StartMobilitätEPC - Variante B als Nachfolger des Fallschirmsystems T-10/T-10R vorgesehen

EPC – Variante B als Nachfolger des Fallschirmsystems T-10/T-10R vorgesehen

Print Friendly, PDF & Email

Die Bundeswehr beabsichtigt, die seit 1957 befindlichen Fallschirmsprungsysteme T-10/T-10R durch ein neues System zu ersetzen und setzt dabei auf die Kooperation mit Partnerländern. „Deutschland beabsichtigt, zusammen mit Belgien und den Niederlanden über die NATO ein neues automatisches Fallschirmsystem vom Typ ‚Ensemble de Parachutage du Combattant – Variante B‘ zu beschaffen“, teilte ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) der S&T auf Anfrage mit.

Der Bundeswehrbedarf beläuft sich nach früheren Angaben des Ministeriums auf 4.336 Fallschirme und 3.090 Reserveschirme. „Verbindliche Zeitlinien bezüglich des Zulaufes neuer Systeme können erst nach parlamentarischer Billigung und bestätigtem Abruf aus dem NATO-Rahmenvertrag aufgezeigt werden“, so der Sprecher des BMVg.

Die französischen Streitkräfte haben den Ensemble de Parachutage du Combattant (EPC) beginnend 2010 in die Truppe eingeführt. Das System ist steuerbar, hat eine Sinkgeschwindigkeit von sechs m/s und erlaubt das Absetzen von Soldaten mit einem Gesamtgewicht von 165 Kilogramm.

sut layout500x300 2024yH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw==

In wieweit die Variante B des EPC sich von dem französischen Schirm unterscheiden wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Fachautoren des Amtes für Heeresentwicklung haben in einem Ende 2020 erschienenen Beitrag der Verbandszeitschrift „Der Fallschirmjäger“ geschrieben, dass das Nachfolgesystem des T-10 über ein „Absprunggewicht von 180 Kilogramm zum Absetzen aus niedrigen Höhen bei gleichzeitiger Erhöhung der Sicherheit“ verfügen soll.

yH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw==

Ersatz ist dringend geboten

Die Bundeswehr sucht bereits seit geraumer Zeit nach einem Nachfolger des aktuell genutzten Rundkappensystems, bisher jedoch vergeblich. Ein Ersatz ist jedoch dringend geboten. Dem kürzlich erschienene Jahresbericht 2020 der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Eva Högl, zufolge stellt die Fallschirmsprungausbildung der Bundeswehr ein Problem dar.

„Es fiel auf, dass sich hier im Bereich des Heeres gehäuft Sprungunfälle mit leichten bis schweren Verletzungen ereignet hatten“, heißt es im Bericht. Die Überprüfung habe ergeben, dass die Sprungmöglichkeiten derzeit stark eingeschränkt seien. So könnten die vier zum Erhalt der Fallschirmsprungberechtigung vorgesehenen Sprünge zwar größtenteils noch durchgeführt werden. Für eine nachhaltige Handlungssicherheit seien aber jährlich 10 bis 15 Sprünge anzustreben.

Die eingeschränkten Sprungmöglichkeiten werden laut Bericht zum einen auf eine unzureichende Verfügbarkeit von militärischen Luftfahrzeugen und zum anderen auf eine schleppende Beschaffung von Fallschirmsprungsystemen zurückzuführt. Eine Besserung der Lage sei bisher nicht absehbar. Es sei im Gegenteil zu befürchten, dass die bis Ende 2020 geplanten Sprünge nicht einmal in allen Bereichen ausreichten, um den Lizenzerhalt für das gesamte Personal zu gewährleisten.

Die Bundeswehr hat dem Bericht zufolge erkannt, dass diese Situation nicht hinnehmbar ist und im Jahr 2019 das vierteljährlich stattfindende Board ‚Vertikale Verbringung‘ ins Leben gerufen. Dieses Gremium soll Handlungsbedarfe im Bereich des Fallschirmsprungdienstes identifizieren und die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen einleiten. Es bleibt somit zu hoffen, dass die offenbar erkannten Probleme im Fallschirmsprungdienst nun zügig und unbürokratisch gelöst werden“, so der Jahresbericht.

Auch wenn das Projekt für das Nachfolgesystem bereits initiiert ist, verweisen die Autoren des Amtes in dem letztjährigen Beitrag auf den langwierigen Prozess bei der Beschaffung von Fallschirmsystemen. „Neben dem Beschaffungsprozess muss für die militärisch genutzten Fallschirme im Regelfall auch ein Zulassungsprozess durchlaufen werden, um die Zulassung des Luftfahrtamtes der Bundeswehr zu erhalten“, schreiben die Autoren des Amtes für Heeresentwicklung.

Franzoesische A400M darf nun Fallschirmjaeger durch Seitentueren absetzen Ministere des Armees Frankreich e1615982937296
Der französische EPC ist steuerbar, hat eine Sinkgeschwindigkeit von sechs m/s und erlaubt das Absetzen von Soldaten mit einem Gesamtgewicht von 165 Kilogramm. (Foto: Ministère des Armées Frankreich)

Da das EPC bereits in Partnernationen eingeführt ist und in Frankreich auch für das Absetzen von Springern aus der A400M qualifiziert ist, könnte unter Umständen eine schnellere Zulassung möglich sein. „Aktuell werden Zulassungsdokumente der Partnernationen für eine vereinfachte Musterprüfung geprüft“, antwortete die Bundesregierung bereits Anfang 2021 auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, S&T berichtete.

Neben der schnelleren Beschaffung werden weitere Vorteile erwartet: „Die Vereinheitlichung der durch die Bündnispartner genutzten automatischen Fallschirmsysteme ermöglicht eine Verbesserung der Interoperabilität bzw. der Kooperation im Rahmen der Logistik sowie Ausbildung und Inübunghaltung“, teilte dazu der BMVg-Sprecher mit.

Board Vertikale Verbringung

Der nun gewählte Lösungsansatz für die Nachfolgelösung des T-10 wurde im genannten Board Vertikale Verbringung erarbeitet. „Das sich in Federführung Inspekteur Heer befindliche Board Vertikale Verbringung unterstützt den Generalinspekteur der Bundeswehr in seiner Absicht, den bruchfreien Fähigkeitserhalt ‚Absetzen von Personal und Material‘ sicherzustellen“, erläuterte der BMVg-Sprecher. Das Board bringt demnach Organisationsbereichs- und Teilstreitkraft-übergreifend so genannte Rollenträger aus folgenden Bereichen der Bundeswehr zusammen:

  • Planungsamt der Bundeswehr
  • Luftfahrtamt der Bundeswehr
  • Einsatzführungskommando der Bundeswehr
  • Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
  • Kommando Heer, Amt für Heeresentwicklung, Ausbildungskommando, Kommando Hubschrauber, Division Schnelle Kräfte, Kommando Spezialkräfte
  • Kommando Luftwaffe, Luftwaffentruppenkommando
  • Marinekommando

Die wesentliche Leistung besteht laut BMVg in einer konsequenten Lagefeststellung und dem Ableiten von gemeinsam zwischen allen Akteuren – vom Planer bis zum Umsetzer – getragenen Maßnahmen. „Es wurde bereits eine Vielzahl von Maßnahmen identifiziert, welche auf unterschiedlichen Wegen realisiert werden“, so der Sprecher des BMVg abschließend.

Waldemar Geiger