StartStreitkräfteWehrdienstgesetz: Koalition einigt sich auf Losverfahren

Wehrdienstgesetz: Koalition einigt sich auf Losverfahren

Die schwarz-rote Koalition hat nach Presseberichten einen Kompromiss im Streit um das Wehrdienstgesetz gefunden. Demnach soll von allen jungen Männern, die künftig zum Ausfüllen eines Fragebogens über ihre Wehrtauglichkeit und -willigkeit verpflichtet sind, ein Teil per Losentscheid auch zu einer Musterung und anschließendem Beratungsgespräch verpflichtet werden. Sollte der Personalbedarf der Bundeswehr nicht durch Freiwillige gedeckt werden können, könnten diese auch zu dem im Gesetz vorgesehenen mindestens sechsmonatigen Grundwehrdienst einberufen werden.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte den Gesetzentwurf noch vor der ersten Lesung im Bundestag gestoppt, weil sie konkrete jährliche Rekrutierungsziele festschreiben wollte. Würden diese nicht erfüllt, sollte nach ihrer Vorstellung die ausgesetzte Wehrpflicht wieder aktiviert werden. Die SPD lehnt aufgrund eines Parteitagsbeschlusses eine aktivierbare Regelung im Gesetz ab, obwohl dieser auch die Notwendigkeit einer Reaktionsmöglichkeit auf Änderungen der Sicherheitslage anerkennt. Sie hat zudem darauf hingewiesen, dass die Bundeswehr derzeit nicht die notwendigen Ausbildungs- und Unterbringungskapazitäten für eine schnelle Wiedereinführung der Wehrpflicht hat.

Wehrdienstgesetz soll am Donnerstag beraten werden

Von verbindlichen Mindestzahlen bei der Freiwilligengewinnung ist in der Berichterstattung weiterhin nicht die Rede. Insofern scheint es sich bei der Ergänzung nur um eine Klarstellung der Mittel zu handeln, mit denen bei Bedarf in angemessenem Umfang Wehrpflichtige eingezogen werden können. Eine Reaktion von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius steht momentan noch aus. Jedoch soll der Entwurf nun am Donnerstag dieser Woche in erster Lesung vom Bundestag beraten werden. Anschließend werden sich die zuständigen Ausschüsse mit dem Text befassen.

Losverfahren werden bereits in mehreren skandinavischen und baltischen Staaten für die Heranziehung Wehrpflichtiger angewandt, falls nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen. Die Koalition hatte wiederholt Bezug auf das „schwedische Modell“ genommen. Allerdings gab es auch in der Aufbauphase der Bundeswehr ein solches Verfahren, als ebenfalls noch keine ausreichenden Kapazitäten für die Einziehung aller wehrpflichtigen Männer bestanden.

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Insofern dürfte auch die (verfassungs)-rechtliche Bewertung interessant werden, sobald Betroffene unvermeidlich vor Gericht ziehen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Wehrgerechtigkeit, wonach ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit wie die Wehrpflicht nur bei möglichst gleicher Anwendung auf alle jungen Männer zulässig sei, hatte wesentlich zu deren Aussetzung beigetragen.

Stefan Axel Boes