Die Auseinandersetzung um Einsätze der US-Nationalgarde in amerikanischen Städten durch die Bundesregierung unter Präsident Donald Trump geht in die nächste Runde. Am gestrigen Montag erwähnte Trump erstmals den Insurrection Act von 1807, der den Einsatz von Bundestruppen bei Aufständen und Unruhen im Inland ermöglicht. Bei den bisherigen Mobilisierungen in Los Angeles, Washington D.C. und zuletzt Memphis, Tennessee hatte er auf die Anrufung verzichtet. Die Nationalgardisten hatten damit rechtlich gesehen keine Polizeibefugnisse, sondern wurden zum Schutz von Bundeseinrichtungen und -personal eingesetzt (ausführlich zum Rechtsrahmen siehe diesen Beitrag von Soldat & Technik).
Trump brachte die Möglichkeiten des Insurrection Acts ins Spiel, nachdem eine Bundesrichterin am Vortag den Einsatz der Nationalgarde in Portland auf der bisherigen Grundlage blockiert hatte. Der republikanische Präsident hatte als Begründung erklärt, dass die für ihre liberale Politik bekannte Hauptstadt des von den Demokraten regierten Bundesstaates Oregon von linksgerichteten „inländischen Terroristen“ übernommen und in ein „brennendes Höllenloch“ verwandet worden sei. Zunächst wollte er deshalb die Nationalgarde des Staates unter Bundesbefehl stellen.
Nationalgarde aus Illinois nein, aus Texas ja
Nachdem dieselbe Bundesrichterin am Samstag bereits dies untersagt hatte, versuchte er Nationalgardisten aus Texas entsenden, die ihm von dessen republikanischen Gouverneur Greg Abbott angeboten worden waren. Auch dies wurde ihm jedoch verboten. Dagegen sind 200 Angehörige der texanischen Nationalgarde nach Medienberichten mittlerweile unterwegs ins ebenfalls demokratisch regierte Chicago, nachdem ein anderer Bundesrichter zuvor den Einsatz örtlicher Gardisten des Bundesstaates Illinois blockiert hatte. Gegen die Entsendung von Truppen aus Texas erhob dieser dagegen keine Einwände.
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