StartFührung & KommunikationAusnahmeregelung – Luftraum über Alaska wird für Drohnentests freigegeben

Ausnahmeregelung – Luftraum über Alaska wird für Drohnentests freigegeben

Kristóf Nagy

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Die US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat eine spezielle Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums über dem US-Bundesstaat Alaska für Zertifizierungszwecke von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) erteilt. Dies gab das zuständige Alaska Department of Transportation & Public Facilities (DOT&PF) am 2. März 2023 in einer Pressemitteilung bekannt. Die Ausnahmeregelung soll der Entwicklung und Zertifizierung von unbemannten Luftfahrzeugen einen förderlichen Impuls geben und Prozesse verschlanken.

Die aktuelle Erlaubnis geht laut Stellungnahme auf einen Ende 2020 vom DOT&PF gestellten Antrag zurück. Ziel ist es, Herstellern von unbemannten Luftfahrzeugen die Möglichkeit zu geben, im Luftraum des äußerst dünn besiedelten US-Bundesstaates Entwicklungs- und Testflüge ohne größere Einschränkungen durchführen zu können. Dabei sind die unter die Regelung fallenden UAS auf ein Startgewicht von unter 136 kg begrenzt.

Als Koordinierungs- und Verwaltungsstelle ist das Alaska Center for UAS Integration (ACUASI) an der University of Alaska Fairbanks benannt worden. Laut Mitteilung erfolgt von hier das Management des gesamten UAS-Testgeländes in Alaska. Dazu hat die FAA der ACUASI weitreichende Befugnis erteilt, die die Umsetzung der Ausnahmeregelung und deren Überwachung sicherstellen sollen. Dazu solle neben dem Genehmigungsverfahren auch eine Evaluierung und daraus resultierenden Prozessoptimierung erfolgen, um die Effizienz und Sicherheit des Programms weiter zu steigern.

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Das Vorhaben ist sowohl aus ziviler als auch militärischer Hinsicht von besonderem Interesse, da der Luftraum unabhängig vom späteren Nutzungszweck allen Herstellern offensteht. Zudem sind Spillover-Effekte aus den jeweiligen Projekten zu erwarten, welche bereits seit Anbeginn der unbemannten Luftfahrt ein Charakteristika dieser Industrie darstellen. Des Weiteren bedeutet die Freigabe auch industriepolitisch ein Bekenntnis zu der Förderung von unbemannten Luftfahrtsystemen. So äußerte Ryan Marlow, der UAS Program Manager für den Bundesstaat Alaska, dass es Alaska mittels der Ausnahmeregelung ermöglicht wird, mit dem Luftraum eines seiner größten natürlichen Ressourcen als Wirtschaftsmotor zu nutzen.

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Kristóf Nagy