StartStreitkräfteAusnahme des Verteidigungshaushalts von Schuldenbremse beschlossen

Ausnahme des Verteidigungshaushalts von Schuldenbremse beschlossen

Nach dem Bundestag hat am heutigen Freitag auch der Bundesrat der Reform der Schuldenbremse zugestimmt. Damit sind Ausgaben im Verteidigungshaushalt, die mehr als einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entsprechend, künftig von dieser ausgenommen. Theoretisch können die Verteidigungsausgaben damit unbegrenzt wachsen. Ursprünglich war diskutiert worden, das bisherige Bundeswehr-Sondervermögen von 100 Milliarden Euro um weitere 400 Milliarden zu ergänzen. Ein weiteres schuldenfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturmaßnahmen wird neben dem regulären Bundeshaushalt eingerichtet.

Reichlich Munition für den Verteidigungshaushalt.
Reichlich Munition für den Verteidigungshaushalt: Sicherheitsausgaben von mehr als einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts sind künftig von der Schuldenbremse ausgenommen. (Foto: Bundeswehr/Johannes Locherer)

Bereits am Dienstag hatte der bisherige Bundestag dem Paket mit beiden Vorhaben zugestimmt. Mit 512 gegen 206 Stimmen wurde die Zweidrittelmehrheit für die notwendige Grundgesetzänderung komfortabel erreicht. CDU/CSU und SPD hatten sich während der Sondierungsgespräche für eine Koalitionsbildung nach der Bundestagswahl vom 23. März auf diese Maßnahmen geeinigt und noch vor Zusammentritt des neuen Bundestages ins Parlament gebracht. Künftig werden AfD und Linke, die die Reform aus unterschiedlichen Gründen ablehnen, eine Sperrminorität für Grundgesetzänderungen haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrere Beschwerden gegen die Befassung des alten Parlaments zurückgewiesen.

Neben Verteidigungshaushalt auch weitere Sicherheitsausgaben ausgenommen

Auch im Bundesrat kam mit 53 von 69 Stimmen eine mehr als ausreichende Mehrheit zusammen. Die Länder Bremen und Mecklenburg-Vorpommern stimmten trotz Beteiligung der Linken an den jeweiligen Landesregierungen zu. Brandenburg und Thüringen, deren Regierungen vom Bündnis Sahra Wagenknecht mitgetragen werden, enthielten sich ebenso wie Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, wo die FDP beteiligt ist. Ausdrückliche Nein-Stimmen gab es nicht. Mit der Reform der Schuldenbremse können auch die Bundesländer künftig wieder Schulden in Höhe von zusammen 0,35 Prozent des BIP aufnehmen, was ihnen zuvor verboten war. Zudem erhalten sie 100 der 500 Milliarden Euro aus dem künftigen Infrastruktur-Sondervermögen.

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Neben dem Verteidigungshaushalt gilt die Ausnahme für mehr als ein Prozent des BIP auch für Ausgaben in den Bereichen Zivilschutz, Cybersicherheit, Nachrichtendienste und Unterstützung für angegriffene Länder wie die Ukraine. Diese Erweiterung hatten die Grünen durchgesetzt, auf deren Stimmen CDU/CSU und SPD für eine Zweidrittelmehrheit angewiesen waren. Gegenüber einem neuen Sondervermögen hat die Ausnahmeregelung den Vorteil unbegrenzter Höhe und Laufzeit. Allerdings müssen die Mittel im regulären Budget auch im entsprechenden Haushaltsjahr ausgegeben werden, während sie im bisherigen Sondervermögen überjährig verwendet werden können.

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Angesichts der theoretisch unbegrenzten Ausgabenhöhe dürfte dies allerdings kein praktisches Problem sein. Die Mittel des Sondervermögens sind mittlerweile fast vollständig gebunden und werden 2028 aufgebraucht sein. Bereits kurz nach dessen Einrichtung wurde der tatsächliche Finanzbedarf für die umfassende Modernisierung der Bundeswehr auf weitere 300 bis 400 Milliarden Euro beziffert. Angesichts der Verschlechterung der transatlantischen Beziehungen seit der erneuten Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten und eines möglichen amerikanischen Rückzugs aus der NATO dürfte dieser Umfang in den nächsten fünf bis zehn Jahren noch zusätzlich steigen.

Stefan Axel Boes