl Defence Tochter Dynitec im rheinländischen Troisdorf sowie kommunale Interessen in Kombination mit Interessen des Landes den Aufbau einer Pulverfabrik durch Rheinmetall in Sachsen verhindert haben. Nun wird das sicherheitspolitische Trauerspiel um eine weitere Facette aus Baden-Württemberg bereichert.

Denn wie aus einer auf den 7. Dezember 2023 datierten Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des CDU-Bundestagsabgebordneten Jens Lehmann, der Mitglied im Verteidigungsausschuss sowie Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für das Heer ist, hervorgeht, ist es weiterhin nicht ersichtlich, wann die Inbetriebnahme des neuen Absetzgeländes für das Kommando Spezialkräfte erfolgen wird.

„Der Zeitpunkt für die Inbetriebnahme des Absetzgeländes ist von verfahrens- und genehmigungsnotwendigen Voraussetzungen abhängig, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend abschätzen lassen. Es liegt im Interesse von Bund und Land Baden-Württemberg, diesen Prozess soweit wie möglich zu beschleunigen. Beide stehen hierzu im intensiven Austausch und arbeiten gemeinsam an entsprechenden Lösungen“, heißt es in der Antwort des Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung Thomas Hitschler wörtlich.

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Lange Zeit haben die deutschen Spezialkräfte sowie Teile der in Baden- Württemberg stationierten 10th Special Forces Group für die Ausbildung und Inübhaltung der eigenen Freifallspringer das Absetzgelände in Renningen/Malmsheim genutzt. Dieses wurde jedoch 2010 „unter Einräumung eines fortdauernden Nutzungsrechts an das Land Baden-Württemberg zur Ansiedlung eines Forschungs- und Entwicklungszentrums der Robert Bosch GmbH veräußert“, führt das BMVg aus. Damit Ausbildung und Übung trotzdem weiterlaufen können, hatte sich Baden- Württemberg verpflichtet, den deutschen Streitkräften im Gegenzug ein „in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gleich geeignetes Ersatzgelände bereitzustellen“.

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Nach unterschiedlichen Prüfungen fiel die Wahl auf das Areal der Staatsdomäne Waldhof, wobei es sich tatsächlich um ein Stück Wiese handelt. So wurde dem BMVg zufolge auch die Erstellung der Antragsunterlagen, die für die Erteilung einer luftrechtlichen Genehmigung erforderlich sind, bereits angestoßen. Bis diese jedoch eingereicht werden können, werden noch Jahre vergehen. „Mit einer Fertigstellung der Unterlagen und der Beantragung der Erteilung einer luftrechtlichen Genehmigung ist bis zum Abschluss des ersten Quartals 2025 zu rechnen“, erklärt Hitschler.

Wann am Ende die ersten Soldaten über dem neuen Absetzgelände abspringen können, bleibt also weiterhin unklar, da neben der fehlenden Genehmigung auch noch Gerichtsprozesse von Einwohnern die Inbetriebnahme verzögern können.

Alles in allem zeigt sich, dass die Bundesrepublik Deutschland noch weit davon entfernt ist, die vom Bundeskanzler ausgerufene „Zeitenwende“ zu leben, wenn selbst die Genehmigung von wenigen Quadratmetern Wiese für das Absetzen von Fallschirmspringern eines strategischen Hochwertinstruments deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik Jahrzehnte bedarf.

Waldemar Geiger