StartFührung & KommunikationC/MOTS UAS – Bundeswehr beschreitet neue Wege bei der Kleinstdrohnenbeschaffung

C/MOTS UAS – Bundeswehr beschreitet neue Wege bei der Kleinstdrohnenbeschaffung

Waldemar Geiger

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Mit der Veröffentlichung einer „Challenge“ auf der Plattform KOINNOvationsplatz beschreitet die Bundeswehr neue Wege, um marktverfügbare unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) für eine potenzielle Beschaffung für die Bundeswehr zu identifizieren. Der KOINNOvationsplatz ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz betriebener E-Marktplatz, auf dem insbesondere Start-Ups die Möglichkeit haben sollen, Innovationen darzustellen.

Im Fokus der am 5. Juni  publizierten Challenge mit dem Namen „Commercial / Military off the shelf UAS für die Bundeswehr“ steht die Identifizierung einsatzreifer UAS-Produktlösungen, welche mindestens aus einem unbemannten Luftfahrzeug, einer Bodenkontrollstation, einem Datenlink, einer Nutzlast, Akkumulatoren inkl. Lade- und Endladegeräten, Transport- und Lagerbehälter, einem Einsatzersatzteilbedarf sowie einer Bedienungs- und Wartungsanleitung bestehen.

Die Bundeswehr hat eigenen Angaben zufolge die Absicht, nach der Bewertung der eingereichten Produktlösungen gegebenenfalls Kontakt mit möglichen Kandidaten aufzunehmen, um anschließend eine detailliertere Untersuchung des Systems durch die Bundeswehr vorzunehmen.

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Gesucht wird eine Drohne mit einem maximalen Abfluggewicht von weniger als sieben Kilogramm und einer Mindestflugzeit von 30 Minuten. Transport und Betrieb müssen durch eine Person erfolgen können, zudem muss das UAS über eine EO-Sensorik oder Kombi-Sensorik aus EO- und IR-Sensor verfügen. Start-Ups können auch mit ausländischen Systemen ins Rennen gehen, solange die Hersteller nicht auf der „Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG“ des Bundesinnenministeriums aufgeführt sind und für die Systeme Selbsterklärungen des Herstellers vorliegen, „dass das System den rechtlich verbindlichen Forderungen der Europäischen Union (EU) zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz entspricht (z.B. EU-Konformitätserklärung)“, schreibt die Bundeswehr.

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Die Bewertungskriterien für die bis zum 30. Juni geltende Challenge sind nach Angaben der Bundeswehr:

  • Umsetzbarkeit/Anwendbarkeit/Relevanz: Fokus auf ausgereifte, marktverfügbare Produktlösungen, insbesondere für militärische Anwendungsszenarien. (sehr wichtig)
  • Fachlich-technische Kompetenz: Vorerfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und insbesondere BOS wünschenswert. (sehr wichtig)
  • Innovationsgrad (sehr wichtig)
  • Nutzerfreundlichkeit (wichtig)

Waldemar Geiger