Die Bundeswehr beabsichtigt, das Transportflugzeug A400M ab Mitte 2021 für das Absetzen von Automatenspringern freizugeben und zeitnah einen Vertrag für die Beschaffung eines neuen automatischen Fallschirmsystems zu schließen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
Der Antwort ist außerdem zu entnehmen, dass die A400M bereits für das „Absetzen von Lasten im Schwerkraftverfahren mit einem sogenannten Container Delivery System sowie das Absetzen von Fallschirmspringern über seitliche Springertüren sowie über die Laderampe im Freifall“ zugelassen ist. Für eine vollumfängliche Nutzung der A400M fehlt somit lediglich die Möglichkeit zum Absetzen von Springern mittels eines automatischen Fallschirmsystems.
Diese Fähigkeit soll Mitte dieses Jahres erreicht werden. Die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen sind bereits vorhanden. Eine Musterzulassung des „Fallschirmsystems T-10 mit modifizierter, d. h. verlängerter Aufziehleine für die Nutzung im A400M“, ist demnach bereits erfolgt. „Der Beginn der Einsatzprüfung bzw. die Erarbeitung von Einsatzverfahren für den alternierenden Absprung aus A400M ist für Anfang 2021 geplant.“ Es wird damit gerechnet, dass nach derzeitiger Planung das Absetzen von Fallschirmspringern im Automatikverfahren zur Mitte des Jahres für die Truppe freigegeben wird, vorausgesetzt die Einsatzprüfung kann erfolgreich und ohne Verzögerungen abgeschlossen werden. Angehörige von springenden Verbänden wissen, dass für solche Maßnahmen nicht nur technische und personelle Voraussetzungen gegeben, sondern auch entsprechende Witterungsbedingungen für einen Sprungdienst vorhanden sein müssen.
Darüber hinaus gibt die Bundesregierung an, dass das Nachfolgesystem für das in die Jahre gekommene Fallschirmsystem T-10 in Kooperation mit Belgien und den Niederlanden beschafft werden soll. Der Bundeswehrbedarf wird mit 4.336 Fallschirmen und 3.090 Reserveschirmen angegeben. Ein verbindlicher Liefertermin dieser Systeme könne jedoch erst nach erfolgtem Vertragsschluss erfolgen, heißt es in der Antwort. Dieser sein zwar „zeitnah geplant“ aber nicht weiter spezifiziert. Es ist derzeit nicht öffentlich bekannt, um welches System es sich genau handelt. Aus der Antwort geht lediglich hervor, dass der in Betracht stehende Fallschirmtyp noch über keine nationale Zulassung in Deutschland verfügt. „Aktuell werden Zulassungsdokumente der Partnernationen für eine vereinfachte Musterprüfung geprüft“, schreibt die Bundesregierung.