StartAusrüstung & BekleidungBekleidung und persönliche Ausrüstung – Unklares Lagebild des Truppenalltages im BMVg

Bekleidung und persönliche Ausrüstung – Unklares Lagebild des Truppenalltages im BMVg

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Obwohl eine verbesserte Ausstattung der Truppe im Bereich der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung neben den Punkten Digitalisierung/Führung und Flugabwehrfähigkeit sowohl in den Streitkräften als auch in der Politik Priorität haben, scheint zumindest das Lagebild im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) über die aktuelle Situation in der Truppe verzerrt zu sein. Anders lässt sich eine Antwort des BMVg auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag nicht interpretieren.

In der Antwort, bei der es eigentlich um die Einstellung des Projektes „Zertifizierter Warenkorb“ bei der Bw Bekleidungsmanagement GmbH zugunsten eines neu aufgesetzten Projektes mit dem Namen „Aufgabenorientierte Ausstattung mit moderner Kampfbekleidung, Schutzwesten und Gefechtshelm kompatibel zu Sprechsatz und Gehörschutz“ (aoA) ging, hat das BMVg mitgeteilt, dass den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr das Tragen von selbst beschaffter Bekleidung und persönlicher Ausrüstung untersagt ist.

So schreibt das BMVg, dass zwar selbst beschaffte Sportbekleidung grundsätzlich durch alle Soldatinnen und Soldaten getragen werden darf. Die Lage im Bereich der Kampfausrüstung – Felduniformen, Helme und Westen mit Schutzfunktion – sieht dagegen anders aus. „Demgegenüber ist eine dienstliche Nutzung sonstiger, privat beschaffter Bekleidung und persönlicher Ausrüstung mit besonderer militärischer Funktion (einschließlich dem Schutz von Leib und Leben) – insbesondere der Feld- und Einsatzbekleidung, der ballistischen Schutzausrüstung sowie der persönlichen Schutzausstattung – nicht zulässig. Eine Trageerlaubnis ist ausgeschlossen, da insbesondere der Schutzaspekt (Belastbarkeit, Nässe-, Kälte-, Flamm- und Vektorenschutz, Infrarot-Sichtbarkeit etc.) bei privat erworbenen Artikeln, selbst wenn sie optisch ähnlich erscheinen, nicht garantiert werden kann“, so die Antwort des BMVg auf die Kleine Anfrage.

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Damit wird faktisch jegliche Nutzung von privatbeschafften Artikeln wie Kampfhosen und -jacken, Helmen, persönlicher Trageausrüstung (Chest-Rigs, Plattenträger oder Kampfmittelwesten) untersagt, da diese alle in den definierten Schutzaspektebereich des BMVg fallen.

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Das Trageverbot an sich ist nicht überraschend, da der Dienstherr eine Fürsorgepflicht für die Soldatinnen und Soldaten hat und dieser nur nachkommen kann, wenn er die genaue  Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit der jeweiligen Ausrüstung kennt. Denn bei weitem nicht alle Ausrüstungsgegenstände erfüllen auch das, was in Werbetexten der Hersteller angepriesen wird. Nur bei den durch die Bundeswehr-Institutionen getesteten Stücken kann sich der Dienstherr sicher sein, dass die geforderten Schutzaspekte nachweislich eingehalten werden.

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Fallschirmjäger während der Evakuierungsoperation in Kabul. (Foto: Bundeswehr)

Interessant ist diese Antwort bezüglich des Trageverbotes allerdings deswegen, weil die Realität in der Truppe eine gänzlich andere ist. Dort werden nämlich selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände mit militärischer Schutzfunktion in Übung und Einsatz getragen, wie man täglich auf den von der Bundeswehr veröffentlichten Bildern auf ihren verschiedenen Kanälen im Internet nachverfolgen kann. Beispielhaft hierfür ist ein Bild aus der jüngst erfolgten Übung Berglöwe 2021, auf dem der abgebildete Soldat einen privat beschafften Helm und Plattenträger nutzt. Oder auch ein Bild aus der Evakuierungsoperation der Bundeswehr in Kabul, wo die drei Fallschirmjäger am linken Bildrand ebenfalls selbstbeschaffte Helme und einer auch einen privaten Plattenträger tragen. Es scheint somit, dass das BMVg seine an den Bundestag kommunizierte Leitlinie entweder nicht den unterstellten Bereichen mitgeteilt hat oder die Nichtbeachtung der Truppe toleriert. Eine Anfrage für den Grund der offensichtlichen Diskrepanz zwischen der eigenen Darstellung der Bundeswehr in der Öffentlichkeit und der schriftlichen Weisungslage hat das BMVg auch nach mehreren Tagen unbeantwortet gelassen.

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Das Bild, genau so wie das Titelbild, hat die Bundeswehr im Rahmen der Übung Berglöwe 2021 veröffentlicht. (Foto: Bundeswehr / Sebastian Zäch)

Auch die Fragesteller im Bundestag scheinen zu der Einschätzung zu kommen, dass im BMVg ein verzerrtes Lagebild in puncto Truppenalltag vorliegt. „Die Diskrepanz zwischen der Antwort aus dem BMVg und der Realität in der Truppe ist beträchtlich – hier täte mal ein Blick ins Feld gut. Oberste Prämisse muss es sein, die Soldaten mit ausreichend funktionaler Ausrüstung auszustatten, das erhöht die Sicherheit und nicht zuletzt die Zufriedenheit der Truppe“, teilte der Bundestagsabgeordnete und Obmann der Freien Demokraten im Verteidigungsausschuss, Alexander Müller, Soldat & Technik auf Anfrage mit.

Die Truppe scheint offensichtlich mit der aktuellen Lage in diesem Bereich unzufrieden zu sein. Es gibt zwar moderne Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände, beispielsweise im Rahmen der Projekte „Infanterist der Zukunft – Erweitertes System“ oder „Modulare ballistische Schutz- und Trageausstattung“, jedoch nur für einen geringen Teil der Truppe. Es wird voraussichtlich auch noch Jahre dauern, bis eine Vollausstattung der Truppe erreicht werden kann. Müller kritisiert daher die Beendigung des Projektes „Zertifizierter Warenkorb“. „Für Situationen, in denen eine zusätzliche Ausstattung gewollt ist, ist ein zertifizierter Warenkorb ein sinnvolles Instrument, er bringt individuelle Bedürfnisse mit dem Aspekt der Sicherheit zusammen“, so der Bundestagsabgeordnete.

Auch Eva Högl, die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, sieht erheblichen Verbesserungsbedarf im Bereich Bekleidung und persönliche Ausrüstung. „Unsere Soldatinnen und Soldaten verteidigen unsere Sicherheit, unseren Frieden und stehen für unsere Werte ein – im Zweifel unter Einsatz ihres Lebens. Sie haben daher die bestmögliche Ausrüstung insbesondere bei der persönlichen Ausstattung verdient“, schreibt die Wehrbeauftragte im Jahresbericht 2020. Gleichzeitig fordert sie eine deutlich schnellere Beschaffung. „Bereits im letzten Jahresbericht war Thema, dass für bestehende Ausstattungsmängel auch eine überbordende Bürokratie im Beschaffungswesen der Bundeswehr ursächlich ist. Die Beschaffungsprozesse sind zu schwerfällig und begünstigen durch die Einbindung einer Vielzahl von Stellen eine Verantwortungsdiffusion“, ist im aktuellen Rüstungsbericht nachzulesen. „Alle Maßnahmen, die einer beschleunigten Beschaffung dienen, sind zu begrüßen“, schreibt die Wehrbeauftragte weiter.

Waldemar Geiger