Die Einsatz- und Gefechtsrealität erfordert, dass Tag und Nacht und unter allen Sichtbedingungen beobachtet und gekämpft werden können muss. Hinzu kommen die besonderen Anforderungen des Kampfes in Bewegung sowohl auf- als auch abgesessen. Diese Realität ist nicht neu.
Durch die Einführung von Nachtsehoptiken – zunächst insbesondere auf Gefechtsfahrzeugen – wurde die Nacht buchstäblich zum Tag gemacht und damit der Schutz der Dunkelheit aufgehoben. Der im Eingangszitat und dem Duke of Wellington zugesprochene Wunsch nach diesem Schutz der Nacht, der wohl zum Abbruch der Schlacht von Waterloo geführt hätte, ist so schon lange nicht mehr existent.
„Ich wollte, es wäre Nacht, …“ (Arthur Wellesley Duke of Wellington, britischer Feldmarschall, während der Schlacht von Waterloo 1815)
Dies gilt selbstverständlich auch für abgesessene Kräfte, für die es ebenfalls seit vielen Jahren tragbare bzw. an Waffen adaptierbare Nachtsehgeräte gibt. Unter Nachtsehgeräten werden alle technischen Mittel verstanden, die Bewegen, Beobachten und Wirken bei eingeschränkter Sicht erleichtern. Allerdings haben die vergangenen Jahre durch Einsatzerfordernisse und technologische Fortschritte zu einem deutlich erhöhten Bedarf und einer anspruchsvolleren Forderungslage an diese Geräte geführt.
Der Bedarf an derartigen Geräten in modernen Streitkräften ist unstrittig, um den Bedingungen des „24-Stunden-Einsatztages“ gerecht zu werden und die unterschiedlichsten Aufträge unter nahezu allen Sichtbedingungen erfüllen zu können. Dies vor allem auch deshalb, da die weltweite und zum Teil auch kostengünstige Verfügbarkeit derartiger Technologie gegnerische Akteure – symmetrische wie asymmetrische – ebenfalls in die Lage versetzt, bei Nacht und eingeschränkter Sicht zu operieren.
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