Bei der Ladungssicherung von LKW und PKW wird es schon sehr bald neue Regelungen geben. Dazu wird die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 8 ff. gerade aktuell überarbeitet. Und viel Zeit bleibt nicht, denn die Veröffentlichung wird für Anfang September erwartet. Damit würden die Vorschriften für Zurrmittel, Radvorleger und das Fahrzeug selbst sich sofort ändern. Das überarbeitete VDI 2700 Blatt 8 ff. befasst sich mit der Ladungssicherung von Pkw und Lkw auf Straßenfahrzeugen und definiert den Stand der Technik. Bei Polizeikontrollen und Gerichtsverhandlungen hat sie erhebliche Relevanz und im Grunde Gesetzescharakter.
Bei der Überarbeitung der VDI 2700 im Jahr 2017 ist deutlich geworden, dass eine umfassende Aktualisierung erforderlich ist. Dieses hat bis jetzt Zeit in Anspruch genommen. Denn bei der Ladungssicherungstechnik hat sich der Stand der Technik erheblich weiterentwickelt und die Fahrzeuge (Gewicht, SUV, Elektrofahrzeuge, aktive Dämpfungen, etc.) auf der Ladefläche haben sich ebenfalls grundlegend verändert. Zudem mussten im Rahmen der Überarbeitung umfangreiche praktische Tests durchgeführt werden.
Und diese neuen Regeln werden für alle gelten, es wird keine Ausnahmen geben, auch nicht für Behörden wie Polizei, Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk oder das Militär. Damit müssen sich auch die Einheiten und ihre Logistiker damit beschäftigen, damit sie nicht Gefahr laufen, beim Transport von G-Modellen, MUNGO, BOXER und Co. gegen Gesetze zu verstoßen. Soldat & Technik sprach über die Veränderungen und was die Logistiker jetzt unternehmen sollten, mit Dipl.-Ing. Simon Jäckel, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Senior-Projektmanager Fahrzeug- und Verkehrstechnik im Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI).
S&T: Sehr geehrter Herr Jäckel, die Richtlinien VDI 2700 Blatt 8, Blatt 8.1 und Blatt 8.2 wurden überarbeitet. Können Sie unseren Lesern kurz erklären, was diese Richtlinien sind und warum diese essenziell sind?
Jäckel: Die Richtlinien VDI 2700 Blätter 8, 8.1 und 8.2 sind technische Regeln des VDI, die den Stand der Technik für die Ladungssicherung von Pkw und Lkw auf Fahrzeugtransportern definieren. Die Richtlinien sind anerkannte Regeln der Technik nach §22 der StVO und stellen sicher, dass Fahrzeuge sicher transportiert werden und dadurch sowohl Unfälle als auch rechtliche Probleme vermieden werden. Sie spielen eine zentrale Rolle bei Polizeikontrollen und Gerichtsverhandlungen, da sie als Maßstab für die ordnungsgemäße Ladungssicherung herangezogen werden.
S&T: Was sind die entscheidenden Veränderungen?
Jäckel: Zu den entscheidenden Veränderungen zählen unter anderem neue Prüfvorschriften für Zurrmittel sowie Fahrbahnelemente und Radvorleger, die ab jetzt eine Einheit darstellen. Zudem wird beispielsweise eine maximale plastische Verformung von Fahrbahnblechen festgelegt, und Radvorleger müssen künftig eine bestimmte Höhe sowie eine Mindestblockierkraft erfüllen. Diese und weitere Änderungen reflektieren die Weiterentwicklung der Ladungssicherungstechnik und die Veränderungen der Fahrzeuge, die transportiert werden, wie etwa größere Reifen von SUVs und schwerere Elektroautos.
S&T: Was bedeutet das für Spediteure, Fahrer, Logistiker, usw. konkret?
Jäckel: Für Spediteure bedeutet dies, dass sie ihr Equipment und ihre Methoden zur Ladungssicherung an die neuen Standards anpassen müssen. Das Equipment muss den Anforderungen der neuen Richtlinien entsprechen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es wird erwartet, dass alle Beteiligten, vom Spediteur bis zum Fahrer, sicherstellen, dass die Richtlinien VDI 2700 Blatt 8, Blatt 8.1 und Blatt 8.2 eingehalten werden, da bei Verstößen alle Beteiligten zur Verantwortung gezogen werden können.

S&T: Die neuen Richtlinien werden im September veröffentlicht. Ab wann sind sie dann gültig?
Jäckel: Die neue Richtlinien VDI 2700 Blatt 8, Blatt 8.1 und Blatt 8.2 werden ab dem 1. September 2024 veröffentlicht und treten ab diesem Tag sofort in Kraft. Da der §22 der StVO die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik fordert und gleichzeitig für neue technischen Regeln keine Übergangsfristen definiert, wird es keine Übergangsfrist geben. Das bedeutet, dass die Vorschriften ab dem Veröffentlichungstag verbindlich sind.
S&T: Wenn sie sofort, ab dem Tag der Veröffentlichung, gültig ist, wo können sich die Betroffenen schon jetzt kundig machen?
Jäckel: Die entsprechenden Richtlinien wurden ja bereits als Entwürfe veröffentlicht. Mit diesen kann man sich bereits seit Längerem auf den neuesten Stand der Technik vorbereiten. Betroffene sollten sich außerdem umgehend bei ihren Aufbautenherstellern melden und sich dort zum weiteren Vorgehen beraten lassen.
S&T: Gilt die VDI 2700 für jeden, oder gibt es Ausnahmen? Zum Beispiel bei Behörden wie Polizei und Bundeswehr?
Jäckel: Die Richtlinien VDI 2700 Blatt 8, Blatt 8.1 und Blatt 8.2 gelten grundsätzlich für alle Fahrzeugtransporter, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerbliche Transporte handelt. Es werden keine Ausnahmen erwähnt, was bedeutet, dass auch Behörden wie Polizei und Bundeswehr die Richtlinie einhalten müssen, wenn sie Fahrzeuge in Deutschland transportieren.

S&T: Wenn Sie ein Spediteur wären, was würden Sie jetzt konkret tun?
Jäckel: Als Spediteur würde ich sofort überprüfen, ob das vorhandene Equipment den neuen Anforderungen der Richtlinien VDI 2700 Blatt 8, Blatt 8.1 und Blatt 8.2 entspricht. Dafür können – wie bereits vorher erwähnt – die Richtlinienentwürfe zu Rate gezogen werden. Weiterhin stehen den Spediteuren ihre Aufbautenhersteller gerne beratend zur Seite.
Die neuen Richtlinien gibt es bereits zum Vorbestellen, so dass man rechtzeitig zum 1. September alle notwendigen Vorschriften vorliegen hat. Ich würde mit den neuen Richtlinien mein Personal schulen lassen, um sicherzustellen, dass alle über die neuen Vorschriften informiert sind und diese korrekt umsetzen können. Zudem würde ich mich auf den 1. September 2024 vorbereiten, indem ich rechtzeitig alle notwendigen Anpassungen vornehme, um die Konformität sicherzustellen. Denn zahlreiche Verlader haben bereits angekündigt, ab 1. September nur noch diejenigen Fahrzeugtransporter auf das Werksgelände fahren zu lassen, die nach den neuen drei Richtlinien ausgerüstet sind.
S&T: Gibt es noch einen Gesichtspunkt, der Ihnen besonders wichtig ist?
Jäckel: Ein besonders wichtiger Gesichtspunkt ist die Tatsache, dass die Richtlinien für alle Fahrzeugtransporter gelten, ganz unabhängig von deren Alter. Denn – wie auch bereits beim Thema Übergangsfrist erwähnt – der §22 der StVO sieht keinen Bestandsschutz vor.
Die Fragen stellte Andre Forkert.