StartBewaffnungSystem Sturmgewehr Bundeswehr: Gerichtsentscheidung verschoben

System Sturmgewehr Bundeswehr: Gerichtsentscheidung verschoben

Waldemar Geiger

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Die Bundeswehr beabsichtigt, das aktuelle Sturmgewehr zu ersetzen und hat dazu 2017 einen Teilnahmewettbewerb für rund 120.000 neue Sturmgewehre gestartet. Die Vergabe ruht derzeit jedoch, da der schlussendlich unterlegene Anbieter C.G. Haenel beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) eine Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundeskartellamtes eingelegt hat.

Nach einen Verhandlungstermin Anfang März war eine OLG-Entscheidung ursprünglich für heute angekündigt. Gestern hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung in der Causa System Sturmgewehr Bundeswehr jedoch verschoben und stattdessen einen neuen mündlichen Verhandlungstag für Ende April angesetzt. Der nunmehr mehrere Jahre dauernde Beschaffungsprozess für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr zieht sich somit weiter in die Länge.

„Grund für die Wiedereröffnung ist eine wesentliche Veränderung der Tatsachengrundlage nach Schluss der mündlichen Verhandlung“, schreibt das nordrhein-westfälische Justizministerium in einer Pressemitteilung. „Die Beigeladene verteidigt ihr Patent im Rahmen der beim Bundespatentgericht anhängigen Patentnichtigkeitsklage nicht mehr vollumfänglich, sondern hat sich auf die Verteidigung eines aus dem Patent abgeleiteten Kombinationsanspruchs beschränkt. Dieser Kombinationsanspruch war nicht Gegenstand der Prüfung der Antragsgegnerin und der Erörterung in der mündlichen Verhandlung. Auch stellt sich damit die Frage der Bestandsprognose des Patents neu“, schreibt das OLG weiter. Offenbar gibt es aus Seiten des Gerichtes weiteren Klärungsbedarf bezüglich der unterschiedlichen Patenstreitigkeiten zwischen Heckler & Koch und C.G. Haenel.

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Nachdem die thüringische Waffenschmiede C.G. Haenel mit dem MK556 ursprünglich als Sieger aus einem Vergleichswettbewerb hervorgegangen ist, hat die Bundeswehr ihre Zuschlagsentscheidung im Herbst 2020 aufgehoben. Hintergrund der Entscheidung seien Patentrechtsverletzungen durch Haenel, so das BMVg in einer damaligen Mitteilung. Daraufhin hat die Bundeswehr Anfang März 2021 den Entschluss gefasst das HK416 A8, welches dem Vernehmen nach zwar als das leistungsfähigere, aber auch teurere Gewehr aus dem Vergleichswettbewerb hervorgegangen ist, als Nachfolger für das G36 einzuführen.

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Dagegen hat das Unternehmen aus Thüringen Rechtsmittel vor der Bundesvergabekammer, S&T berichtete, sowie im Anschluss vor dem OLG Düsseldorf eingelegt.

Waldemar Geiger