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Zehn Jahre Kampfretter in der Bundeswehr

Waldemar Geiger

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Die Rettung und Rückführung von hinter den feindlichen Linien notgelandeten Luftfahrzeugbesatzungen sowie von der eigenen Truppe isoliertem bzw. abgeschnittenem Personal stellt eine Kernfähigkeit der Streitkräfte dar.

Diese dient sowohl der Aufrechterhaltung der Moral als auch der Motivation der Truppe. Sie ist für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Streitkräften von höchster Bedeutung und ein wesentliches Instrument des Dienstherrn, sein Fürsorgeversprechen gegenüber der Truppe einzuhalten.

Die Kampfretter der Luftwaffe sind eines der Streitkräfteelemente, die den Auftrag haben, genau diese Fähigkeit bereitzuhalten und im Bedarfsfall einzusetzen. Pünktlich zum zehnjährigen Jubiläum der Kampfretter in der Bundeswehr möchte die Luftwaffe die gesammelten Erfahrungen nutzen, um diese Fähigkeiten zu modifizieren. Unter anderem sollen die Kampfretter ab 2023 an einen neuen Standort verlegt sowie deren Ausbildung umgestaltet und „verschlankt“ werden. Dies bestätigte Oberstleutnant Manfred M., bis vor zwei Jahren Chef der 2. Fliegenden Staffel des Hubschraubergeschwaders 64 – der aktuellen militärischen Heimat der Kampfretter – und derzeit Dezernent für die CH-53, die Einführung des Schweren Transporthubschraubers (STH) sowie Personnel Recovery im Bereich Luft des Luftwaffentruppenkommando, gegenüber Soldat & Technik.

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Auftrag

Der Kernauftrag der Kampfretter besteht dem ehemaligen Chef der Kampfretter zufolge im „Einsatz im Rahmen des Gesamtspektrums der Rettung und Rückführung von isoliertem Personal im Ausland, auch in schwierigem Gelände, abseits fester Infrastruktur und bei extremen Witterungsbedingungen“. Bei Auslandseinsätzen schließt der Überbegriff „Personal“ u. a. auch zivile Angehörige der Bundeswehr, sowie weiteres Personal im hoheitlichen Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, der NATO oder anderer verbündeter Nationen ein. Aber auch Angehörige von Nichtregierungsorganisationen, wie beispielsweise dem Roten Kreuz, können dazu zählen. Die allgemein international verwendete Begrifflichkeit für diesen Auftrag lautet „Personnel Recovery“ (PR). Personnel Recovery ist allerdings die Summe aller diplomatischen, zivilen und militärischen Maßnahmen zur Rückführung von isoliertem Personal und dessen Integration. Die Aufgabe „Rettung und Rückführung“ beschreibt für die Bundeswehr den militärischen Anteil von PR.
Entsprechend betrachtet die Bundeswehr für „Rettung und Rückführung“ folgende Operationsformen:

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  1. Die bewaffnete Rückführung von isoliertem Personal auch unter möglicher Bedrohung (Combat Recovery, CR), bei der entweder die Rückführungskräfte, das isolierte Personal oder beide nicht für die Anwendung von Combat-Search and Rescue-(CSAR)-Taktiken und Verfahren ausgerüstet und ausgebildet sind.
  2. Die bewaffnete Suche und Rettung von isoliertem Personal auch unter möglicher Bedrohung (CSAR), bei der sowohl die Rückführungskräfte, als auch das isolierte Personal – in der Regel Luftfahrzeugbesatzungen oder Spezial- bzw. spezialisierte Kräfte – speziell für die Anwendung von CSAR-Taktiken und -verfahren ausgebildet und ausgerüstet sind. CSAR gilt als die anspruchsvollste PR-Operationsform.
  3. Unkonventionelle Maßnahmen und Verfahren zur Rückführung von isoliertem Personal (Non-conventional Assisted Recovery, NAR), mit Unterstützung von Spezialkräften oder anderen dazu besonders befähigten Kräften.
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Der Kernauftrag der Kampfretter ist der Einsatz im Rahmen des Gesamtspektrums der Rettung und Rückführung von isoliertem Personal im Ausland, auch in schwierigem Gelände, abseits fester Infrastruktur und bei extremen Witterungsbedingungen. (Foto: Bundeswehr / Johannes Locherer)

Auch die Suche, Bergung und Rückholung von besonders sensitivem Material kann gegebenenfalls im Rahmen einer solchen Operation erfolgen. Maßnahmen im Rahmen von militärischen Evakuierungsoperationen, die dem Schutz und der Evakuierung deutscher Staatsbürger im Ausland (mil EvakOp) sowie die Rettung und Befreiung von Personen aus Gefangenschaft, Geiselnahme oder terroristischer Bedrohung (Hostage Rescue Operations, HRO) dienen, fallen jedoch nicht unter den Oberbegriff Personnel Recovery und gehören somit auch nicht zum Aufgabenfeld der Kampfretter. Zu beachten ist zudem, dass der Combat Recovery-Anteil auch durch andere Kräfte der Bundeswehr erfolgen kann.

Alle Personnel-Recovery-Operationen können generell per Land, Luft oder See erfolgen. Die Kampfretter der Luftwaffe nutzen im Regelfall als Rescue Vehicle den Hubschrauber CH-53 und stellen in diesem Zusammenhang die infanteristische Komponente. Zur Wahrnehmung ihres Auftrages müssen die Kampfretter eng mit den entsprechenden Besatzungen des Verbringungsmittels zusammenarbeiten.

Oberstleutnant M. zufolge sind die Kampfretter

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