StartStreitkräfte„Neue“ Abzeichen für die Einzelkämpferlehrgänge

„Neue“ Abzeichen für die Einzelkämpferlehrgänge

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Die Bundeswehr beabsichtigt die Sonderabzeichen für das erfolgreiche Bestehen der Einzelkämpferlehrgänge 1 und 2 zu ändern. Das Presse- und Informationszentrum des Heeres teilte gegenüber der Soldat & Technik folgende Absicht mit:

„Im Rahmen der Neuausrichtung der Einzelkämpferausbildung hat der Inspekteur Heer entschieden, dass Einzelkämpfern das bisherige Abzeichen für den Lehrgang „Führer eines Jagdkommandos“ verliehen werden soll und dass für den Lehrgang „Führer eines Jagdkommandos“ ein neues Sonderabzeichen geschaffen werden soll.

Bisherige Träger des Abzeichens „Führer einer auf sich gestellten Gruppe“ erhalten mit Anpassung des Einzelkämpferlehrganges und Überführung des Verfahrens durch das Zentrum Innere Führung in die Vorschrift (Anzugsarten) ohne gesonderten Antrag die Trageberechtigung für das neue Sonderabzeichen „Einzelkämpfer“. Das Abzeichen ist im Aussehen identisch zum derzeitigen Abzeichen „Führer eines Jagdkommandos“. Bisherige Träger des Abzeichens „Führer eines Jagdkommandos“ erhalten gemäß oben genannter Vorgaben, ebenfalls ohne gesonderten Antrag, die Trageberechtigung für das neu einzuführende Sonderabzeichen „Führer eines Jagdkommandos“.

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Das Abzeichen „Jagdkommando“ befindet sich aktuell noch in der billigenden Kenntnisnahme durch den Bundespräsidenten.

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Dem Vernehmen nach wird ab 2022 die Qualifikation „Einzelkämpfer“ bei personellen Auswahlverfahren und Entscheidungen über den Einsatz der Offiziere im Truppendienst (Werdegang Kampf, teilweise Unterstützung und Militärisches Nachrichtenwesen), sowie für Feldwebel des Truppendienstes, wieder Bedarfsträgerforderung. Bei den Dienstposten bezieht sich das vor allem auf die Bereiche Zug- und Einheitsführer. Das heißt im Umkehrschluss: Wer den Einzelkämpfer-Lehrgang nicht bestanden hat, soll kein Zugführer oder Kompaniehef werden können.

Einzelkämpfer

Die Änderung des Einzelkämpferabzeichens ist ein Schritt zurück zur alten Praxis. Absolventen des seit 1965 eingeführten vierwöchigen Einzelkämpferlehrganges haben ebenfalls das Sonderabzeichen mit zwei Eichenlaubblättern erhalten. Erst Ende der 80er Jahre wurde der Lehrgang in zwei Teile geteilt und die zwei unterschiedlichen Sonderabzeichen für das Bestehen des Einzelkämpferlehrganges Teil 1 und Teil 2 verliehen.

Sonderabzeichen Einzelkämpfer
Sonderabzeichen „Einzelkämpfer“ – Ausführung Heer bzw. Luftwaffe (links) und Marine (rechts) (Foto: Bundeswehr)

Lehrgangsteilnehmer, die den Einzelkämpferlehrgang Teil 1 zukünftig  mit Erfolg abgeschlossen haben und in den Fächern „Führer einer auf sich gestellten Gruppe“ und „Zurechtfinden im Gelände“ mindestens die Note ausreichend erzielt sowie an der Abschlussübung bis zum Ende teilgenommen und den Geländelauf (3.000 m) in maximal 19:00 Minuten absolviert haben, sind künftig bei Beendigung des Lehrgangs zum Tragen des „neuen“ Sonderabzeichens „Einzelkämpfer“ berechtigt.

Die Heeres-/Luftwaffenvariante des Abzeichens zeigt zwei silberfarbene Eichenlaubblätter mit Eichel auf grüner Unterlage mit silberfarbener Eichenlaubumrandung auf grauem/blauem, ovalem Grundtuch. Die Version für Marineuniformträger zwei goldfarbene Eichenlaubblätter mit Eichel auf grüner Unterlage mit goldfarbener Eichenlaubumrandung auf dunkelblauem, ovalem Grundtuch bzw. goldgelb auf weißem Baumwollstoff.

Führer eines Jagdkommandos

Sonderabzeichen Jagdkommando
Sonderabzeichen „Jagdkommando“ (Foto: Bundeswehr)

Trageberichtigte des Sonderabzeichens „Jagdkommando“ sind Lehrgangsteilnehmer, die den Jagdkampflehrgang (Einzelkämpferlehrgang Teil 2) mit Erfolg abgeschlossen haben. Das heißt in den zwei nicht ausgleichbaren Fächern „Führer bzw. Führerin eines Jagdkommandos/einer Teileinheit im Jagdkommando“, „Ausbilder bzw. Ausbilderin in der Einzelkämpferausbildung“ und in der Abschlussnote mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet wurden sowie an allen Übungen teilgenommen und den Lehrgang beendet haben.

Das Sonderabzeichen „Jagdkommando“ zeigt zwei silberfarbene Eichenlaubblätter mit Eichel auf grüner Unterlage mit silberfarbener Eichenlaubumrandung auf grauem/blauem, ovalem Grundtuch und dem Schriftzug „Jagdkommando“. Das Abzeichen „Jagdkommando“ befindet sich aktuell noch im Billigungsprozess beim Bundespräsidenten.

Kräfte mit erweiterter Grundbefähigung

Neben dem Einzelkämpferlehrgang 2 gibt es als nächst höhere Stufe das ähnlich zum neuen Sonderabzeichen „Einzelkämpfer“ (ehemals Einzelkämpfer Teil 2) aussehende Abzeichen mit goldener Umrandung für die spezialisierten Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung (EGB). Das erstmals im Februar 2017 rückwirkend an trageberechtigtes Personal verliehene Abzeichen zeigt zwei silberfarbene Eichenlaubblätter mit Eichel auf grüner Unterlage mit goldfarbener Eichenlaubumrandung auf grauem, ovalem Grundtuch.

Sonderabzeichen Kräfte mit erweiterter Grundbefähigung
Sonderabzeichen „Kräfte mit erweiterter Grundbefähigung“ (Foto: Bundeswehr)

Auch dieses Abzeichen wurde bereits in der Vergangenheit verliehen. Absolventen des Lehrganges „Führer im Fallschirmjägerspezialeinsatz“ – von 1990 bis 1994 ein Lehrgang für die Kommandoführer der Kommandokompanien der drei Luftlandebrigaden der 1. Luftlandedivision der Bundeswehr – haben die Trageberechtigung des Sonderabzeichens bekommen.

Heutige Trageberechtige sind Soldaten, die das Abzeichen nach erfolgreichem Absolvieren der EGB-Ausbildung durch den Leiter des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen bzw. seinen Stellvertreter verliehen bekommen haben. Soldaten die die EGB-Ausbildung vor 2017 absolviert haben, können die nachträgliche Verleihung durch den Kommandeur der Luftlandebrigade 1 bzw. beim Kommandeur Division Schnelle Kräfte, wenn sie keine Angehörige der Luftlandebrigade 1 sind, beantragen. Dafür müssen Sie folgende Ausbildungsabschnitte erfolgreich absolviert haben:

  • Nahkampflehrgang für spezialisierte Kräfte EGB – Grundmodul,
  • Schießtechnik für Spezialisierte Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung,
  • Gefechtsdrillschießen Spezialisierte Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung,
  • Survival-Evasion-Resistance-Extraction LEVEL CHARLIE bestehend aus:
    • Survival Evasion Resistance Extraction ”LEVEL C” Resistance to Interrogation (SERE-C RtoI),
    • Survival-Evasion-Resistance-Extraction LEVEL CHARLIE für spezialisierte Kräfte mit erweiterter Grundbefähigung und
    • Conduct after Capture
  • Und Sanitätsausbildung Combat First Responder
    • Sanitätsausbildung Combat First Responder ALPHA für Fernspähkräfte
    • Sanitätsausbildung Combat First Responder BRAVO spezialisierte Kräfte (ohne vorherige Teilnahme an Sanitätsausbildung Combat First Responder ALPHA für Fernspähkräfte).

Kommandosoldat

Gemäß der Vorschrift „Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ wird das Sonderabzeichen Kommandosoldat unter folgenden Voraussetzungen verliehen:

Sonderabzeichen Kommandosoldat
Sonderabzeichen „Kommandosoldat“ (Foto: Bundeswehr)

„Voraussetzung für die Aushändigung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Basisausbildung Teil II zum Kommando- bzw. Fernspähkommandosoldaten bzw. zur Kommando- bzw. Fernspähkommandosoldatin und Versetzung in das Kommando Spezialkräfte.

Das Abzeichen für Kommandosoldaten wird als Anerkennung der erbrachten höchsten physischen und psychischen Kräfteeinsatz erfordernden Leistungen und der damit verbundenen besonderen Befähigung als Kommandosoldat bzw. Kommandosoldatin im Kommando Spezialkräfte (KSK) verliehen.“

Das Sonderabzeichen Kommandosoldat zeigt zwei silberfarbene Eichenlaubblätter mit Eichel auf grüner Unterlage, darüber das stilisierte, senkrechte Schwert, mit goldfarbener Eichenlaubumrandung auf grauem, ovalem Grundtuch.

Waldemar Geiger