StartBewaffnungHeckler & Koch reicht negative Feststellungsklage gegen Magpul ein

Heckler & Koch reicht negative Feststellungsklage gegen Magpul ein

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Der im Schwarzwald ansässige Handwaffenspezialist Heckler & Koch (HK) hat beim Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage gegen den US-Hersteller Magpul Industries eingereicht, wie HK gegenüber der S&T auf Anfrage bestätigt hat. Die Absicht der Klage ist eine gerichtliche Feststellung, dass HK keine Patente von Magpul verletzt. HK reagiert damit auf den Vorwurf des US-Herstellers, dass das HK Gen3 Polymermagazin Patente von Magpul verletzten würde, S&T hat diesen Vorwurf Ende April öffentlich gemacht.

Einer über die Medien verbreiteten dpa-Meldung zufolge hat auch die Bundeswehr die Vorwürfe in einem Gutachten prüfen lassen, mit dem Ergebnis, dass HK keine Patente verletzen würde. Anstoß für eine Prüfung durch die Bundeswehr war ein Schreiben des US-Herstellers Magpul Industries an Heckler & Koch, welches auch der Bundeswehr zugeleitet wurde. Das amerikanische Unternehmen vertritt darin die Auffassung, dass das HK-Gen3-Polymermagazin Patente von Magpul verletzt und fragte gleichzeitig an, ob das angesprochene Magazin Bestandteil des HK-Angebots an die Bundeswehr sei.

Daraufhin beauftragte HK eine externe, auf Patentrecht spezialisierte  Anwaltskanzlei damit, ein Gutachten zu erstellen, ob tatsächlich Patente von Magpul verletzt worden sind, wie der HK-Sprecher im April gegenüber S&T bestätigte. Den Angaben von Heckler & Koch zufolge kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass keinerlei Verstöße vorliegen. Dieses externe Gutachten habe Heckler & Koch sowohl Magpul als auch dem Bund zur Verfügung gestellt, so der Sprecher weiter.

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Das US-Unternehmen hat damals gegenüber S&T mitteilen lassen, dass es das von HK in Auftrag gegebene Gutachten geprüft habe und weiterhin der Überzeugung sei, dass das HK-Gen3-Polymermagazin gegen Magpuls Patente verstoße. Grund für diese Überzeugung sei das Ergebnis einer eigenen Überprüfung durch Fachanwälte. Das Unternehmen habe diese Auffassung sowohl Heckler & Koch als auch dem BMVg mitgeteilt.

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Offenbar soll nun eine gerichtliche Entscheidung eine endgültige Klarheit in den Sachverhalt bringen. Auf die Absicht der Bundeswehr, ihr zukünftiges Sturmgewehr, das HK416 A8, bei Heckler & Koch zu bestellen, hat dieser Verfahren erstmal keinen Einfluss.

Beschaffung System Sturmgewehr Bundeswehr

Die Vergabe wird derzeit durch eine juristische Auseinandersetzung der Bundeswehr mit dem Suhler Handwaffenhersteller C.G. Haenel verzögert. Der Fall wird derzeit vor einer Kammer des Bundeskartellamtes verhandelt. Ursprünglich wurde ein Urteilsspruch am 21. Mai erwartet. Dieser ist jedoch nicht erfolgt.

Das „Nachprüfungsverfahren (also die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens auf Antrag eines Unternehmens) ist derzeit noch bei einer der beiden Vergabekammern des Bundes anhängig. Es ist leider noch nicht abzusehen, wann in der Sache eine Entscheidung fallen wird“, so der Sprecher des Bundeskartellamtes am 21. Mai gegenüber der S&T. Das BMVg rechnet „mit einer Entscheidung der Kammer Mitte Juni“, so eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums Anfang letzter Woche gegenüber der S&T.

Die Gründe für die Verzögerung wurden nicht öffentlich bekanntgegeben. Mit derartigen Verfahren vertraute Experten verweisen jedoch darauf, dass Verzögerungen nicht ungewöhnlich sein müssen, da bestimmte formale Fristen einzuhalten sind. C.G. Haenel hat eine Anfrage der S&T auch nach mehreren Wochen unbeantwortet gelassen.

Unabhängig von der Verzögerung vor der Vergabekammer gilt es als ausgemacht, dass eine Beschaffung des Sturmgewehranteils nicht mehr in dieser Legislaturperiode realisiert werden kann, da C.G. Haenel angekündigt hat, seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen.

Waldemar Geiger