StartStreitkräfteStreit um Wehrdienstgesetz: Beratung im Bundestag verschoben

Streit um Wehrdienstgesetz: Beratung im Bundestag verschoben

Um das Ende August vom Bundeskabinett verabschiedete Wehrdienstgesetz gibt es weiter Streit in der schwarz-roten Koalition. Medienberichten zufolge wurde die für nächste Woche vorgesehene erste Lesung des Entwurfs im Bundestag von der Tagesordnung genommen, da CDU und CSU nach wie vor die Aufnahme verbindlicher Zahlen für die Gewinnung von Freiwilligen in den Text fordern. Würden diese nicht erreicht, solle die Wehrpflicht wieder aktiviert werden.

Zwar strebt Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) an, im kommenden Jahr 20.000 und in den darauffolgenden jeweils 23.000, 28.000, 33.000 und 38.000 Rekruten zu gewinnen. Diese Ziele sind aber bislang nicht im Gesetzentwurf verankert. Laut Bundeskanzler Friedrich Merz wird die Regierung „in ein, zwei, drei Jahren“ den Erfolg beurteilen. Hält sie es für nötig, kann sie dann durch Rechtsverordnung einen verpflichtenden Grundwehrdienst mit einer Dauer zwischen sechs und zwölf Monaten festlegen. Dem müsste der Bundestag zustimmen.

Widersprüchliche Vorstellungen zum Wehrdienst

Aufgrund der Forderungen nach verbindlichen Rekrutierungszielen hatte vor der Kabinettsbefassung bereits das Außenministerium von Minister Johannes Wadephul (CDU) einen Leitungsvorbehalt gegen den Entwurf eingelegt, diesen aber wieder zurückgezogen. Zuvor war in der Ressortabstimmung ein Passus gestrichen worden, nachdem die Wehrpflicht automatisch reaktiviert werden solle, wenn der Bundestag innerhalb von drei Wochen nach festgestelltem Bedarf keinen Beschluss dazu fasse.

Auf Seiten der SPD gibt es einen Parteitagsbeschluss, wonach man keine aktivierbaren Regelungen zur Wiederbelebung der Wehrpflicht haben wolle. Die maßgeblich dafür verantwortlichen Jungsozialisten betrachten bereits den jetzigen Text als Verletzung dieses Beschlusses. Die Sozialdemokraten insgesamt wiederum vermuteten schon hinter dem Vorbehalt des Außenministeriums einen Versuch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in den Gesetzentwurf einzugreifen, bevor er überhaupt im Parlament beraten wird.

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Pistorius warnt vor Verzögerungen beim Inkrafttreten

Entsprechend zeigte die Partei sich auch über die Verschiebung der ersten Lesung im Bundestag irritiert, bevor der Entwurf zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen wird. Verteidigungsminister Pistorius kritisierte, dass die Verzögerung das geplante Inkrafttreten des Gesetzes mit der Wiedereinführung der Wehrerfassung zum nächsten Jahr und verpflichtender Musterungen ab 2027 riskiere. Das Vorhaben war schon 2024 unter der Vorgängerregierung beschlossen worden, lag aber nach dem Bruch der Ampelkoalition auf Eis.

Der gegenwärtige Entwurf sieht die Versendung eines Fragebogens zur Tauglichkeit und Bereitschaft für den Wehrdienst an alle 18-Jährigen vor, den Männer beantworten müssen, Frauen können. Darüber hinaus setzt er weiterhin vorwiegend auf Freiwilligkeit in Verbindung mit einer Steigerung der Attraktivität des Dienstes. So werden künftige Rekruten einheitlich nach der Besoldungstabelle für Zeit- und Berufssoldaten statt für Wehrdienstleistende bezahlt. Abhängig von der Dienstzeit soll es auch Angebote wie Sprachkurse und Zuschüsse zum Führerscheinerwerb geben.

Stefan Axel Boes