Der Einsatz im Innern ist für die Streitkräfte eines demokratischen Staates meist aus gutem Grund strikt geregelt. Dabei geht es nicht so sehr um Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und anderen schweren Schadensereignissen. So können in Deutschland nach Artikel 35 Grundgesetz die Bundesländer in solchen Fällen nicht nur Kräfte der Bundes- und anderer Landespolizeien, sondern auch der Bundeswehr anfordern. Die Bundesregierung kann die Länder auch dazu anweisen, muss diese Maßnahmen aber auf Verlangen des Bundesrates – also der Vertretung der Bundesländer – umgehend einstellen.
Deutlich höher sind die Hürden für einen bewaffneten Einsatz im Innern. Nach Artikel 87 a Grundgesetz stellt der Bund bekanntlich Streitkräfte „zur Verteidigung“ auf. Zwar können diese im Spannungs- und Verteidigungsfall auch zivile Objekte schützen. Im Kalten Krieg waren große Teile des Territorialheeres hierfür vorgesehen – eine Aufgabe, die im Rahmen der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung künftig wieder den Heimatschutzkräften zufallen dürfte.
Einsatz im Innern auf deutsch und amerikanisch
Andernfalls darf die Bundeswehr nur zum Schutz vor und der Bekämpfung „organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“ eingesetzt werden, von denen eine Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes ausgeht. Und dies auch nur, wenn die Polizeikräfte von Ländern und Bund hierzu nicht ausreichen und solange Bundestag oder Bundesrat nicht die Einstellung verlangen. Mit anderen Worten handelt es sich hier um ein ausgewachsenes Bürgerkriegsszenario.
Während in Deutschland besonders vor dem Hintergrund der gestiegenen Terrorbedrohung in den letzten beiden Jahrzehnten immer mal über die Erweiterung von Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr in Extremsituationen diskutiert wurde – etwa der Bekämpfung von Piraten oder den Abschuss entführter Flugzeuge in einem Szenario wie dem 11. September 2001 – besteht in den USA ein historisch recht stabiler Regelungsrahmen für den Einsatz im Innern. Aktuell steht dieser allerdings aufgrund der Entsendung von Truppen durch die Regierung Donald Trump wegen der Unruhen in Los Angeles wieder in der Debatte.
Die US-Nationalgarde als Instrument der Bundesstaaten
Erstes Instrument für den Einsatz im Innern von bewaffneten Streitkräften sind hier die Einheiten der US-Nationalgarde. Diese unterstehen normalerweise den Gouverneuren des jeweiligen Bundesstaates und können in diesem Verhältnis auch Polizeiaufgaben übernehmen. Das heißt, sie sind zur Gewaltanwendung gegen und Festnahme von Personen berechtigt, die gegen Gesetze und behördliche Anordnungen verstoßen. Bei Unruhen kommen dabei zunächst auch polizeiliche Mittel wie Schild und Schlagstock zum Einsatz.
Allerdings sind die Angehörigen der Nationalgarde in erster Linie für den Einsatz in militärischen Konflikten ausgebildet, und gelegentlich laufen Aktionen im Innern aus dem Ruder. Traurige Berühmtheit erlangte ein Einsatz gegen Studenten der Kent State University, die 1970 gegen den Vietnamkrieg protestierten. Die auf Befehl des Gouverneurs von Ohio entsandten Nationalgardisten waren von der Situation mit Tränengaseinsatz durch die Polizei und Steinwürfen aus der Menge überfordert und eröffneten das Feuer, wobei vier Studenten getötet und neun verwundet wurden.
Titel 10 und Total Force
Unter Titel 10 der US-Bundesgesetzgebung, der die Rolle der amerikanischen Streitkräfte regelt, kann der Präsident die Nationalgarde(n) einzelner oder aller Staaten auch unter Bundesbefehl stellen. Dies geschieht in der Regel für einen konventionellen Militäreinsatz im Ausland. So wurden in beiden Weltkriegen Verbände der Nationalgarde in die regulären Streitkräfte eingegliedert. Auch für den Koreakrieg wurde etwa ein Drittel der Garde mobilisiert. Im Vietnamkrieg war dies nicht der Fall, wodurch ihre Angehörigen den Ruf von Drückebergern erhielten, die sich durch die Meldung zur Nationalgarde ein sicheres Plätzchen gesucht hatten.
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