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Diensthunde beim Zoll, der Bundespolizei und der Bundeswehr

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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Katharina Willkomm (FDP), Stephan Thomae (FW), Grigorios Aggelidis (FDP) sowie weiterer Abgeordneter der Fraktion der FDP haben eine Kleine Anfrage zum Thema Diensthundewesen in Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutschland gestellt.

Die Anfrage resultiert aufgrund einer gestiegenen medialen Berichterstattung von Diensthunden weltweit. Denn Diensthunde werden weltweit durch Militär und der Polizei genutzt. In der Anfrage wird speziell auf einen Einsatz amerikanischer Spezialkräfte im Nordwesten von Syrien zur versuchten Ergreifung des Anführers der Terrormiliz „Islamischer Staat“ Abu Bakr al Bagdadi hingewiesen. In der amerikanischen Öffentlichkeit wurde der Hund, der den Terrorführer aus seinem Versteck aufschreckte und in den Tunnel verfolgt hat, als Held gefeiert. Aber auch im Missbrauchsfall von Lüdge kamen Hunde zum Aufspüren von den Datenträgern mit kinderpornographischem Material zum Einsatz.

In der Antwort wird jeweils zwischen Zoll, Bundespolizei und Bundeswehr unterschieden. Aus den Antworten geht hervor, dass es  große Unterschiede, sowohl bei der taktischen Nutzung, den verwendeten Hunderassen, als auch der Anzahl oder Gliederung des jeweiligen Diensthundewesens gibt.

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Hundeführer des Kommando Spezialkräfte beobachtet mit seinem Zugriffsdiensthund Diego Kameraden beim taktischen freien Fall in Arizona
Ein Hundeführer des Kommando Spezialkräfte beobachtet mit seinem Zugriffsdiensthund Diego Kameraden beim taktischen Freifallsprungdienst. (Foto: Bundeswehr/Jana Neumann)

Diensthundewesen beim Zoll

Der Zoll verfügt derzeit über zwei Zollhundestaffeln bei den Hauptzollämtern Köln und Frankfurt am Main. Hier sind alle Zollhundeteams der jeweiligen Hauptzollämter in einer Kontrolleinheit (Kontrolleinheit Flughafen Überwachung Waren) organisatorisch zusammengefasst, um einen effizienten und effektiven Einsatz gewährleisten zu können. Bei den restlichen 39 Hauptzollämtern sind die Zollhundeteams in die dortigen Kontrolleinheiten integriert. Bei zwei Zollfahndungsämtern sind die Zollhundeteams dem Sachgebiet Einsatzunterstützung zugeordnet.

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Beim Zoll kommen derzeit bundesweit rund 340 Zollhundeteams zum Einsatz, davon sind 160 Hunde als Schutzhunde ausgebildet. Hauptsächlich werden derzeit die Rassen Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund (Malinois) und holländischer Schäferhund (Hollands Herder) bzw. Mischlinge im Schutzhundbereich ausgebildet. Der Großteil der eingesetzten Zollhunde, welche als reine Spürhunde geführt werden, sind der Rasse Labrador bzw. Labrador-Mischling zuzurechnen.

Als kombinierte Zollhunde sind sieben Rassen (Deutsche Schäferhunde, Belgische/Holländische Schäferhunde, Riesenschnauzer, Rottweiler, Hovawart, Bouvier sowie Airedale Terrier) zugelassen. Zollhunde, die nicht diesen Diensthunderassen angehören, werden ausschließlich als reine Spürhunde ausgebildet und geführt. Dabei greift der Zoll auf elf Hunderassen zurück.

Die reinen Spürhunde sind für mit unterschiedlichen Spezialisierungen ausgebildet:

  • Tabakspürhund,
  • Bargeldspürhund,
  • Rauschgiftspürhund und
  • Artenschutzspürhund.

Die sogenannten kombinierten Zollhunde dienen neben den oben aufgeführten Spezialisierungen vor allem der Eigensicherung, also z. B. zur Deeskalation, oder der Abwehr von Angriffen. Sie verfügen zusätzlich über die Ausbildungskennzeichen einer Schutzhunde-Eigenschaft. Das heißt, diese Hunde können als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt werden und sorgen dafür, dass die Kontrollen beim Zoll sicher verlaufen und/oder Angriffe auf die Beamten abgewehrt werden können.

Ferner wird im Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Einsatz von Datenträgerspürhunden geprüft.

Diensthundewesen der Bundespolizei

Die Bundespolizei verfügt über keine zentrale Hundestaffel. Diensthunde und Diensthundeführer/-innen der Bundespolizei sind gemäß Organisations- und Dienstpostenplan den jeweiligen Behörden der Bundespolizei zugeordnet. Das Bundeskriminalamt führt keine Diensthunde.

Bei der Bundespolizei werden aktuell 422 Diensthunde unterschiedlicher Rassen eingesetzt, davon 209 Malinois (Belgische Schäferhunde), 153 Deutsche Schäferhunde, 25 Holland Herder, 17 Mechelar, acht Riesenschnautzer, fünf Rottweiler, ein Australien Cattle Dog, ein Terrier sowie drei Deutsch Kurzhaar.

Diese werden eingesetzt als Schutzhunde, Sprengstoffspürhunde und Wachhunde zur Sicherung eigener Einrichtungen. Darüber hinaus verfügt die Bundespolizei über zwei Pyrotechnikspürhunde, welche im Rahmen einer Erprobung ausgebildet worden sind. Eine dauerhafte Implementierung dieser Fähigkeiten ist derzeit nicht vorgesehen.

Diensthundewesen der Bundeswehr

In der Bundeswehr sind 35 zivile Arbeitnehmer sowie 320 Soldaten mit Betreuung, Training und Einsatz von Diensthunden betraut. Die Bundeswehr nutzt 260 aktive Diensthunde der Rassen Belgischer Schäferhund (Malinois), Deutscher Schäferhund und Labrador Retriever in folgenden Bereichen:

  • Feldjägertruppe,
  • Pioniertruppe,
  • Fallschirmjägertruppe,
  • Kommando Spezialkräfte,
  • Luftwaffensicherungstruppe,
  • Sozialdienst der Bundeswehr (noch als Pilotversuch), sowie an der
  • Schule für Diensthundewesen der Bundeswehr
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Einsatz von belgischen Kurzhaar-Schäferhunden durch die Fallschirmjäger der Division Schnelle Kräfte (DSK) bei der Übung Schneller Adler 2018. Sie dienten der Sprengstoff- und Personensuche. Geübt wurde das Szenario Militärische Evakuierung (MilEvakOp) deutscher Staatsbürger aus einem Krisengebiet. (Fotos: André Forkert)

Auch bei der Bundeswehr sind die jeweiligen Hunde spezialisiert. So verfügt die Feldjägertruppe über Sprengstoffspürhunde und Rauschgiftspürhunde, alle sind außerdem im Schutzdienst ausgebildet. Die Pioniertruppe verfügt über Minenspürhunde und Kampfmittelspürhunde. Die Luftwaffensicherungstruppe verfügt über den „Diensthund Objektschutzkräfte der Luftwaffe“. Diese sind zur Suche nach Explosivstoffen und im Schutzdienst ausgebildet. Unter Schutzdienst ist auch die Suche nach Personen aufzufassen.

Aktuell sind zwei Sprengstoffspürhunde und zwei Kampfmittelspürhunde im Rahmen des Einsatzes MINUSMA (United Nations Multidimensional Integrated Stabili-zation Mission in Mali) in GAO/Mali stationiert sowie zwei Kampfmittelspürhunde beim deutschen Einsatzkontingent „Resolute Support Mission“ in MASAR-e-SHARIF/Afghanistan.

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Der Sozialdienst der Bundeswehr (noch als Pilotversuch) verfügt über „Sozialdiensthunde“.
(Foto: Bundeswehr)

Der Sozialdienst der Bundeswehr (noch als Pilotversuch) verfügt über „Sozialdiensthunde“. Diese sind ausgebildet, den Sozialarbeiter bei Beratungsgesprächen zu begleiten. Außerdem wird der therapeutische Nutzen von Therapiebegleithunden im Rahmen der Behandlung posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS) wissenschaftlich untersucht. Er soll z.B. dem PTBS-Geschädigten helfen sich sicher zu fühlen und zu entspannen. Hunde werden außerhalb des Diensthundewesens schon länger in der PTBS-Nachsorge eingesetzt.

Die Schule für Diensthundewesen der Bundeswehr verfügt neben allen genannten Diensthunden über den „Diensthund Basis“. Diese Diensthunde sind noch nicht vollständig ausgebildet oder werden in der Weiterentwicklung verwendet. Die Ausbildung aller Diensthunde der Bundeswehr erfolgt grundsätzlich an der Schule für Diensthundewesen der Bundeswehr.

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Die die Bundeswehr betreibt seit einigen Jahren ihre eigene Zucht, da auf dem freien Markt nicht ausreichend geeignete „Diensthundeanwärter“ verfügbar sind. (Foto: Bundeswehr)

Außerdem hat die Bundeswehr seit einigen Jahren ihre eigene Zucht, da auf dem freien Markt nicht ausreichend geeignete „Diensthundeanwärter“ zu erwerben sind. Viele Züchtungen weisen Überzüchtungen und damit Schwächen auf.

Fazit

Diensthunde haben sich bei allen Diensten als tierisches Detektionsmittel – Drogen, Sprengstoff, Menschen, etc. – bewährt und stellen neben weiteren Detektionsmitteln (z.B. Röntgengeräten etc.) ein erfolgreiches und etabliertes Hilfsmittel dar. Alle Nutzer bezeichnen den Einsatzwert ihrer Diensthunde als extrem hoch. Gerade in der Bundeswehr verfügen die Diensthunde über Fähigkeiten, die anderweitig nicht darstellbar sind. Damit sind sie für die Auftragserfüllung unverzichtbar. Bei den Spezialkräften und der Infanterie werden sie z.B. auch im Sprungeinsatz mitgeführt und dienen am Boden als Such- und Schutzhunde. Ein sehr gutes Beispiel ist der bereits angesprochene U.S. Einsatz gegen den Terrorchef.

Hundeführer des Kommando Spezialkräfte bereitet seinen Zugriffsdiensthund Diego für einen taktischen Freifallsprung vor
Ein Hundeführer des Kommando Spezialkräfte (KSK) bereitet seinen Zugriffsdiensthund Diego für einen taktischen Freifallsprung vor. (Foto: Bundeswehr/Jana Neumann)

In den Streitkräften sind Diensthunde mehr als nur ein „Ausrüstungsgegenstand“ oder ein Arbeitstier. Sie haben den gleichen Status wie die menschlichen Kameraden, und haben diesen schon oft das Leben gerettet.

Diensthunde werden je nach Bereich zwischen fünf und zehn Jahren eingesetzt. Dabei ist die Einsatzzeit beim Zoll mit acht bis zehn Jahren am längsten. Die Bundespolizei kommt im Durchschnitt auf sieben Jahre und die Diensthunde der Bundeswehr werden durchschnittlich fünf Jahre eingesetzt. Eine definierte „Dienstdauer“ existiert laut Antwort der Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht. Jeder Diensthund wird individuell betrachtet, seine „Dienstzeit“ endet, wenn er die an ihn gestellten Leistungsanforderungen nicht mehr erfüllt.

André Forkert