Die Bundesregierung geht nach derzeitigen Planungen offensichtlich erst ab 2025 von einem Zulauf des neuen Systems Sturmgewehr Bundeswehr aus, was auch Folgen für die Ausstattung der Reserve mit eigenen Waffen hat. Das geht aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn vom 8. Juli 2021 auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten Christian Sauter hervor. In deren Mittelpunkt stand freilich die derzeitige Standardwaffe, das G36.
So fragte Sauter, welche Folgen die gestoppte Vergabe des neuen Systems Sturmgewehr auf die Ausstattung der Reservisten mit dem System G36 habe und von wann bis wann der Ausstattungsvorgang begonnen und abgeschlossen werden solle.
Sauter bezog sich auf die Weisung für die Reservistenarbeit der Bundeswehr 2020-2022. Dort lässt sich in der Randnummer 426 folgendes nachlesen: „Die Reserve in den Ergänzungstruppenteilen verfügt derzeit über keine Ausstattung mit Handwaffen und ist auf aktive Patenverbände angewiesen. Mit Einführung des neuen Systems Sturmgewehr Bw, welche ab Ende 2022/ Anfang 2023 beginnen soll, wird das Gewehr G36 über die folgenden sieben Jahre sukzessive in der aktiven Truppe ersetzt. Meine Absicht ist es, die Reserve, bis zur Ausstattung mit dem neuen Sturmgewehr, als Übergangslösung mit den dann verfügbaren Gewehr G36 auszustatten.“
Die Ausstattung der Reserve mit dem abzulösenden Gewehr G36 ergebe sich, so Silberhorn, aus den zeitlichen Abläufen im Projekt System Sturmgewehr der Bundeswehr: „Eine spezifische Ablöseplanung, basierend auf festen Zulaufzahlen und konkreter Terminierung, wurde aufgrund des bisherigen Projektstandes bei der Basiswaffe im System Sturmgewehr der Bundeswehr noch nicht erstellt. Derzeitige Planungen gehen von einem Zulauf im Zeitraum 2025 bis 2031 aus.“
Mit Zulauf des Systems Sturmgewehr der Bundeswehr sollen die dafür aus der Nutzung gehenden G36 der Begutachtung zugeführt und „in Abhängigkeit des Zustandes“ für die Nutzung durch die Reserve verfügbar gemacht werden. Sollten die G36 vor dem Jahr 2025 für die Reserve benötigt werden, könne die Bedarfsdeckung anteilig aus dem Depotbestand erfolgen.