StartS&T+Anforderungen an den Einsatz von Drohnen und Loitering Munition im Heer

Anforderungen an den Einsatz von Drohnen und Loitering Munition im Heer

Bernd Terberger

Aktuelle Konflikte und Kriege werden zunehmend durch Unbemannte Systeme (UxS), also Drohnen, sowie Loitering Munition (LM) geprägt (UxS ist eine übergreifende Bezeichnung für unbemannte Plattformen in allen Dimensionen: Land, Luft oder Wasser). Dies zeigt sich vor allem im Krieg Russlands gegen die Ukraine, bei der eine Mehrheit der Ausfälle und aller verwundeten und gefallenen Soldaten durch eben jene Systeme verursacht und taktische Erfolge auf beiden Seiten erzielt werden.

Mit der Operation „Spider Web“, bei der bewaffnete small Unmanned Aircraft Systems (sUAS, ≤ 25 Kilogramm) durch bemannte Kräfte tief ins russische Hinterland verbracht wurden, errangen die ukrainischen Streitkräfte einen spektakulären Erfolg. Diese spezielle Taktik ist so alt wie das Trojanische Pferd – die hierfür eingesetzten Sensoren und Effektoren sind es jedoch nicht. In den vergangenen zehn Jahren haben unbemannte Dual-use-Produkte eine enorme technologische Entwicklung vollzogen. Hierdurch können beispielsweise einfache wie günstige bewaffnete sUAS mittlerweile strategische Langstreckenbomber mit einem erheblichen finanziellen Wert und langen Entwicklungs- wie Bauzeiten zerstören, noch bevor diese zum Einsatz kommen.

Diese nicht mehr ganz so neuen unbemannten Mittel der Kriegsführung haben also eine deutliche Relevanz. Jedoch haben weder UxS noch LM die Kriegsführung von Landstreitkräften revolutioniert. Vielmehr wird diese vor allem technologisch getriebene Entwicklung als Evolution verstanden, bei der UxS/LM als ein unterstützendes Mittel einen zusätzlichen Baustein in der Operation verbundener (bemannter) Kräfte darstellen.

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Für die Beantwortung der zentralen Frage dieses Artikels – Welche Anforderungen werden an den Einsatz von UxS/LM im Heer gestellt? – ist es wichtig, einen begrenzenden Rahmen aufzustellen. Auch wenn die technologische Innovation bei UxS/LM rasant ist, wird für die Beantwortung der zentralen Frage davon ausgegangen, dass UxS/LM weder heute, noch in den kommenden 15 Jahren in der Lage sein werden, ganz ohne bemannte Kräfte vor Ort Raum zu nehmen und zu halten und damit die Kernkompetenz von Landstreitkräften abzubilden.

Bevor die Anforderungen an UxS/LM dargestellt werden, wird zunächst der Gefechtsraum der Zukunft (bis 2040) umschrieben. Dies soll dem Leser einen Eindruck vermitteln wie Landstreitkräfte in den kommenden 15 Jahren kämpfen werden und welche Rolle UxS/LM hierbei einnehmen. Diesem Gefechtsbild folgend werden anschließend entlang der Trends der Heeresentwicklung die Anforderungen für den Einsatz von UxS/LM hergeleitet. Abschließend werden hieraus wesentliche Folgerungen in einem Fazit zusammengefasst.

Gefechtsraum der Zukunft (bis 2040)

Bereits heute werden Operationen von Landstreitkräften durch Fähigkeiten dominiert, welche eine hohe Abstandsfähigkeit als gemeinsames Element aufweisen. Dies sind in der Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) vor allem Sensoren und Effektoren der Luftverteidigung, des elektromagnetischen Kampfes sowie Aufklärungs- und Wirkungsverbünde (AWV) großer Reichweite, wie sie durch die Heeresaufklärungstruppe, die Artillerietruppe oder die Heeresflieger auf Divisions- und Korpsebene abgebildet werden.