StartBewaffnungBundeswehr schreibt System Pistole Spezialkräfte aus

Bundeswehr schreibt System Pistole Spezialkräfte aus

Jan-Phillipp Weisswange

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Lange waren die Modernisierungen bei den Kurzwaffen der Bundeswehr erwartet worden, jetzt geht es zumindest bei den Pistolen der Spezialkräfte los. Die Bundeswehrbeschaffungsbehörde BAAINBw hat heute den Teilnahmewettbewerb für einen Rahmenvertrag (7 Jahre) für die Herstellung und Lieferung des System Pistole Spezialkräfte veröffentlicht. Das System soll die derzeit in Nutzung befindlichen Pistolen des Typs P30 (Heckler & Koch) und P9A1 (Glock) ersetzen. Beschafft werden sollen Basiswaffe und Kompaktwaffe des Systems Pistole Spezialkräfte der Bundeswehr – abgekürzt BaWa bzw. KoWa SysPi SpezKr Bw.

Derzeit stellt das BAAINbw die Beschaffung von bis zu 3.200 Sätzen der Basiswaffe nebst Zubehör und bis zu 3.300 Sätzen der Kompaktwaffe nebst Zubehör in Aussicht. Dazu kommen bis zu 820 Sätze Übungswaffen der BaWa nebst Zubehör und bis zu 1.180 Sätzen KoWa-Übungswaffe nebst Zubehör sowie bis zu 430 Handhabungstrainer. Bei den Handhabungstrainern handelt es sich um reine Übungsgegenstände ohne Feuerwaffeneigenschaft. Dazu kommen Ergänzungssätze BaWa/KoWa, Ergänzungssätze Übungswaffen BaWa/KoWa, Handhabungstrainer, Sonderwerkzeugsatz, Ersatzteilpaket, Dienstleistungen.

Zuvor müssen aber erst 16 Sätze Basiswaffe und 18 Sätze Kompaktwaffe nebst Zubehör (Transporttasche, Magazin) zur Vergleichserprobung und späterer Nachweisführung geliefert werden. Hinzu kommen Ergänzungssätze für BaWa und KoWa. Diese umfassen 20 Signaturdämpfer, 18 Reflexvisiere, 20 Kompensatoren, 30 Magazine BaWa/KoWa, 30 Wechselmagazine groß BaWa/KoWa, 12 Magazintrichter BaWa/KoWa, 12 bzw. 14 Reinigungsausstattungen BaWa/KoWa, 12 bzw.14 Stück Verschluss lang BaWa/KoWa, 12 bzw. 14 Stück Rohr lang BaWa/KoWa sowie Ersatzteile (nach Bedarf).

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Bei allen Zahlenangaben handelt es sich um unverbindliche Prognosen.

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Das BAAINBw gibt folgende Konstruktionsmerkmale vor:

  1. Basiswaffe und Kompaktwaffe müssen bediengleich ausgeführt sein.
  2. Die Waffen müssen für das maritime Umfeld geeignet sein.
  3. Die Waffen müssen über eine gleiche, geeignete Schnittstelle für Reflexvisiere verfügen.
  4. Die Waffen müssen über eine geeignete Schnittstelle für ein Laserlichtmodul verfügen.
  5. Die Waffen müssen sich mit Kompensator und Signaturdämpfer betreiben lassen.

Eine weitere Forderung ist die ITAR-Freiheit, was dazu führt, dass die Waffen und Zubehörteile nicht unter die US-Exportbestimmungen der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) fallen dürfen. Ebenso muss der Bieter die Ersatzteilversorgung für die nächsten zwölf Jahre sicherstellen.

Interessierte Bewerber müssen ihre Angebote bis zum 6. März 2023 eingereicht haben. Aus der Ausschreibung lässt sich weiterhin schließen, dass das BAAINBw bei der Beschaffung dem Ansatz des Systemgedankens folgt. Die Nutzung von Optiken, Laser-Licht-Modulen und Schalldämpfer überrascht bei einem Pistolensystem für Spezialkräfte ebenso wenig wie die Nutzung im maritimen Umfeld. Eigentlich hätte man noch ein Holster beim Zubehör erwartet. Dass hingegen z.B. auch lange Verschlüsse und Rohre gefordert werden, zeigt den modularen Ansatz des Systems Pistole Spezialkräfte der Bundeswehr. So werden sich die Waffen in zahlreichen Varianten modifizieren lassen. Weiterhin erscheint es bemerkenswert, dass perspektivisch mehr Kompakt- als Basiswaffen benötigt werden. Die in Aussicht gestellten Stückzahlen lassen überdies den Schluss zu, dass nicht nur Kampfschwimmer und Kommandosoldaten zu den Nutzern dieses Systems zählen werden. In der Tat gibt es zahlreiche weitere Verwendungsreihen, für die ein solches Kurzwaffensystem zweckmäßig wäre. Mit Spannung erwarten wir nun die Ausschreibung der „Pistole, querschnittlich“.

Jan-Phillipp Weisswange