StartStreitkräfteIsrael – Bundeswehr stellt Militärischen Evakuierungsverband bereit

Israel – Bundeswehr stellt Militärischen Evakuierungsverband bereit

Waldemar Geiger und Jan-Phillipp Weisswange

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Für den Fall einer weiteren Lageverschärfung und dem Ausfall des zivilen Flugbetriebs hat die Bundeswehr in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt einen Militärischen Evakuierungsverband bereitgestellt, der deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Israel nach Deutschland bringen soll. Dies geht aus einer Meldung des Bundesministerium der Verteidigung hervor.

„Damit soll sichergestellt werden, dass die Bundesregierung im Falle eines Ausfalls des zivilen Flugbetriebs aus Israel alle notwendigen logistischen Vorkehrungen für eine rasche Abholung durch die Luftwaffe getroffen hat. Zu den jetzt getroffenen Maßnahmen gehört auch die Entsendung von gemeinsamen Krisenunterstützungsteams des Auswärtigen Amts unter Beteiligung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nach Israel und in umliegende Staaten“, heißt es in der Mitteilung.

Derzeit werden deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit gecharterten Maschinen der Lufthansa – der erste Flug fand am 12. Oktober 2023 statt – einer Fähre sowie zur Verfügung stehendem Lufttransportraum verbündeter Kräfte aus Israel herausgebracht.

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Mit der Bereitstellung der militärischen Evakuierungskräfte bildet Deutschland die Basis schnell auch militärische Mittel zum Einsatz bringen zu können. Nach der Militärische Evakuierungsoperation August 2021 in Afghanistan und April 2023 im Sudan bereiten sich die deutschen Streitkräfte somit zum dritten mal innerhalb kürzester Zeit deutsche Bürgerinnen und Bürger aus Krisenregionen zu retten.

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Rettungs- und Evakuierungsoperationen

Die Rettung deutscher Staatsbürger aus dem Ausland ist ein Auftrag der Bundespolizei (§8 Abs. 2 Bundespolizeigesetz). Ihre Verwendung, über die der Bundesminister des Innern (und inzwischen auch für Bau und Heimat zuständig) im Einvernehmen mit dem AA entscheidet, ist „nur für humanitäre Zwecke oder zur Wahrnehmung dringender Interessen der Bundesrepublik Deutschland und im Einvernehmen mit dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Maßnahme stattfinden soll, zulässig.“ Ein Parlamentsbeschluss, der bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr erforderlich ist, ist nicht nötig, allerdings ist auf Beschluss des Bundestages der Einsatz abzubrechen.

Auch die Bundeswehr kann für Rettungs- und Evakuierungsoperationen eingesetzt werden. Bereits im Jahre 2000 trafen AA und das Bundesministerium der Verteidigung im Rahmen der Krisenvorsorge der Auslandsvertretungen und präventiver Maßnahmen zum Schutz von Deutschen im Ausland eine Ressortvereinbarung über die „Entsendung von Krisenunterstützungsteams (KUT) an Deutsche Auslandsvertretungen“ und eine weitere über die „Implementierung eines Krisenvorsorge-Informationssystems“.

Krisenunterstützungsteams

Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr (EinsFüKdoBw) ist für die Planung und Führung Militärischer Evakuierungsoperationen (MilEvakOp) zuständig. Um diese vorzubereiten werden die KUTs auf Anforderungen des Auswärtigen Amtes eingesetzt. Diese setzen sich aus unterschiedlichen Spezialisten zusammen. In der Regel bestehen sie aus Soldaten des EinsFüKdoBw und der Division Schnelle Kräfte sowie Mitarbeitern des AA. Angehörige des Krisenreaktionszentrums des Auswärtigen Amtes fungieren als Gesamtleiter.

Die Soldaten erhalten für die Dauer ihres Einsatzes einen Diplomatenpass, sie versehen ihren Dienst in zivil und unbewaffnet. Daher ist ein KUT kein Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland, so dass zuvor nicht die Zustimmung des Bundestages eingeholt werden muss.

Im Falle einer aktuellen Krise können KUTs in die Krisenregion zur Unterstützung der Deutschen Auslandsvertretung entsandt werden. Für die Dauer des Einsatzes untersteht das KUT dem jeweiligen Botschafter vor Ort.

Die Stärke der KUT und die Dauer der Mission – in der Regel wenige Tage – richtet sich nach Lage und Auftrag. Es werden drei Optionen, KUT 1 bis KUT 3, unterschieden:

  • KUT 1: Krise erscheint möglich: Beratung von Auslandsvertretungen bei Planung von Evakuierungsmaßnahmen
  • KUT 2: Krise steht akut bevor: Konkrete Planung und Beratung von Auslandsvertretungen
  • KUT 3: Krise ist ausgebrochen: Unterstützung einer Auslandsvertretung bei der Durchführung einer Evakuierungsoperation

Die KUT können bereits auf eine breite Einsatzerfahrung zurückblicken.

Militärische Evakuierungsoperation

Beim Eintritt einer plötzlichen Krise kann der Bundestag eine durch das BMVg geführte Militärische Evakuierungsoperation anordnen, falls eine einfache Ausreise oder eine Diplomatische Evakuierung nicht mehr möglich oder erfolgsversprechend erscheinen.

Eine MilEvakOp kann sowohl in einem günstigen, als auch unsicheren oder auch feindlichen Umfeld erfolgen. Dies kann in Form einer sogenannten Schnellen Evakuierung oder Robusten Evakuierung erfolgen. Im ersten Fall werden die zu evakuierenden Personen per Luft- oder See evakuiert. Bei der Robusten Evakuierung werden die Einsatzkräfte über Land eingesetzt. Wann welche Möglichkeit gewählt wird, wird in Abhängigkeit der spezifischen Lage sowie der vorhandenen geographischen Gegebenheiten und der zur Verfügung stehenden Mittel und Kräfte entschieden. Auch eine Kombination der einzelnen Möglichkeiten der Evakuierung ist möglich.

Für Militärische Evakuierungsoperationen hält die Bundeswehr kurzfristig abrufbare Verbände bereit. Kern der MilEvakOp-Kräfte bildet die Fallschirmjägertruppe. Der der derzeitige Haupttruppensteller ist das auf die Standorte Zweibrücken in Rheinland-Pfalz und Merzig im Saarland aufgeteilte Fallschirmjägerregiment 26. Dazu kommen Soldatinnen und Soldaten aus allen anderen Teilstreitkräften und militärischen Organisationsbereichen, etwa Feldjäger/Militärpolizei, Spezialkräfte, Sanitätskräfte, Heeresflieger sowie Kräfte der Luftwaffe und des CIR. Auch die Marine unterstützt Rettungs- und Evakuierungsoperationen.

Waldemar Geiger und Jan-Phillipp Weisswange