StartBewaffnungSystem Sturmgewehr Bundeswehr – Entscheidung im 2. Quartal?

System Sturmgewehr Bundeswehr – Entscheidung im 2. Quartal?

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Das Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) möchte noch im zweiten Quartal 2021 den zuständigen Ausschüssen im Bundestag die 25-Millionen-Vorlage „System Sturmgewehr Bundeswehr“ vorlegen. Die dafür in den Ausschüssen zuständigen Berichterstatter der einzelnen Parteien wurden heute informiert. Die Bundeswehr hatte im April 2017 die Ausschreibung für die neue Standardwaffe veröffentlicht, um etwa 120.000 neue Sturmgewehre zu beschaffen. Die Ausschreibung hat sich jedoch mehrmals verzögert.

C.G. Haenel kämpft weiter und droht mit Klage

Der Thüringer Waffenhersteller C.G. Haenel kämpft weiter darum, die Bundeswehr im Zuge der G36-Nachfolge mit einem neuen Sturmgewehr ausrüsten zu dürfen. Nach einer vormaligen Auswahlentscheidung zugunsten des Haenel-Angebotes Mitte September 2020 hat die Bundeswehrbeschaffungsbehörde BAAINBw diese Entscheidung am 9. Oktober wieder aufgehoben. Da „eine entsprechende Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel zulasten des Bieters Heckler & Koch nicht auszuschließen ist“, wurde seitens des Ministeriums als Begründung aufgeführt.

Das Verteidigungsministerium hat daraufhin einen externen Patentanwalt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, dessen Ergebnisse dem BMVg offenbar seit Mitte Dezember 2020 vorliegen. Medienberichten zufolge soll das Ministerium drei Gutachten erhalten haben. Die ersten beiden sollen den Berichten zufolge bestätigen, dass Patente verletzt wurden. Das dritte Gutachten beschäftigte sich offenbar mit der Frage, wie bedeutend diese Patentverletzungen sind. Das Ergebnis: Haenel könnte mit einer Klage auf Nichtigkeit Erfolg haben. Sprich, sollte das Unternehmen seitens des BMVg nachträglich vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, hätte das Unternehmen eine Aussicht sich vor den Vergabenachprüfungsinstanzen oder einem anderen Gericht Recht erstreiten zu können. Haenel wurde daraufhin Mitte Dezember seitens des Ministeriums aufgefordert, bis Mitte Januar eine Stellungnahme zu den Gutachten abzugeben. Dem Vernehmen nach wurde diese Frist später auf den 20. Januar verlängert. Seitdem war es still geworden um die G36-Nachfolge. Gegenüber dem MDR hat Haenel erneut bekräftigt, dass das Unternehmen kein Patent seines Wettbewerbers Heckler & Koch verletzt hat. „In einer Stellungnahme kritisierte Haenel zudem ein vom Bundesverteidigungsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten“, heißt es weiter in einem heute veröffentlichten MDR-Beitrag. Diesem fehlten „gutachterliche Inhalte, die zum Nachweis einer schweren Verfehlung zwingend erforderlich gewesen wären“. Nach Angaben von Haenel sei zudem  eine dem Unternehmen vorgeworfene Patentverletzung beim Magazin nicht von Relevanz, da dieses nicht Teil des Haenel-Angebotes gewesen sei.

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Jüngst hat Olaf Sauer, Geschäftsführer der Waffenschmiede aus Suhl, eine Klage des Unternehmens in den Raum gestellt, falls der Bund den Entschluss fassen sollte, die Thüringer von der Ausschreibung auszuschließen. In einem am Wochenende erschienenen Artikel der Frankfurter Allgemeine Zeitung wird Sauer wie folgt zitiert: „Wir vertrauen auf das Verfahren und sind weiterhin zuversichtlich, dass wir den Zuschlag bekommen. Nach unserer Auffassung wäre ein Ausschluss vom Verfahren nicht gerechtfertigt.“ Er kündigt weiterhin an, den Rechtsweg beschreiten zu wollen, wenn Haenel nicht berücksichtig werden sollte.

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Über den Grund dieser öffentlichen Ankündigung, noch bevor jegliche Tatsachen – in diesem Fall ein Ausschluss aus dem Verfahren – geschaffen wurden, lässt sich vortrefflich philosophieren. Kundige Beobachter des Streitkräftebeschaffungswesens wissen, dass Rechtsstreitigkeiten im Zuge der Bundeswehrvergaben den Beschaffungsprozess deutlich in die Länge ziehen und zu Verzögerungen von teilweise mehreren Jahren führen können. Im Laufe der Rechtsstreitigkeiten dürfen nur in besonderen Fällen vollendete Tatsachen geschaffen werden, so dass in diesem Zeitraum der Beschaffungsprozess oftmals ruht.

Der Bund hat das Vergaberecht im letzten Jahr zwar dahingehend geändert, dass solche juristischen Verfahren einfacher als bisher beschleunigt werden können, dafür sind jedoch Voraussetzungen notwendig. Dr. Daniel Soudry, Fachanwalt für Vergaberecht und Partner der Sozietät SOUDRY & SOUDRY Rechtsanwälte in Berlin, verweist im Gespräch mit Soldat & Technik darauf, dass es theoretisch möglich ist, vor der Vergabekammer des Bundes oder dem Vergabesenat beim OLG eine „Vorabgestattung des Zuschlags“ zu beantragen. Dies sei gemäß der einschlägigen Gesetzgebung jedoch nur bei besonders eiligen Verteidigungs- und Sicherheitsvergaben möglich, die eine Krise, mandatierte Einsätze oder einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr oder eine Bündnisverpflichtung betreffen.

In solchen Fällen könnte das Gericht dem BMVg die Erlaubnis erteilen, noch während des laufenden Nachprüfungsverfahrens mit einer anderen Partei, in diesem Fall Heckler & Koch, einen Liefervertrag für das neue Sturmgewehr zu schließen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens jedoch herausstellen, dass der Ausschluss ungerechtfertigt war, könnten Schadensersatzansprüche fällig werden.

Ob das BMVg überhaupt eine solche Vorabgestattung anstreben würde oder das Gericht diese in diesem Fall genehmigen würde, ist nach Aussage von Soudry äußerst zweifelhaft. Der Vergaberechtsexperte verweist einerseits auf einen möglichen hohen Reputationsschaden für das BMVg in diesem sehr öffentlichkeitswirksamen Prozess und andererseits auf die fehlende Eilbedürftigkeit im Zuge der G36-Nachfolge. Schließlich habe das BMVg erst jüngst wieder öffentlich zu Protokoll gegeben, das G36 sei „ein gutes und in der Truppe geschätztes Gewehr“. Schwer vorstellbar sei deshalb, wie man dann von heute auf morgen eine nicht duldbare Aufschiebung der Beschaffung begründen wolle, zumal ein einsatzfähiges Gewehr zur Verfügung steht.

Sollte die Bundeswehr den Weg beschreiten wollen, Haenel nachträglich von der Vergabe auszuschließen, würde eine erhebliche Verzögerung im Vergabeprozess drohen. Eine rechtswirksame Vergabe wäre somit vor 2022, also fünf Jahre nach Beginn der Ausschreibung nur schwer denkbar. Gemäß dem heutigen MDR Bericht geht das Suhler Unternehmen davon aus, dass die Bundeswehr, die dafür notwendige Entscheidung noch im Februar treffen wird.

Klagedrohung als Aufforderung für einen Kompromiss?

Es ist jedoch noch lange nicht gesichert, dass es so weit kommen müsste. Soudry erinnert daran, dass die bevorstehenden Bundestagswahlen den Druck auf die Beteiligten erhöhen. In der Vergangenheit wurden Streitigkeiten gelöst, indem alle Unternehmen an dem Beschaffungsvorhaben beteiligt wurden, so bei der Beschaffung eines zweiten Loses der Korvette K130. Ob dies im konkreten Fall die Absicht der Haenel-Geschäftsführung ist und ob eine solche Arbeitsteilung zwischen C.G. Haenel und Heckler & Koch überhaupt technisch machbar wäre, ist reine Spekulation.

Interessanterweise hat der damalige Geschäftsführer des norddeutschen Waffenherstellers Sig Sauer, Franz von Staufenberg, bereits zu Beginn der Sturmgewehrausschreibung in einer wehrtechnischen Fachpublikation zur Diskussion gestellt, ob es nicht sinnvoll wäre, den Auftrag zu splitten. In diesem Falle sollte die Bundeswehr sich zwar für ein Produkt entscheiden, dieses aber bei zwei unterschiedlichen Herstellern fertigen lassen. In einem solchen Fall wäre die Abhängigkeit von einem Hersteller deutlich geringer. Diesem Vorschlag ist man in Berlin und Koblenz nicht gefolgt. Gut informierten Kreisen zufolge hat die Bundeswehr sich jedoch das Recht zusichern lassen, das Sturmgewehr bei einem anderen Hersteller fertigen zu lassen, wenn der Sieger der Ausschreibung nicht mehr in der Lage sein sollte, seiner Verpflichtung nachzukommen.

Daher scheint eine wie auch immer als Kompromiss ausgearbeitete Auftragsteilung der einzige Weg zu sein, wie die Streitkräfte noch in dieser Wahlperiode ein neues Sturmgewehr beschaffen könnten. Denn sollte Haenel nicht ausgeschlossen werden, könnte Heckler & Koch wieder Rechtsmittel einlegen, die dann wiederum zu Verzögerungen führen würden.

Alle anderen Wege, also die Weiterführung des aktuellen Verfahrens, eine Aufhebung des Verfahrens in Verbindung mit einer Neuausschreibung oder die Modernisierung des aktuellen G36, könnten aufgrund der dafür notwendigen Zeitlinien frühestens in der nächsten Wahlperiode zu einem Vertrag führen.

Waldemar Geiger