Wenn der Haushalts- und der Verteidigungsausschuss in dieser Woche zu ihren letzten Sitzungen in diesem Jahr zusammenkommen, werden diese über fünf weitere 25-Mio-Euro-Vorlagen für die Bundeswehr beraten. Es wird jedoch dabei die Vorlage für den Anteil der Optiken und der Optronik für das System Sturmgewehr Bundeswehr fehlen. Dafür scheint es unterschiedliche Gründe zu geben.
Um die Ursachen nachvollziehen zu können, müssen zunächst einige Hintergründe der Ausschreibung ins Gedächtnis gerufen werden.
Architektur der Ausschreibung
Bei der Ausschreibung der Nachfolge des Sturmgewehrs G36 entschied sich die Bundeswehr dazu, das Nachfolgegewehr nicht als Komplettsystem durch einen Generalunternehmer zu beschaffen, sondern das „System Sturmgewehr Bundeswehr“ – so der Projektname – in drei unterschiedliche Beschaffungsvorgänge aufzusplitten. Diese setzen sich zusammen aus:
- Basiswaffe mit Zubehör
- Optik
- Laserlichtmodul
Die Gründe dafür sind unter anderem in dem gewünschten Endergebnis zu suchen. Da moderne Gewehre, Optiken und Optroniken generell mittels Standardschnittstellen interoperabel ausgelegt sind, kann der Beschaffer eine freie Auswahl der geeigneten Einzelkomponenten treffen und diese zu einem leistungsfähigen Gesamtsystem kombinieren. So ist leichter sicherzustellen, dass in jeder einzelnen Ausschreibung das „beste“ Angebot “, im Sinne der Bundeswehrbeschaffung ist dies das wirtschaftlichste, berücksichtigt werden kann. Die Beschaffung eines Gesamtsystems über einen Generalunternehmer kann hingegen dazu führen, dass beispielsweise aus unternehmenspolitischen Gründen nicht alle auf dem Markt verfügbaren Produkte angeboten werden.
System Sturmgewehr Bundeswehr
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) plante noch bis vor kurzem, das System Sturmgewehr Bundeswehr in vier unterschiedlichen Losen zu beschaffen. So ging Vizeadmiral Carsten Stawitzki, Abteilungsleiter Ausrüstung im BMVg, während seines Vortrages vor einem Fachpublikum eines vom Förderkreis Deutsches Heer veranstalteten Symposiums Ende September 2020 davon aus, dass die parlamentarische Befassung aller vier Lose noch 2020 erfolgen würde. Jedes Los entspricht dabei einem Vertrag:
- Basiswaffe mit Zubehör
- Optiken für die Befähigungsstufen 1-2
- Optiken für die Befähigungsstufen 3
- Laserlichtmodul
Die Befähigungsstufen leiten sich aus dem Konzept „Handwaffen der Bundeswehr“ ab. Dieses unterteilt die einzelnen Truppengattungen, ausgehend von dem spezifischen Auftrag und dem damit einhergehenden Anforderungsprofil, in vier Befähigungsstufen. Mit Stufe 4 sind die Spezialkräfte der Bundeswehr ganz oben angesiedelt, mit Stufe 3 folgen die spezialisierten Kräfte. Stufe 2 sind die Kräfte mit einem abgesessenen Kampfauftrag als Hauptaufgabe sowie die Unterstützungskräfte der Spezial- und spezialisierten Kräfte und schließlich mit Stufe 1 alle anderen nicht explizit unter 4-2 angesprochenen Kräfte.

Für die Realisierung der vier Beschaffungsvorhaben waren zu diesem Zeitpunkt ca. 638 Millionen Euro veranschlagt worden. Damals war es zwar im Ministerium, aber noch nicht öffentlich bekannt, dass die Beschaffung der Basiswaffe 152 Millionen Euro kosten würde. Diese Information wurde erst Anfang Oktober publiziert, S&T berichtete. Demnach stünde die Differenz, also ca. 486 Millionen Euro, für die restlichen drei Beschaffungsvorhaben zur Verfügung.
Gemäß einer vom Online-Nachrichtenportal „Business Insider“ Anfang Oktober veröffentlichten Fotokopie einer internen Übersicht des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) wurde der Finanzbedarf wie folgt geplant:
- Basiswaffe mit Zubehör (151,195 Millionen Euro)
- Optiken für die Befähigungsstufen 1-2 (167,644 Millionen Euro)
- Optiken für die Befähigungsstufen 3 (5,069 Millionen Euro)
- Laserlichtmodul (234,141 Millionen Euro)
80,407 Millionen Euro wurden unter dem Punkt „Sonstiges“ vermerkt. Als Preisstand wurde 12/2019 angegeben, was etwas verwunderlich ist, da die finalen Angebote zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht eingeholt waren. In Summe ergeben die Werte aber 638,456 Millionen Euro, also genau die Summe die Ende September 2020 Admiral Stawitzkis Vortragsfolie zu entnehmen war.
Es ist also ersichtlich, dass der Großteil der Beschaffungskosten nicht auf die Waffe, sondern auf Optik und Optronik entfallen. Die Waffe ist sogar das günstigste der drei Teilkomponenten des Gesamtsystems.
Wenige Tage nach Admiral Stawitzkis Vortrag wurde die Zuschlagsentscheidung für das Angebot von C.G. Haenel aufgehoben, da eine „Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel zulasten des Bieters Heckler & Koch nicht auszuschließen ist“, so das Ministerium. Um die Auswirkung der patentrechtlichen Problematik auf den weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu klären, wurde ein externes Gutachten bei einem unabhängigen Patentanwalt in Auftrag gegeben. „Auf Basis dieses Gutachtens wird zu bewerten sein, welche Konsequenzen im Vergabeverfahren zu ziehen sind. Die Vergabestelle des Bundes wird mit Vorlage des Gutachtens in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten. Erst danach wird das Vergabeverfahren fortgeführt werden können“, so das BMVg.
Somit war ersichtlich, dass die für November 2020 vorgesehene parlamentarische Befassung der Beschaffung „Basiswaffe mit Zubehör“ nicht mehr haltbar war.
Das Ergebnis des externen Gutachtes sollte noch vor Weihnachten dem Parlament zugeleitet werden. So wurde es gemäß Aussage von Tobias Lindner, Mitglied des Deutschen Bundestages und Obmann für Bündnis 90/Die Grünen im Verteidigungsausschuss, den Abgeordneten im Verteidigungsausschuss seitens des Ministeriums angekündigt. Die Aussage tätigte Lindner am 14. Dezember 2020 während einer Online-Diskussion zum Thema „Neues Standardgewehr für die Bundeswehr“ des Behörden Spiegels.
25-Mio-Euro-Vorlagen – Anteil Optik und Optronik
Welche Gründe ursächlich für die Nichtbefassung der 25-Mio-Euro-Vorlagen sind, hat das Ministerium nicht veröffentlicht und auch auf Anfrage der S&T nicht mitgeteilt. Theoretisch wäre es denkbar, dass erst das Gutachten und somit der weitere potenzielle Beschaffungsweg des Sturmgewehrnachfolgers abgewartet wird. Somit könnte das Peripheriegerät zu einem späteren Zeitpunkt beschafft werden. Hier sei angemerkt, dass Lindner nicht davon ausgeht, dass die parlamentarische Befassung für die Sturmgewehr-Nachfolge noch in dieser Legislaturperiode erfolgen wird, unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens. Somit wäre, begründet durch die Bundestagswahl und die damit verbundene Neukonstituierung der Ausschüsse im Bundestag, eine erneute Befassung frühestens Anfang 2022 realistisch. Wohlgemerkt, dies nur im dem Fall, dass es weiterhin zu einer Vergabe im aktuellen Beschaffungsvorhaben kommen sollte. Sollte die Ausschreibung komplett abgebrochen und neu gestartet werden, würde sich dies noch länger hinziehen. Die Truppe würde somit frühestens in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts mit der Einführung moderner Sturmgewehre beginnen können. Dies ist jedoch noch nicht ausgemacht, denn es gibt eine Alternative.
Auch wenn sicherlich nicht für diesen Fall angedacht, könnte sich die Aufteilung der Beschaffung des Gesamtsystems in unterschiedliche Teilbeschaffungen von Vorteil erweisen. Wenn beispielsweise keine neue Waffe beschafft werden könnte, hätte man so die Option, die modernen Optiken und Laserlichtmodule trotzdem zu separat zu rüsten und die vorhandenen G36-Sturmgewehre einer dringend notwendigen Kampfwertsteigerung zu unterziehen. Dies jedoch nur theoretisch, denn in der Praxis gibt es dafür technische und politische Hürden. Diese müssten vorher ausgeräumt werden.
Die politische Hürde liegt in der während der so genannten G36-Affäre getätigten Aussage der ehemaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, dass das G36 in der Bundeswehr „keine Zukunft mehr“ habe. Der Austausch des Gewehrs war somit politisch verordnet. Eine seitens Heckler & Koch angebotene Produktverbesserung des Gewehrs und der damit einhergehenden Beseitigung der während der unterschiedlichen Untersuchungen identifizierten Kritikpunkte am G36 wurde nicht betrachtet.
Die Bundeswehr hatte vor geraumer Zeit bei internen Untersuchungen Präzisionsmängel des G36 festgestellt. Dies geht unter anderem aus einem Auszug aus den Unterlagen des Rechtstreits zwischen dem BMVg und Heckler & Koch vor dem Landgericht Koblenz hervor: „Bei der Untersuchung zur Auswirkung von Umwelteinflüssen auf die Systemtemperatur (nicht schussinduziert) – Temperaturänderung von 30 °C – sank die Treffwahrscheinlichkeit des Systems G36 im Mittel auf 30% ab. Derartige Temperaturschwankungen an der Waffe (z.B. durch Sonneneinstrahlung, Abwärme von Motoren, Auskühlen beim Ablegen der Waffe etc.) sind in vielen Einsatzgebieten und im europäischen Raum keine Seltenheit. Dieser Effekt ist insbesondere bei einer Temperaturänderung von +15 °C auf +45 °C ausgeprägt, hier fiel die Treffwahrscheinlichkeit im Mittel sogar auf 7% ab. Das bedeutet für den Soldaten im Einsatz, dass der Gegner mit den ersten Schüssen nicht gezielt getroffen werden kann, sondern zunächst der neue Haltepunkt erkannt werden muss.“
Die politischen Hürden für eine Kampfwertsteigerung des G36 haben sich mit dem Wechsel an der Ministeriumsspitze zwar nicht aufgelöst. Es gibt jedoch Signale, die darauf hindeuten, dass eine längere Nutzung des G36 denkbar wäre. Nach ihrer Amtsübernahme, so berichtete es der Spiegel Ende Oktober 2020, habe Annegret Kramp Karrenbauer „das Thema Sturmgewehr auf Priorität B heruntergestuft“. Dem Spiegel zufolge berichtete die Ministerin vor Abgeordneten, dass sie bereits zum Amtsantritt bei ihren Fachleuten nachfragte, „ob die Bundeswehr zeitnah ein neues Sturmgewehr brauche“.
Sollte die Ministerin die Vergabe endgültig stoppen, würde sich der politische Preis vermutlich in Grenzen halten. Denn mehrere Abgeordnete, darunter auch Fachpolitiker der Opposition, haben im Zuge der aktuellen Entwicklungen rund um die Sturmgewehrbeschaffung öffentlich verlauten lassen, dass das G36 ein gutes und in der Truppe geschätztes Gewehr sei.
Unabhängig von den politischen Hürden, gibt es technische Gründe, die eine Beschaffung neuer Optiken und Laserlichtmodule für eine Nutzung am G36 behindern. Der aktuelle Rüststand der großen Masse der G36-Sturmgewehre verfügt über keine MIL-STD 1913 oder STANAG-4694-Schienen oder andere Schnittstellen und könnte somit neue Optiken oder Laserlichtmodule erst nach erfolgter Modifikation aufnehmen. Ausschließlich die modifizierten G36A1.1, G36A3, G36KA3, G36A4 und G36KA1-A4 verfügen über eine durchgehende flache Picatinny-Schiene für die Aufnahme von Zielhilfen sowie einen Handschutz mit integrierten Schnittstellen für die Aufnahme von modernen Laserlichtmodulen. Nur die wenigsten G36 der Bundeswehr verfügen über diesen Rüststand, welcher unter anderem im Zuge des Soldatensystems „Infanterist der Zukunft – Erweitertes System“ (lange Version) eingeführt wurde bzw. an Waffen der Spezial- und spezialisierte Kräfte (kurze Version) Verwendung findet.

Informierten Kreisen zufolge wurde seitens der Bundeswehr bereits vor Monaten eruiert, welche Möglichkeiten denkbar wären den kompletten Waffenbestand auf diesen Rüststand kampfwertzusteigern. Grund dafür könnte die Weiternutzung des G36 für weniger im Fokus stehende Truppenteile und die Reserve über einen Zeithorizont von einem weiteren Jahrzehnt sein. Passend dazu wurden seitens der Industrie Lösungen zur Kampfwertsteigerung des G36 entwickelt und angeboten, so beispielsweise von Steyr Arms.
Um neben der Aufnahme von moderner Geräte-Peripherie auch die festgestellten Präzisionsmängel des G36 zu beseitigen, könnte man auf einen von Heckler & Koch vor mehreren Jahren vorgebrachten Vorschlag zurückgreifen. Der Hersteller des G36 hat wie bereits angesprochen im Zuge der G36 Affäre eine Produktverbesserung (PV) für das Gewehr entwickelt. Das damit einhergehende G36PV wäre demnach in der Lage auch die im Zuge der Auslandseinsätze identifizierten Präzisionsansprüche der Bundeswehr zu erfüllen. Für die Produktverbesserung müssten der Handschutz und die Visierschiene ausgetauscht werden, der Rest der Waffe kann weiter genutzt werden. Da jedoch viele Gewehre bereits seit Jahrzehnten in Nutzung sind, könnte zumindest ein Teilaustausch der „verschossenen“ Gewehre gegen neue G36 notwendig werden. Nur so könnten die Waffen über einen längeren Zeitraum weiterverwendet werden.
Gut informierten Kreisen nach, wurden seitens der Bundeswehr jüngst Berechnungen angestellt, welche Kosten bei solch einer Maßnahme entstehen würden. Eine diesbezügliche Anfrage der S&T hat das Ministerium unbeantwortet gelassen. Der Sprecher von Heckler & Koch konnte gegenüber S&T nicht bestätigen, dass eine Preisanfrage seitens der Bundeswehr eingegangen wäre. Im Grunde wäre dies auch nicht notwendig, da die Streitkräfte immer wieder einzelne G36-Systeme modernisieren und somit einen verlässlichen Überblick über potentielle Kosten haben dürften. Es ist jedoch zu erwarten, dass auch diese Maßnahme, wenn sie denn getroffen werden würde, erst durch den Bundestag mittels einer 25-Mio-Euro-Vorlage gebilligt werden müsste.