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ATP 3-01.81 Counter-Unmanned Aircraft System (C-UAS) – Die neue U.S. Army Vorschrift für die Drohnenabwehr

Kristóf Nagy

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Mitte August 2023 veröffentlichte die U.S. Army die neue Vorschrift „ATP 3-01.81 Counter-Unmanned Aircraft System (C-UAS)“ als aktualisierte Doktrin für die Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugsystemen, wie Drohnen und Loitering Munition auf der Ebene Brigade und darunter. Auch wenn der Konflikt in der Ukraine naturgemäß keine Erwähnung findet, ist das Dokument auch als Reaktion auf die neuen, beziehungsweise wieder entstandenen Herausforderungen eines Near Peer Konfliktes anzusehen.

Die frei zugängliche Vorschrift ATP 3-01.81 Counter-Unmanned Aircraft System (C-UAS) bietet einen Einblick in die aktuellen Anforderungen an die moderne Drohnenabwehr im Lichte der sich veränderten Bedrohungslage, welche langanhaltende Konflikte hoher Intensität im Bündnisumfeld wahrscheinlicher machen und auf die sich Streitkräfte dringend vorbereiten müssen. Die Beschäftigung mit dem Themenkomplex ist daher nicht nur dem militärischen Fachpersonal, sondern insbesondere sicherheitspolitisch interessierten Personen angeraten.

Die ATP 3-01.81 gliedert sich in vier Kapitel und zwei ergänzende Anlagen. Das erste Kapitel wendet sich der Erläuterung von unbemannten Luftfahrtsystemen zu. Neben unterschiedlich ausgestalteten Drohnentypen und Klassen wird auch die Navigation und Zielführung, sowie Telemetrieübertragung erläutert. Auch Loitering Munition wird als gesondertes Wirkmittel erörtert.

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Im zweiten Kapitel werden die planerischen Aspekte berücksichtigt. Insbesondere werden Punkte wie die der Luftraumüberwachung und Aufklärung geschildert.

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Kapitel drei schließt sich unmittelbar an und beleuchtet die passiven Maßnahmen im Falle einer detektierten UAS-Gefährdung für die eigenen Teile. Die hier erläuterten Schritte wie Tarnung (visuell und elektromagnetisch), Auflockerung oder Stellungsbau sind gleichsam identisch mit den bekannten Maßnahmen zur Reduzierung der Wirkung von Luftangriffen durch bemannte Systeme. Zudem werden die Tätigkeiten des Luftraumspähers und das Vorgehen zur Alarmierung, sowie Techniken zur Bekämpfung von Drohnen im Nah- und Nächstbereich mit Handfeuerwaffen und Störern erläutert.

Das vierte Kapitel widmet sich dem Kampf gegen unbemannte Luftfahrtsysteme. Neben der Abwehr der fliegenden Komponenten liegt der Schwerpunkt in der Detektion und Bekämpfung von Starteinrichtungen, Bodenstationen und Bedienern.

Die zwei Anlagen mit Erläuterungen zu Ausbildungsplanung für Maßnahmen der Drohnenabwehr, sowie die Vorstellung aktuell eingeführter Abwehrsysteme schließt die Publikation ab.

Ziel der Vorschrift ist, die Gefährdung durch unbemannte Luftfahrzeuge auf die eigene Operationsführung zu benennen und Möglichkeiten der Abwehr aufzuzeigen. Die Bekämpfung unbemannter Luftfahrtsysteme wird dabei explizit nicht als organische Aufgabe bestimmter Waffensysteme oder Truppengattungen verstanden. Vielmehr sei die Abwehr von Drohnen und Loitering Munition Teil der Sicherungsaufgaben und immer und ständig durch jeden Soldaten und jede Einheit im eigenen Verantwortungsbereich durchzuführen. Jede Ebene trägt zu der mehrschichtigen Verteidigung bei, indem sie eine weitere Verteidigungslinie bereitstellt, welche einen ganzheitlichen Beitrag zur Steigerung der Überlebensfähigkeit aller eigenen und verbündeten Kräfte schafft. Diese mehrschichtige Verteidigung soll idealerweise aus einer Kombination aus aktiven und passiven Maßnahmen bestehen und einander ergänzen.

Neben den unmittelbaren Abwehrmaßnahmen wird auch der Gefährdungsbeurteilung und der vorhergehenden Aufklärung zur Erstellung eines idealerweise vollumfänglichen Lagebildes ein besonderer Schwerpunkt gewidmet.

Die PDF-Variante des Dokumentes kann hier heruntergeladen werden: ATP_3-01.81 CUAS

Kristóf Nagy